Ummeldepflicht?
Ich bin im März für ein Praktikum in eine andere Stadt gezogen und habe mich nicht umgemeldet, weil geplant war nur ein paar Monate dort zu bleiben. Nun bleibe ich doch länger und muss ja meinen Wohnsitz ummelden. Soweit ich weiß muss man sich erst ab einem Aufenthalt über 6 Monate ummelden aber wenn man umzieht, muss man das innerhalb 2 Wochen machen. Kann es da zu Schwierigkeiten kommen weil ich mich noch nicht umgemeldet habe und kann mich jemand an eine website verweisen wo dazu Näheres steht?
1 Antwort
Ummelden muss man sich prinzipiell spätestens 14 Tage nach einem Einzug.
Wenn man aber weiß, dass man diese Wohnung nicht länger als 6 Monate bewohnen wird, besteht diese Pflicht nicht. Aber auch nur dann.
Ändert sich dies zwischendurch, muss man sich sofort anmelden.
Wichtig ist, dass du diesen Umstand auch so angibst.
Dennoch brauchst du aufgrund der aktuellen Situation ein bisherige wahrscheinlich nicht fürchten.