Ex-Partner hat sich aus gemeinsamer Wohnung abgemeldet, wann muss er raus?

5 Antworten

Du bist für die Ab- und Anmeldung deines EX nicht verantwortlich. Er ist nach wie vor Mieter zusammen mit dir in der Wohnung. Dieses Vertragsverhältnis kann nur durch gemeinsame Kündigung oder Vertragsauflösung unter Zustimmung aller Vertragspartner wirksam beendet werden.

Falls also dein Ex nicht gemeinsam mit dir kündigen will, kannst du seine Zustimmung durch eine Zustimmungsklage vor dem Amtsgericht erzwingen. Dazu ist kein Rechtsanwalt nötig. Mit dem Urteil wird die Kündigung eingeleiten und nach 3 Monaten zum Monatsende endet der Mietvertrag.

Ob du im Anschluss einen neuen MV erhälst, musst du mit dem Vermieter klären.

Bei welcher Institution hat sich dein Ex-Partner wohnungsmäßig abgemeldet? Beim Einwohnermeldeamt? Befindet er sich nun offiziell im Status "wohnungslos"? Verboten ist es ja nicht, obdachlos zu sein.

Ebenso wenig ist es verboten, sich in der Wohnung einer anderen Person aufzuhalten, die dies erlaubt bzw. duldet.

Falls du Eigentümerin der Wohnung bist, so ist es deine Entscheidung, ob und wie lange du den Aufenthalt deines Ex-Partners dort erlaubst bzw. duldest. Sofern er keinen Mietvertrag bei dir hat, musst du ihn überhaupt nicht beherbergen. Es ist dann sein Problem, wo er unterkommt. Du musst ihm nur die Gelegenheit geben, seine Habseligkeiten mitzunehmen. Andererseits dürfte mit deinem Einverständnis dein Ex-Partner aber auch unendlich lange weiter in der Wohnung bleiben. Es gibt keine Instanz, die dir eine solche Beherbergung verbieten würde.

Falls du alleinige Mieterin der Wohnung bist, hast du ebenfalls das Hausrecht, wodurch du sämtliche anderen Personen mit sofortiger Wirkung aus der Wohnung verweisen könntest, aber natürlich nicht musst. Nur dein Vermieter könnte verlangen, dass du Personen, die an der Adresse nicht gemeldet sind, nicht länger als ca. 6 Wochen dort zu Gast hast bzw. wohnen lässt.

Wenn dein Ex-Partner gleichberechtigter Mieter bzw. Untermieter in der Wohnung sind, gelten die Vereinbarungen, die im Mietvertrag stehen. Damit er die Wohnung verlassen muss, müsste ihm zuvor gekündigt werden.

Ein Vermieter hat aber gemäß dem Mietrecht nur bestimmte, eingeschränkte Möglichkeiten, einem Mieter zu kündigen. Evtl. geht es also auch gar nicht, deinem Ex-Partner das Recht zu verwehren, in der Wohnung zu wohnen, so lange er seinen Mietanteil korrekt bezahlt.

Da er sich selber abgemeldet hat, kannst du bei seiner nächsten Abwesenheit seine Sachen vor die Tür stellen und das Schloss wechseln.

Läuft der Mietvertrag inzwischen nur noch auf dich? das würde ich auf jeden Fall auch noch klären

ErsterSchnee  23.09.2022, 06:53

Wie kommst du darauf? Er ist nicht verpflichtet, dort zu wohnen... (Hat aber dennoch das Recht dazu.)

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Die wichtigste Frage, die man erstmal klären muss, ist die, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Nur er? Nur du? Ihr beide?

In dem Fall bekommst du ihn gar nicht raus.

SA2911 
Fragesteller
 23.09.2022, 06:50

Beide... allerdings ist er seit knapp nem halben Jahr abgemeldet😐

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ErsterSchnee  23.09.2022, 06:52
@SA2911

Egal. Er ist noch Vertragspartner (und haftet in voller Höhe für die Miete) - aber hat damit auch alle Rechte. Niemand ist verpflichtet, in der Wohnung zu wohnen, für die er (theoretisch) bezahlt.

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Rheinflip  23.09.2022, 06:58

da er dort abgemeldet ist, kann er einen Einzug dort nicht erzwingen

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ErsterSchnee  23.09.2022, 07:01
@Rheinflip

Ich wiederhole mich gerne. Er ist Vertragspartner - und hat damit (neben allen Pflichten) auch alle Rechte.

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setze ihm doch eine 4wöchige Frist, wenn es nur Deine Wohnung ist

SA2911 
Fragesteller
 23.09.2022, 06:51

Dann wäre er schon längst raus... da hätt es keine Frist gegeben 😅 nee wir stehen leider beide drinnen.

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Christian320  23.09.2022, 06:52
@SA2911

na, dann viel Spaß, dann könnt Ihr beide nur zusammen den Mietvertrag kündigen

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