Umzug mit Kind - Muss Kind beim Einwohnermeldeamt auch umgemeldet werden?
Wenn man mit seinem Kind 1 Jahr in eine neue Stadt zieht, muss man nur sich selbst ummelden oder auch das Kind?
3 Antworten
Auch das Kind. auch Kinder sind Bürger der BRD. und jeder Bürger braucht eine Meldeadresse.
Nordseefan
15.10.2021, 20:32
@hermanngustav
Der link da kommt Leider können wir diese seite nicht finden, aber du hast dennoch recht
hermanngustav
16.10.2021, 19:03
@Nordseefan
Versteh ich auch nicht, weshalb der Link nicht funktioniert. Wenn man https://www.juracademy.de/kommunalrecht-nrw/kommunalrecht-nrw/2-teil-einwohner-und-buerger.html kopiert und dann eingibt, funktionierts (komischerweise).
Natürlich muss das Kind auch umgemeldet werden. Du setzt es ja nicht irgendwo aus.
Dein Vermieter muss dein Kind in die Wohnungsgeberbestätigung eintragen, die du beim Einwohnermeldeamt vorlegen musst
Kinder sind keine Bürger, sondern Einwohner (https://www.juracademy.de/kommunalrecht-nrw/kommunalrecht-nrw/2-teil-einwohner-und-buerger.html). Umgemeldet müssen sie aber dennoch werden.