Ummelden aus gemeinsamer wohnung?

10 Antworten

Die Meldeadresse ist eins.. aber du solltest drauf achten, dass gemeinsame Verträge dringend geändert werden.

Mietvertrag definitiv.

Falls Ihr gemeinsame Konten habt.. auch da nachhaken.

Sonst kann man nämlich über ein Gemeinschaftskonto richtig in die braune Masse geritten werden, da beide gemeinsam haften.

In dem du bei deiner Verwaltung anrufst und frägst wer alles im Mietvertrag steht und ob man diesen allenfalls neu aufsetzen kann.

Du könntest beim Einwohnermeldeamt eine einfache Melderegisterauskunft anfordern. Das ist gesetzlich möglich. Jedoch kostet das Gebühren.

Es geht in deinem Fall einfacher. Du kannst dem Einwohnermeldeamt auch einfach eine Mitteilung zu senden, dass deine Ex Partnerin aus der Wohnung ausgezogen ist, sodass das Amt überprüfen kann, ob die Ummeldung erfolgt ist.

Du bekommst dazu zwar keine Antwort über das Ergebnis. Aber du kannst sicher sein, dass das Einwohnermeldeamt deine Ex Partnerin von Amts wegen abmelden wird als unbekannt verzogen, falls sie sich nicht selber schon umgemeldet hat.

Hinkelsteiner  16.09.2019, 18:38

Wozu soll das gut sein?

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Renick  16.09.2019, 20:30
@Hinkelsteiner

Nunja, es ist der Wunsch des Fragestellers, sicher zu stellen, dass die Ex Partnerin nicht mehr unter seiner Anschrift gemeldet ist. Das ist der Sinn seiner gestellten Frage. Und das Ziel erreicht er damit.

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Hinkelsteiner  16.09.2019, 23:07
@Renick

Wenn sie nichts gemacht hat, macht er sich nur lächerlich, wenn Sie ihn zur Rede stellt. Wenn sie sich umgemeldet hat, erfährt er davon nichts.

Ohne Pointe.

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Renick  17.09.2019, 07:15
@Hinkelsteiner

Es ist sein gutes Recht, dem Einwohnermeldeamt eine Mitteilung zu geben. Damit macht sich keiner lächerlich, sondern man kann dazu stehen, dass man das macht. Denn wenn sich die Expartnerin nicht umgemeldet hat, dann ist sie es, die sich nicht an ihre Pflichten hält.

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Hinkelsteiner  17.09.2019, 08:41
@Renick

Ich melde also dich auf blauen Dunst als unbekannt verzogen. Das wäre lächerlich - und wirkungslos.

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Renick  17.09.2019, 09:00
@Hinkelsteiner

Danke für deine Meinung. Aber es interessiert niemanden, ob du das lächerlich findest. Ich habe dem Fragesteller die Information gegeben, dass man dem Einwohnermeldeamt eine Information senden darf, und dass das Einwohnermeldeamt dann seinerseits beschließt was mit der Information gemacht wird.

Ob der Fragesteller dem Einwohnermeldeamt schreiben möchte oder nicht, sollten wir ihm selber überlassen. Das Einwohnermeldeamt wird die Information jedenfalls anschauen und prüfen, so gesehen ist das keinesfalls wirkungslos.

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Hinkelsteiner  17.09.2019, 09:05
@Renick

Wenn es dich nicht interessiert, warum antwortest du dann so viel?

Im übrigen ist es der übelste Stil, persönlich zu werden und er zeigt, dass du argumentativ am Ende bist, nachdem du vorher schon Käse erzählst hast.

Zeitverschwendung, sich mit dir abzugeben.

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Sofern Sie Ihr als Veremeiter oder Untervermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt hatten, können Sie beim Meldeamt um Auskunft darüber bitten, wer bei Ihen alles so gemeldet ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Matze23fiwa 
Fragesteller
 16.09.2019, 09:37

Nein bin nicht Vermieter bin ex lebenspartner wohnten zusammen und jetzt ist sie ausgezogen und wurde gern wissen ob sie umgemelddet hat damit ich Name von Briefkasten und klingeln beseitigen kann

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schelm1  16.09.2019, 09:58
@Matze23fiwa

Sofern es sich um Ihre alleine gemietete Wohnung handelt, steht auch nur Ihr Name auf der Klingel und dem Briefkasten.

Dazu brauchen Sie "Amtsschimmel" nicht zu bemühen.

Sollte der Mietvertrag auf Sie beide lauten, so ändert sich weder am Mietvertrag noch an der Briefkasten- und Klingelbeschriftung etwas; völlig gleichgültig wo die Ex untergetaucht ist.

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