Zwangsabmeldung von einer Person?

2 Antworten

Es kann sich nur die Person abmelden, die dort gemeldet ist. Nicht irgendjemand wildfremdes ohne Vollmachten.

Wieso geht das Nicht?

Ich würde dem Einwohnermeldeamt dies per Einschreiben Rückschein mitteilen, dann könnte dieses damit machen, was sie wollten.

Für mich würde dann das Prinzip gelten:

....ganz Möhrendeep.....