Hausfriedensbruch – die meistgelesenen Beiträge

Hausfriedensbruch Lost Place? Was sind die Folgen?

Hallo zusammen.

Meine Freunde und ich waren spontan unterwegs und haben in Stadt X an einer kleinen Wohnsiedlung nähe eines Parkes geparkt. Wir sind einem Bach entlang spaziert und wollten Richtung eines verlassenen Hauses gehen um es von außen zu begutachten. Wir waren am Tag davor schon dort gewesen und wollten den Nervenkitzel wieder spüren, weil es da nun mal sehr Finster und gruselig war.

Dementsprechend sind wir den Weg gegangen und sind in einem Hauptweg gelandet wo wir hoch Richtung dieses Lost Places gegangen sind. Links und Rechts war nur Wald und ab und zu an den Seiten paar Häuser.

Wir mussten nirgendswo drüber klettern oder sonstiges. Es war ein ganz normaler Weg, denn jeder befahren könnte und wo jeder direkt hinkommt ( Später wurde uns mitgeteilt, dass am Anfang des Hauptweges anscheinend Schilder mit ''Betreten verboten'' stand. Das haben wir nicht gesehen 1. da wir aus einer Seitenstraße in den Hauptweg abgebogen sind und die Schilder nicht wahrgenommen haben bzw. nicht wahrnehmen konnten.)

Wir kamen an dem verlassenes Gebäude an und gingen näher ran um es zu begutachten. Dann ging so ein Alarm los und hörte sofort wieder auf und ging wieder los. Wir waren starr vor Schock und wollten zurück runter rennen und dann kam direkt die Polizei und hat drei von uns und 7- 9 der anderen jugendlichen Gruppe erwischen können.

Dann wurde uns erklären, dass wir nach §123 StgB Hausfriedensbruch begangen haben etc. und, dass es wohl öfters bzw. nahezu jedes Wochenende dazu kommt, dass jugendliche dieses Lost Place aufsuchen und rein wollen etc.

Es passiert also STÄNDIG.

Unserer Gruppe war nicht bewusst, dass schon das entlanggehen im Wald als Hausfriedensbruch zählt, also dass das ganze Gebiet auch um dieses verlassene Haus herum auch einen Besitzer hat. Wir dachten nun mal, dass dies nur beim verlassenen Gebäude der Fall sei.

Nun wurde die Anzeige aufgenommen. Der Polizist hat mir selber gesagt, dass es ein Antragsdelikt ist und somit wird nur geahndet, wenn der Besitzer das möchte. Der Besitzer ist anscheinend ein niederländischer Geschäftsmann ohne Kontanktdaten.

Unsere ganze Gruppe hat eine reine Weste und wir haben uns nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich persönlich arbeite in einer Behörde mit Sicherheitsaufgaben (Blaulichtorganisationen). Somit hätte die Anzeige für mich starke Konsequenzen, da ich noch Anwärter bin.

Meine Frage: Was kann nun alles passieren? Habe ich eine Chance nur mit einem Bußgeld und ohne Anhörung oder Eintragung im Register aus der Geschichte rauszukommen? In dem erweiterten Registerauszug steht die Anzeige bestimmt sowieso schon. Habe ich eine Chance, dass garnichts passiert? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Dingen bzw Situationen?

Bitte mich nicht verurteilen. Wir sind jung und waren dumm und sowas passiert niemals wieder!

Polizei, Recht, Hausfriedensbruch, Lost Places, Strafgesetzbuch, Vergehen

Hausfriedensbruch auf dem Schulhof?

Hallo Leute, ich brauch mal eure Hilfe.

Undzwar ist mir folgendes passiert: 

Ich wohne seit ca. 9 Jahren in meiner Stadt und ich denke es ist für jeden normal dass er mal auf den Schulhof seiner ehemaligen Schule geht, sei es um dort zu spielen oder einf sich mit Freunden zu unterhalten. Bei uns ist es so: Die Grundschule und die Oberschule haben einen gemeinsamen Schulhof. Ich ging ehemalig auf die Grundschule. Ich habe wirklich diese 9 Jahre teilweise täglich auf dem Schulhof verbracht, ohne jegliche Probleme zu bekommen. Ich hatte wirklich nicht gewusst dass dies nicht gestattet ist. 

Nun, da es anscheinend auf der Oberschule viele Vorfälle gab, wie z.B. Kaputte Fenster etc. hat diese es verboten, das Gelände außerhalb von 8-17 Uhr zu betreten (so wie es die Polizisten mir erzählt hatten). (Ich möchte an dieser Stelle nochmal anmerken dass die Schule um 7:45Uhr beginnt, aber auf den Schilden (die ich übrigens zur Tatzeit nicht gesehen hatte) steht, dass das Gelände vor 8 Uhr nicht betreten werden darf, was heißt dass jeder Schüler dieser Schule eine Anzeige bekommen sollte, da alle Hausfriedensbruch begannen haben, aber ok).

Also kommen wir zum Punkt:

Ich und zwei Freundinnen (ich bin 18, meine Freundinnen beide 17) wollten eine Abkürzung über die Schule nehmen und hatten uns kurz hingesetzt und uns unterhalten und ruhig verhalten. Polizisten kamen mit einem Wagen angefahren und meinten, dass dies verboten sei und haben unsere Daten aufgeschrieben. 

Ca. 1 Monat später kam dann die Anzeige von der Schulleitung. Ich gebe natürlich zu dass ich die Tat begannen habe, würde mich aber gerne zur Sache äußern. Ich hatte das alles nicht gewusst, aber natürlich ist es keine Entschuldigung. Es ist meine eigene Schuld und ich habe daraus gelernt, deshalb bitte ich euch, mich nicht fertig zu machen:) Vielen dank.

Ich hab schonmal vorgeschrieben, wie ich mich äußern soll, aber das was ich sage kann auch gegen mich verwendet werden. Deshalb wäre es lieb wenn ihr euch das einmal durchlesen könntet und mir sagen könntet, was ich vllt. Auslassen soll, hinzufügen soll, verbessern kann oder ob ich es komplett mit der Äußerung lassen soll und die Anzeige einfach über mich ergehen lassen soll.

Ich weiß halt nicht ob ich sagen soll, dass ich mich dort schon öfter aufgehalten hatte, weil das ja anscheinend verboten ist. Außerdem habe ich mich nicht um 21:01 dort aufgehalten, sondern früher. Um diese Uhrzeit muss ich nämlich schon längst zu Hause sein, meine Eltern erlauben es nicht später als 20 Uhr nach Hause zu kommen. Ich möchte aber die Polizistin damit nicht kritisieren.

Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe :)

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Schule, Hilfestellung, Anzeige, Hausfriedensbruch, Schulhof

Feuerwehrübung - was ist rechtens und was nicht?

Einen schönen guten Abend.

Die nächsten drei Tage findet bei uns wieder die alljährliche Feuerwehrübung statt. So weit - so gut. Ich wohne in einem Landstädtchen in der Zentralschweiz und besitze eine selbstbewohnte Eigentumswohnung im mittleren Stockwerk mit zwei Balkonen. Vom einen Balkon hat man direkten Zugang und Einblick in Küche und Stube, der andere Balkon befindet sich auf der andern Seite vor dem ehemaligen Elternschlafzimmer. Dem Haus vorgelagert ist eine Grünfläche.

Nun ist es so, dass bei diesen Uebungen der örtlichen Feuerwehr immer wieder mit den Leitern solche privaten Balkone bestiegen werden, was mich jeweils bass erstaunt hatte. Auf meine schriftliche Beschwerde beim Kommandanten zeigte er auch Verständnis und versprach Besserung, das heisst also, dass dies nie mehr vorkommen würde.

Nicht schlecht staunte ich dann aber, als ein oder zwei Jahre danach mit einem Flyer an der Haustüre angekündigt wurde, dass anlässlich dieser Uebungen auch private Balkone bestiegen würden, also genau dies, das derselbe Kommandant mir zuvor versprochen hatte, zukünftig zu unterlassen.

Da mir meine Privatsphäre ausserordentlich wichtig, ja heilig ist, stört es mich enorm, dass ohne zwingenden Grund Privateigentum betreten wird. Ich mag mich an eine Szene erinnern, als etwa vier oder fünf Feuerwehrmänner meinen Balkon betraten und sich danach auf die Stühle um den runden Tisch setzten und eine ganze Weile dort verblieben. Ich meine, mit etwas gutem Willen liessen sich sicher andere Uebungsobjekte finden, wie etwa öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Fabrikliegenschaften, Alt- oder Neubauten, die nicht mehr respektive noch nicht bewohnt sind.

Ich habe letztes Jahr begonnen, vor einer angkündigten Uebung den an Küche und Stube angrenzenden Balkon zu verriegeln, so dass es physisch gar nicht mehr möglich ist, von aussen dahin zu gelangen.

Da ich von der Voraussetzung ausgehe, dass dies sicher auch User lesen, die selber bei der Feuerwehr sind, meine Frage: Ist es tatsächllich Usus, dass private Wohneigentümer anlässlich solcher Uebungen belästigt werden? Ich wähle dieses Wort "belästigen" ganz bewusst, denn ich meine, es geht niemanden etwas an, was sich alles auf meinem Balkon befindet. Und ebenso wenig schätze ich es, wenn man dazu noch vom Balkon her freie Einsicht in mein Refugium erhält.

Für eure Antworten zum Voraus besten Dank.

Feuerwehr, Menschen, Schweiz, Recht, Privatsphäre, Hausfriedensbruch

Nachbar droht mir mit Schlägen?

Hallo,Und zwar geht es darum, das ich gestern Besuch von einer Freundin hatte (Film geguckt, bisschen gequatscht also nichts besonderes). Nun kam ich gerade von der Arbeit als es plötzlich an meiner Tür klingelte, ich war nicht so schnell an der Tür um zu öffnen da ich mich gerade umgezogen habe, jedenfalls wurde dann heftig gegen meine Tür getreten und geboxt. Als ich aufmachte stand der freund meiner Nachbarin die ganz unten im Haus wohnt (2m grosser Türke) vor mir und sagte " wenn ich nocheinmal höre wie du und deine "hu*e" oben Rumsingt und schreit bring ich dich um du "scwucht**el"... Pass auf was du machst ich hau dir aufs Maul du "bast**rd"... Woraufhin ich ihm dann sagte das wir lediglich einen Film geguckt haben. Das wollte er aber nicht hören und beleidigte und bedrohte mich weiter mit so Dingen wie "und deine Leute die du dir zum "bummssen" hochholst werd ich auch wegklatschen".... Ich war total schockiert darüber und brachte kein Wort mehr raus, als er dann schließlich gehen wollte und weiter rumschrie sagte ich lediglich "is jetzt gut?" Woraufhin er die Treppe mit geballten Fäusten hochgerannt kam um mich zu schlagen ich schaffte es allerdings rechtzeitig meine Türe zu schließen. Nun weiß ich nicht was ich tun soll. Ich habe Angst mit der Polizei zu sprechen da ich Weiss, das der besagte Mann ein schlimmer Drogen Dealer ist und ich nicht Weiss mit was für Leuten er in Kontakt steht, nachher passieren nich schlimmere Sachen.Habt ihr vielleicht irgendeinen Rat für mich? Ausser umziehen da ich gerade erst umgezogen bin und mich das eine Menge Geld gekostet hat.

Wohnung, Angst, Recht, Gewalt, Drohung, Hausfriedensbruch, Nachbarn, Schläge

Nachbarskind unbefugt im Garten, was ist möglich?

Hallo zusammen,

Mein Problem sieht so aus:

Vor etwa einem halben Jahr sind meine Freundin und ich in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, mit kleinem Garten, worüber wir uns sehr gefreut haben.

Nur gibt es leider regelmäßig Stress wegen diesem Garten (der abgesehen von einem etwa 1m breiten Durchgang nach hinten komplett Umzäunt ist), da der Nachbarsjunge von etwa 2 Jahren regelmäßig in unseren Garten kommt und wenn die Mutter darauf angesprochen wird, nur kommt, dass sie unser Problem nicht verstehe und ihren Sohn weiter machen lässt.

Ich habe zwar nun das Gartentor mit einem Schloss zugemacht, jedoch habe ich die Befürchtung, dass der kleine um das Grundstück herum geht und durch erwähnte 1m große Lücke läuft, da ich das schon mehrfach erlebt habe (er ist dabei nicht mehr im Blickfeld der Mutter, ihr ist es egal).

Besonders stört uns, dass unser Hund, der natürlich mit im Garten ist, ein Problem mit dem Kind hat (sie war ursprünglich auf der Straße in Rumänien, wir vermuten schlechte Erfahrungen) und es schon soweit ging, dass das Kind unseren Garten betreten hat, auf den Hund zu ist und sie zur Warnung in die Luft geschnappt hat, was der Mutter auch egal war.

Nun meine Fragen: Was kann ich tun, damit der Junge nicht mehr unseren Garten betritt (Polizei? Anwalt? Wir sind beide jedoch Studenten ohne Geld) und was wäre die Konsequenz für uns, betritt er den Garten und unser Hund erwischt ihm beim Knappen?

Danke im Vorraus!

Kinder, Garten, Hund, Recht, Hausfriedensbruch

Hausverbot aussprechen - Besuch bei Nachbar mit Wegerecht erlaubt?

Hallo zusammen!

Folgende Situation:

Ich vermiete Lagerflächen gewerblich. Ich habe dafür ein Grundstück gepachtet. Über diesem Grundstück verläuft eine Straße zu den Lagerräumen und Parkplätzen, gleichzeitig ist es die einzige Zufahrt zum Nachbargrundstück. Die Nachbarn haben ein lebenslanges Wegerecht, die Straße muss also freigehalten werden - soweit alles gut.

Siehe Bild: N= Nachbargrundstück, G = mein gepachtetes Grundstück mit Lagerflächen

Einem ehemaligen Mieter meiner Lagerflächen will ich Hausverbot erteilen (wegen Sachbeschädigung, blockieren der Parkplätze mit Schrottautos, etc...).

Dieses Hausverbot soll sich natürlich auf das gesamte Grundstück beziehen.

Kann der Mieter nun trotzdem als Besucher der Nachbarn das Grundstück betreten, um zum Nachbargrundstück zu gelangen?

Das will ich verhindern, nicht wegen den Nachbarn, Ich will den Mieter einfach komplett von meinem gepachteten Grundstück fernhalten. Andere Besucher meiner Nachbarschaft betrifft das natürlich nicht, nur diese eine Person.

Reicht es, das Hausverbot mündlich auszusprechen? Falls das Hausverbot für diese Person ausgesprochen werden kann, wie oben beschrieben, was kann ich tun, wenn er das Hausverbot missachtet (Anzeige wegen Haus-/Landfriedensbruch? Kann die Polizei hinzugezogen werden?)

Vielen Dank für eure Aufklärung!

Gruß Martin

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Recht, Hausfriedensbruch, Hausverbot erteilen

Was kann man gegen einen Vermieter machen der heimlich in die Wohnung kommt?

Ich habe eine Freundin die hat ein großes Problem mit ihren Vermieter hat. Ich selbst konnte ihr nur raten eine Anzeige zu stellen. Wie wird die Anzeige am Ende ausgehen ?

Ich schildere mal den Fall:

Die Freundin wohnt in der Mietwohnung seit ca. 3 Jahren. Der Vermieter ist über 70 Jahre alt und ist verheiratet. Er hat nur meine Freundin als Mieterin. Meine Freundin ist auch seit ca. 3 Jahren auch Single. Die Freundin hat sich Anfang gut mit den Vermieter verstanden. Da sie auch nah beieinander wohnen traf man sich auch Privat. Auch haben sie über WhatsApp App miteinander kommuniziert. Am Anfang fing er immer an bei der Verabschiedung sie zu umarmen. Sie fand das erst nur etwas merkwürdig und auch unangenehm, dachte sich aber Anfangs das machen alte Leute halt so. In WhatsApp Nachrichten hat er häufig Andeutungen gemacht. Z.B. sagte er das der Abend so wunderschön mit ihr gewesen wäre (mit dahinter Herzchen), man könne sich auch näher kommen usw. Sie hat ihn damals schon gesagt das sie keine Beziehung will. Eine Zeit lang weiter fing er an sie auf einmal auf die Backe an zu küssen. Dann fing er ein anderes Mal an sie auf den Mund zu küssen. Sie fand das sehr unangenehm. Vor ca. 3 Monaten war er wieder bei ihr. Im Wohnzimmer saßen beide auf der Couch, er kam immer näher und packte ihr an den Busen. Bei ihr war dann Ende und sie hat ihn aus der Wohnung verwiesen. Hiernach wurde das Verhältnis zum Vermieter sehr schlecht. Er fing an Druck auf sie aufzubauen, z.B. mit unangenehmen Gesprächen. Auch wollte er die Miete stark erhöhen. Zudem hat er ihr die Kündigung angedroht, angeblich wegen Eigenbedarf. Sie hatte anfangs immer nur den Verdacht gehabt das er sie bespannt (durch die Fenster nachts gucken) und in die Wohnung heimlich in ihrer Abwesenheit geht. Auch verschwanden in den Jahren ständig Unterwäschestücke. Gegenstände standen manchmal anders als wie vor den verlassen der Wohnung. Da sie der Sache auf den Grund gehen wollte hat sie Kameras in ihrer Wohnung heimlich aufgestellt. Zwei Tage später kam er in die verschlossene Wohnung. Er ging laut Kameraaufzeichnung zielgerichtet durch jeden Raum. Er hat hinter den Fernsehen etwas weggenommen. Was das war konnte man nicht genau sehen. Das Schlafzimmer was auch verschlossen war schloss er auch auf. Dort nahm er auch etwas vom Schrank. Wir vermuten das er dort Kameras mitgenommen die er dort heimlich zuvor hingestellt hatte. Auch wühlte er in der Unerwäsche rum. Frage, was kann sie am besten jetzt machen. Wegen was kann sie ihm belangen. Wer bezahlt die Anwaltsgebühren? Werden die Kameraaufnahmen als Beweismittel zugelassen ? Wann verjährt etwas . Welchen Fachrichtung muss der Anwalt haben ? Hat er Hausfriedensbruch oder einen Einbruch begangen ?

Polizei, Einbruch, Hausfriedensbruch, Liebe und Beziehung, Sexuelle Belästigung

In fremdes Grundstück eingedrungen?

Hallo,

ich bin 17, der dümmste Mensch auf der Erde und habe eben etwas sehr dummes gemacht. Also wir haben ein Garten etwa 4km von unserem Haus entfernt. Ich gehe immer dahin um unser Stall zu schließen. Nun war mir langweilig und ich habe etwas mit dem Fußball gekickt. Neben unserem Garten sind nur andere Gründstücke bzw. andere Gärten die so 100m ca. lang sind. Der Ball ist in den Garten des Nachbars. Diesen Nachbarn kennen wir nicht und haben den noch nie gesehen. Nun aus einer Mücke mache ich Dummkopf einen Elefanten. Anstatt eventuell paar Tage zuwarten, dachte ich mir ich hole es selbst (dumme und unnötige Entscheidung). Zunächst habe ich mit den Händen probiert den Ball durch den Zaun quasi nach oben zu bugsieren, hat nicht geklappt. Aber ich wollte unbedingt den Ball holen und habe selbst mit Gegenständen zb einer Hacke und einmal mit einer Schaufel probiert ihn zu holen, hat nicht geklappt. Dann bin ich auf die dümmste Entscheidung nach so vielen Jahren gekommen und wollte mit einer Leiter den Ball holen. Das ging nicht so ganz, da die Leiter nicht groß genug war. Als es dunkel war habe ich die Leiter so nah ans Zaun gestellt, bin dann drauf und habe mich an eine große Eiche die im Garten des Nachbars ist festgehalten und so rüber geklettert. Dabei sind kleine Äste abgebrochen und dabei ist ein großer Ast durch die Lücke des Zauns hindurch. Diesen kann man nicht bewegungen und der steckt im Zaun fest. Ich habe den Ball geholt, rüber gespielt. Bin dann auf die Eiche wieder geklettert und auf die Leiter, dabei sind wieder Äste kaputt gegangen. Also Fazit: Ich habe einen guten Tag (da ich in der Schule eine sehr gute Arbeit zurückbekommen habe) kaputt gemacht, habe die Eiche geschädigt und damit den Garten des Nachbars. Da ich so spät nachhause kam habe ich meiner Mutter nur gesagt, dass der Ball im Baum steckte und ich ihn geholt hätte ohne rüber gegangen zu sein, dies ist eine Lüge. Sie war verständlicher Weise wütend und meint, dass die Leute denken ich wäre ein Dieb (dem stimme ich auch zu.. auch wenn da keine Leute waren). Nun habe ich extrem Angst, man sieht die Äste die durch das Zaun in unser Garten gehen. Ich habe extrem Angst und bin so enttäuscht. Warum habe ich sowas gemacht… Das ist ja Hausfriedensbruch und ich habe Angst, dass meine Eltern sehr viel Geld zahlen müssen oder noch schlimmeres. Ich stelle mir vor wie mein Vater nichts ahnend von der Arbeit kommt und das morgen sieht. Ich bin frustriert. Bitte kann jemand irgendwie sagen was passieren könnte.

Fußball, Garten, Fehler, Recht, Diebstahl, Dummheit, Grundstück, Hausfriedensbruch

Einbruch nachträglich melden?

Hallo,

Ich (m/20) bin vor zwei Monaten in eine WG gezogen. Ein Mieter eines gewerblich genutzten Raumes, der sich in dem Haus unserer Mietwohnung befindet, hat sich vor ein paar Wochen an einem Sonntag vormittag Zutritt in unsere Wohnung verschafft, weil er Sachen für eine Ausstellung in unserer Garage zwischengelagert hat und ein Auto die Einfahrt minimal zu viel blockiert hat, sodass die Sachen nicht ganz vorbei gepasst haben. Nachdem er bei uns wie ein Irrer geklopft hatte, hat er dann die Tür auf gemacht (sie war NICHT abgesperrt, es war vormittags und fast alle aus der WG waren alle da) und stand dann plötzlich in meinem Zimmer. Die ganze Situation hat mich sehr überfordert und ich fühle mich seitdem zuhause unsicher.

Meine Frage ist jetzt, ob ich nachträglich irgendwas konkretes gegen den Tatbestand tun kann oder ob ich "selbst Schuld" bin, weil die Tür nicht abgeschlossen war. Normalerweise ist unsere Tür immer doppelt abgeschlossen, was wir an diesem Tag leider vergessen hatten.

Zählt das überhaupt als Einbruch? Wenn nein, was dann?

Es kam auch nichtmal ein Hallo von ihm, er wollte nur sofort wissen wem das Auto gehört und ist dann auf meine Antwort hin zum Klingelterror zur Wohnung der Besitzer gestampft. Der Herr klemmt derzeit auch passiv aggressive Nachrichten bezüglich unseres Parkverhaltens an unsere Scheibenwischer, selbst an das Auto der Vermieterin, obwohl er selbst es kein Stück besser macht und das bei ihm wesentlich häufiger vorkommt als bei uns.

Sein Name steht auf den Notizen nie, aber es kommt kein anderer in Frage, der diese Nachrichten schreiben könnte.

Polizei, Mietwohnung, Recht, Einbruch, Hausfriedensbruch, Nachbarschaft

Heimliche Handybilder von Briefkasten/Klingelschild auf Grundstück rechtens? Betrüger unterwegs?

Hallo an Alle.

Endlich mal wieder mal eine Sache die mich wirklich beschäftigt,aber aufgrund der der rechtlichen Sachlage von euch Antworten brauche.

Ich habe heute durch Zufall schon zum zweiten Mal einen fremden Mann bei den Nachbarn gesehen, der erst an der Straße rum schlich und zu guter Letzt mit seinem Handy ein Bild vom Briefkasten,bzw. Klingelschild machte.

Habe versucht ihn anzusprechen,aber er ignorierte mich.

Habe meinen Nachbarn dann natürlich Bescheid gegeben und er, total verdattert und verschlafen,aber versuchte noch mit dem Mann zu reden, der aber ignorierte meinen Nachbarn komplett und fuhr dann mit seinem Pkw weg.

Wir hatten schon mal so einen Fall. Als ich da den Mann ansprach was er da tun würde, wies der sich als ein Angestellter eines Stromanbieters an, der angeblich im Auftrag handeln würde. Aber Bilder im Auftrag,in Zivilkleidung mit privaten PKW, dann nur fotografieren,aber nicht klingeln oder ne Karte hinterlassen …. merkwürdig und nicht wirklich glaubwürdig. Da ich nicht 100 % weiß wie ein Ausweis des Stromanbieters aussieht, musste ich es ja vorerst so hin nehmen. Habe bei dem Stromanbieter angerufen und die Vorfälle gemeldet.

Bitte versteht mich nicht falsch und denkt jetzt, die Alte hat wohl Langeweile und lauert den ganzen Tag am Fenster. Es waren wirklich Zufälle und da hier in Ort Einbruchsfälle vorgefallen sind,andere Pkws auch schon unser Haus gestanden haben und es beobachtet haben, macht man sich Gedanken. Nachbarn haben dann netterweise die Polizei eingeschaltet.

Da will man auf Nummer sicher gehen. Zu dem bin ich der Meinung dass es nicht rechtens ist ein Grundstück ohne Aufforderung zu betreten und heimlich Bilder zu machen. Liege ich da richtig?

Sollte man da vorsichtshalber noch mal die Polizei informieren?

Betrug, Urheberrecht, Stromanbieter, Hausfriedensbruch

Warum werde ich unschuldig verurteilt?

Am 23.5.2021 setzte ich mich in den Gottesdienst einer Kirche, die ich seit 2011 besuche. Zwei Tage vorher ist leider der Papa meiner Kinder viel zu jung gestorben während auch zeitgleich mein eigener Vater im Sterben lag. In tiefster Trauer und in Tränen saß ich in der Kirche.

Bald darauf bekam ich völlig überrascht eine Strafanzeige und mir wird Hausfriedensbruch vorgeworfen sowie hätte ich einen Menschen gegrüßt und somit seine Nähe gesucht. Von alldem entspricht nichts der Wahrheit. Ich habe mit diesen Anschuldigungen nichts zu tun. Der Prozeß geht nun ein Jahr, meine Rechtsanwältin hatte Einspruch eingelegt. In den Verhandlungen vor dem Strafgericht machen alle drei Zeugen der Gegenseite unwahre Aussagen, zu meinen tiefsten Entsetzen! Darunter der Pfarrer und der Kirchenvorstand. Alle Zeugen sind einander sehr eng befreundet weshalb sie sich natürlich abgesprochen haben.

Das Gericht mit Staatsanwaltschaft und Richter ist davon überzeugt, daß drei Zeugen gleichzeitig nicht lügen können und somit ich zur Lügnerin erklärt wurde. In der Verhandlung betonte ich, das die Zeugenaussagen nicht wahr sind.

Doch das interessiert keinen. Ich wurde verurteilt obwohl ich genau weiß das ich unschuldig bin. Das ist doch absurd! Dagegen legte ich Berufung ein.

Auf keinen Fall darf das Urteil rechtskräftig werden! Wie kann ich das verhindern?

Es ist so schrecklich, wie im einem falschen Film! Mehrere Tausend Euro Rechtsanwaltskosten sowie mehrere Tausend Euro Gerichts- und Strafkosten soll ich zahlen! Für Straftaten, die ich in keinster Weise begangen habe. Das ist Existenzvernichtung, diese habe ich mir mühsam über die Jahre hinweg aufgebaut.

Wie ist es möglich das Zeugen solche Aussagen machen können wenn diese beim Hereintreten in den Kirchenraum überhaupt nicht in meiner Nähe waren?

Ich bitte dringend um Antworten!

Die Lügen der Zeugen sind entsetzlich, Rufmord in alle Richtungen gleich nach den Todesfällen. Sogar meine Zeugen wurden neulich vor einer Gerichtsverhandlung vom Kirchenvorstand so negativ mit falschen Informationen zu meiner Person beeinflußt, daß diese nichts mehr mit mir zu tun haben wollten, was ich unter meinen Zeugen aber aufklären konnte.

Inzwischen drängen sich mir Suizidgedanken auf da ich so verzweifelt bin weil mir nicht geglaubt wird und ich als Lügnerin dargestellt und bezeichnet werde.

Recht, Hausfriedensbruch, Straftat, Urteil, Psychologie und Gesellschaft

Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück

Vermieter geht heimlich in Wohnung - wie beweisen?

Hallo, ich habe dasselbe Problem wie einige andere in diesem Forum: Meine Vermieter gehen während meiner Abwesenheit heimlich in meine Wohnung. Ich habe dafür mehrere Indizien, z.B., dass die Tür zwei Mal abgeschlossen war, ich grundsätzlich aber nur einmal abschließe. Außerdem waren die Heizungen alle runtergedreht. Das Problem: Ich habe keine Beweise. Zwar habe ich schon mehrfach als Tipp gelesen, man soll einfach das Schloss austauschen. Allerdings muss man dann ja haften, sofern es einen Wasserschaden gibt und der Vermieter somit im dringenden Fall nicht rein kann. Um meine Situation zu beschreiben: Ich bin Student und wohne Tür an Tür mit meinen Vermietern, einem Rentner-Ehepaar. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass sie sich einen Ersatzschlüssel behalten würden "falls ich mal länger wegwäre und vergessen hätte, die Fenster zu schließen". Sie gingen "aber NICHT IN DIE WOHNUNG WENN [ich] NICHT DA [bin]" Dies betonten danach noch mehrfach, ohne, dass ich irgendwas gesagt hätte, was ich schon verdächtig fand. Da ich darauf angewiesen war, die Wohnung zu bekommen, stimmte ich zu. Seit meinem Einzug komme ich mir nun überwacht vor. Am zweiten Tag wurde ich bereits darauf hingewiesen, ich solle doch bitte lüften, um Schimmel zu vermeiden! Also mussten sie meine Wohnung wohl 24h überwacht haben. Außerdem wissen sie immer bescheid, zu welcher Zeit ich aufstehe, wann ich zu Hause bin etc. Grundsätzlich habe ich ein gutes Verhältnis, da die beiden ansonsten hilfsbereit sind. Da ich aber umziehen will, wäre mir ein fristloses Kündigungsrecht, welches mir durch den Hausfriedensbruch zustünde, nicht unrecht. Jedoch benötige ich dafür Beweise, bevor ich sie persönlich darauf anspreche und dadurch vorwarne. Deshalb frage ich mich, ob es erlaubt wäre, meine Wohnung videozuüberwachen. Bzw., ob diese Beweise rechtliche Gültigkeit hätten. Schließlich handelt es sich ja um meinen Besitz und jemand würde nur gegen seinen Willen aufgezeichnet, wenn er dadurch selbst einen Rechtverstoß begeht. Ich habe gelesen, dass man dann ein Schild hinhängen müsste "dieser Bereich wird aufgezeichnet". Aber meiner Meinung nach würde dies nur Sinn ergeben, wenn es sich um einen öffentlichen Platz, z.B. einen Bahnhof handelt. Kennt sich da jemand näher aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mietrecht, videoueberwachung, Hausfriedensbruch, Kündigungsfrist

Ist es Hausfriedensbruch, wenn mein Vermieter oder ein Handwerker, den er beauftragt hat, meinen Balkon betritt?

Hallo, ich habe leider einen neuen Vermieter, der seit ca. 9 Monaten versucht, mich aus meiner Wohnung rauszumobben (ich wohne seit 27 Jahren in dieser Wohnung). Er macht alles erdenkliche, um mich zu ärgern. Er muss demnächst die Fassade und meinen Balkon reparieren. Es waren schon drei Handwerker hier, um die Fassade und den Balkon anzuschauen, und ich vermute, dass die Arbeiten bald beginnen werden. Der Vermieter sagt mir aber nicht, wann die Arbeiten an der Fassade beginnen. Ich befürchte, dass die Arbeiten ohne Vorwarnung beginnen werden, da ich das bei früheren Vermietern schon erlebt habe, so dass plötzlich Handwerker auf meinem Vordach standen und durch mein Wohnzimmer schauten. Oder dass ohne Vorwarnung der Baum im Garten vor meinem Küchenfenster gefällt wurde!

Meine Frage ist: Wäre das Hausfriedensbruch, wenn ich von der Arbeit nach Hause kommen würde und es würden Handwerker auf meinem Balkon stehen und arbeiten (der Balkon hat eine Tür und ein Fenster, durch die man direkt in beide Schlafzimmer schauen kann)?

Und falls er so eine Aktion macht, um mich zu ärgern, kann ich die Polizei wegen Hausfriedenbruch verständigen?

Muss der Vermieter nicht Baumaßnahmen, die mich erheblich betreffen, im voraus ankündigen? Dies wurde in der Vergangenheit leider niemals gemacht...

Danke im voraus für die Antwort!

Vermieter, Hausfriedensbruch

Obdachloser hat sich auf Balkon eingenistet

Auf meinem Balkon im Erdgeschoss hat sich seit etwa 2 Wochen ein Obdachloser eingenistet, der immer tagsüber, wenn ich nicht zu Hause bin, dort zu sein scheint und seine Sachen (Rucksack, Kissen, Getränke und Lebensmittel) dort lagert. Er ist auch nicht täglich da und ich konnte ihn auch noch nicht antreffen. Er legt mir, so wie ich es interpretiere, immer Lebensmittel zur "Bezahlung" auf meinem Balkontisch oder auf den Tritt. Ich habe, als ich es das erste mal gesehen habe, die Polizei gerufen, die die Sachen entfernt hat, also nur neben meinen Balkon gelegt hat, was aber das Problem nicht löst. Da es ein Studentenwohnheim ist, habe ich die Hausverwaltung informiert, die sich erst nicht dafür interessiert hat und mir dann nur angeboten hat, schnell zu kündigen. Als ich die Chefin kontaktiert habe, hat sie nur ein Schreiben aufgesetzt, das der Hausmeister auf die Sachen drapiert hat, darauf stand, dass er sich von dem Gelände entfernen soll. Etwa 4 Tage lang lagen die Lebensmittel und alles unberührt dort und es kamen sogar schon die Waschbären, die hier leider ansässig sind, und haben die Lebensmittel aus der Tasche heraus genommen. Als die Person das nächste mal da war, konnte ich wieder alle Sachen auf meinem Balkon finden, er hatte es sich wieder gemütlich in der Ecke gemacht. Meine Frage ist jetzt, da die Hausverwaltung und der Hausmeister trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternehmen wollen, möchte ich eine Mietminderung durchführen, kann aber keinen ähnlichen Fall finden, aber da ich meine gemietete Wohnfläche nicht voll nutzen kann, weil sich jemand dort aufhält und ich außerdem auch Angst habe alleine in meinem Zimmer zu schlafen, das nämlich an den Balkon grenzt, weiß ich nicht, wie viel Prozent und mit welcher offiziellen Begründung. Ich möchte am liebsten eine Konstruktion an meinem Balkon verlangen, die das einfache Klettern auf den Balkon verhindert und eine abschließbare Balkontür, habe ich das Recht dazu?

Mietrecht, Balkon, Hausfriedensbruch, obdachlos