Meldeamt zeigt nur alte Adresse?
Hallo zusammen,
ich versuche bereits zum dritten mal eine Adresse beim Einwohnermeldeamt herauszufinden, es geht um ein Familienmitglied. Leider zeigt mir das Ergebnis der Auskunft immer wieder nur die alte Adresse an.
Wisst ihr, woran das liegen könnte? Heißt es, die Person hat sich trotz Umzug noch gar nicht umgemeldet? Oder vielleicht einfach nur die Stadt gewechselt, so dass das alte Meldeamt keine neue Adresse hat?
Die Person zog schon vor 2 Monaten um, wollte eigentlich auf jeden Fall in der gleichen Stadt bleiben. Kennt sich hier jemand aus?
4 Antworten
In diesem Fall hat sich die Person nicht umgemeldet, bisher jedenfalls noch nicht.
Vielleicht hat die Post eine neue Anschrift aufgrund eines Nachsendeauftrags. Um das heraus zu finden, schreibst du der Person einen Brief an die bisherige Anschrift. Über der Anschrift schreibst du in kleinerer Schrift eine sog. Vorausverfügung, in dem Fall "Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!"
Das bewirkt, dass der Brief nicht nachgesendet wird, auch wenn ein Nachsendeauftrag aktiv ist. Falls der Post die Anschrift bekannt ist un die Person die Weitergabe der Anschrift nicht untersagt hat, bekommst du die neue Anschrift.
https://www.deutschepost.de/de/v/vorausverfuegung_brief.html
Das ist ein toller Tipp, das werde ich mal ausprobieren! Vielleicht habe ich Glück, das wäre super. So langsam bin ich nämlich am verzweifeln. Vielen lieben Dank! :)
Die Person hat sich noch? nicht umgemeldet und die Vermieter (alt und neu) haben sich deshalb auch noch nicht gemeldet.
Nach meiner Erfahrung kann das schon mal bis zu 6 Monaten dauern. Was aber viele haben ist ein Nachsendeauftrag bei der Post. Du könntest also ganz normal schreiben und die Post leitet die Briefe an die neue Adresse weiter (ohne dir zu sagen, wohin).
An die 2 Wochen-Frist halten sich leider nicht alle. Obwohl Strafen drauf stehen, versäumen es viele. Manche machen es sogar extra um ihre Spuren zu verwischen.
Kennst du nicht die Eltern oder Familie deiner Bekannten? Spätestens Weihnachten werden sie doch dort aufkreuzen.
Gibt es eine Auto-Nr. Wenn du dann noch einen Autohändler gut kennst, kann der ja mal versuchen die Halteradresse zu bekommen. Manchmal melden sie das Auto eher als sich selber um.
Sie hat sich ohne Vorwarnung von uns allen zurückgezogen, gleichzeitig ihre Nummer gewechselt. Wir wissen alle nicht, was bei ihr passiert ist, was der Grund dafür ist. Die ganze Familie macht sich große Sorgen.
Eigentlich war sie immer sehr zuverlässig, kann es sich auch eigentlich gar nicht erlauben, dass sie irgendwelche Strafen bekommt, hängt auch mit ihrem Beruf zusammen. Deswegen ist das alles sehr kurios.
Ihre Auto Nr habe ich, ich kenne nur leider keinen Autohändler, das würde sich also sehr schwierig gestalten.
Wenn man kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dann bekommt man bei einer Auskunftssperre die gleiche Antwort wie bei "unbekannt verzogen". Ein berechtigtes Interesse wäre z.B. ein Vollstreckungsbescheid. Enge Familienbande gehören z. B. nicht dazu.
Ich kenne mehrere Menschen, die sich komplett aus ihrem alten Leben gezogen haben, mit allen Konsequenzen. Eine gute Bekannte z. B. ließ durch die Polizei die Todesnachricht der Mutter an ihren Bruder übermitteln. Er kam trotzdem nicht zur Beerdigung.
Man kann beim Einwohnermeldeamt angeben, dass die neue Adresse nicht weiter gegeben werden soll. Vielleicht hat diese Person dies angegeben.
Würde man dann davon erfahren? Irgendeinen Hinweis, dass die Auskunft nicht stattfinden kann? Ich weiß ja nicht, ob dann die alte Adresse trotzdem herausgegebenen/angezeigt werden würde. Es kommt immer der Satz "Unsere Suche hat ergeben..."und dann die alte Adresse.
Liegt eine Auskunftssperre vor bekommst du keinerlei Auskunft nicht einmal ob die gesuchte Person im System registriert ist. Es darf dabei keinerlei Rückschlüsse auf die Person geben.
Man kann beim Einwohnermeldeamt angeben, dass die neue Adresse nicht weiter gegeben werden soll.
Das ganze nennt sich Auskunftssperre und muss begründet werden. Eine Auskunft wird nach deiner Anhörung nur dann verweigert wenn sie deine Begründung betrifft.
Einzige Begründung kann eine Gefahr für Leib und Leben o.ä. sein. Eine Pauschale Verweigerung ist nicht möglich.
Vielen Dank! :)
Dann wird sie sich wohl einfach noch nicht umgemeldet haben, finde ich zwar komisch, da sie eigentlich ganz zuverlässig ist, aber es scheint dann tatsächlich so zu sein.
Wahrscheinlich ist die Person rechtswidrig ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen, und hat den neuen Wohnsitz noch nicht angegeben.
Oh, 6 Monate ist eine lange Zeit. Ich lese überall von einer 2 Wochen Frist, alles andere wäre strafbar. Deshalb verstehe ich das nicht so ganz. Könnte natürlich sein, dass die Person sich nicht an diese Frist gehalten hat, aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen.
Das mit der Post habe ich auch gehört, wäre eine Möglichkeit in Kontakt zu kommen. Die neue Adresse wäre aber viel wichtiger.
Dankeschön! :)