Muss ich bei der Entschuldigung an die Schule einen Grund angeben - wie sieht die Rechtslage aus?

Guten Abend,

ich habe häufig starke Kreislaufprobleme morgens, weshalb ich öfter mal erst zum 2. Block (3. Stunde) gekommen bin.

Ich war deshalb schon häufig beim Arzt, mir wurde Blut abgenommen, nehme Vitamintabletten, esse genug Obst, trinke genug, habe ausreichend Schlaf und mache regelmäßig Sport, aber es bringt nichts. Der Lehrer nimmt nun von meinem Vater ausschließlich Entschuldigungen mit Begründung an und ", da er erkrankt war" reicht ihm nicht und er lehnt diese ab. Er hat somit meine letzte Entschuldigung abgelehnt und hat mich dann erst damit zum ersten Mal konfrontiert, dass er Begründungen braucht . Für mich und meinem Vater ist es kein Problem, den Grund anzugeben, allerdings würde ich es unverschämt finden, wenn wir den Grund nicht angeben müssen und er die letzte Entschuldigung abgelehnt hat, weil er mir erst nach der Ablehnung gesagt hat, dass ich einen Grund angeben soll und mein Vater die Entschuldigung neu schreiben soll.

Wir haben der Schule auch mehrmals gesagt, dass ich häufig sehr starke Kreislaufprobleme habe und ich monatlich beim Arzt bin und ich durchgecheckt werde.

Ich möchte keine Tipps zu meinen Kreislaufproblemen, sondern lediglich die folgende Frage beantwortet kriegen:

Durfte mein Klassenlehrer meine letzte Entschuldigung ablehnen und eine neue anfordern, die ich bis nach einer Woche abgeben muss, da er es sonst als unentschuldigte Fehlstunde eintragen würde? Auf der Entschuldigung stand, dass ich erkrankt war und das dies mein Vater entschuldigt.

Muss ich einen Grund allgemein angeben?

Liebe Grüße

Gesundheit, Schule, Krankheit, Arzt, Entschuldigung, Lehrer, Rechtslage, Zeugnis
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