Nachbarskind unbefugt im Garten, was ist möglich?

18 Antworten

Wenn der Garten "frei zugänglich" ist, kannst du / Ihr den Hund nicht unbeaufsichtigt im Garten frei laufen lassen, auch in eurem Garten haftet Ihr.

UnKnown993 
Fragesteller
 14.05.2018, 20:58

Der Hund ist dauerhaft angeleint

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UnKnown993 
Fragesteller
 14.05.2018, 21:17
@Bitterkraut

Wie woanders gesagt, ist sie nur draußen, wenn wir draußen sind. Und es ist eine 10m Schleppleine

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Kein Geld gibt es nicht um Recht zu bekommen.

Frag einen Anwalt nach Prozesskostenhilfe.

Der Garten ist umzäunt und abgeschlossen damit ist es Hausfriedensbruch aber das Kind wird unter 14 sein und noch nicht strafmündig. Ferner ist das 1 meter Breite Durchgang ein Problem könnt ihr den nicht zubauen. evt gilt es dann als offen.

Rechtlich könnte ich mir vorstellen die Mutter zu Verklagen wegen Aufsichtpflichtsverletzung.

Ihr müsst sogar was unternehmen wegen dem Hund. Wenn Ihr es stellschweigend akzeptiert dass das Kind in den Garten kommt könnte euch eine Mitschuld gegeben werden wenn der hund doch mal zubeißen sollte.

Ich bin aber kein Anwalt also frag einen und mach Dir wegen des Geldes keine Sorgen.

UnKnown993 
Fragesteller
 14.05.2018, 18:41

Wir akzeptieren es nicht stillschweigend, sprechen die Mutter darauf an, aber sie macht nichts, ihr ist es egal.

Die Lücke ist auf der Rückseite des Gartens (kleine Unterbrechung im Zaun) und geht auf den Parkplatz eines weiteren Grundstücks

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Bitterkraut  14.05.2018, 21:28
@UnKnown993

Und ist nur für dich zugänglich? Dann mach die Lücke zu und geh außenrum zu deinem Auto.

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Hallo!

Es gibt da Bücher über Nachbarschaftsrecht. Meins ist über Baden-Württemberg. Jedes Bundesland hat sein eigenes.

Ist der Garten denn laut Vertrag zu Eurer Wohnung zugeteilt? Oder ist das ein Gemeinschaftsgrundstück?

Wenn es nur Eures ist, dann könnt ihr komplett zu machen, solange ihr das Durchgangsrecht, falls vorhanden, beachtet.

Es gibt verschiedene Dinge zu beachten: Bestehen Durchgangsrechte oder Durchfahrtsrechte?
Sind dort Wasseranschlüsse oder Regentonnen für die Allgemeinheit?....

In welchem Bundesland seid Ihr?

Ihr könntet Euch auch beim Mieterschutzbund erkundigen. Die dröseln Euch das alles auf.

LG Kerstin

UnKnown993 
Fragesteller
 14.05.2018, 18:39

Der Garten gehört nur uns und es bestehen keinerlei Durchgangsrechte.

Ds Grundstück ist abgesehen von dieser kleinen Lücke auf der Rückseite (wofür man 2 andere Grundstücke betreten muss um dran zu kommen) komplett geschlossen

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IlmMumK  14.05.2018, 19:04

Dann würde ich zu machen und der Dame mündlich mitteilen, dass sie eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht an die Backe bekommen könnte, wenn das Kind nochmal da rein geht und sie selbst eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, wenn sie rein geht - und sei es nur um das Kind zu holen. Das wäre zumindest Euer Recht und sie solle sich doch mal bitte darüber Gedanken machen, ob sie wirklich eine verdorbene Nachbarschaft wolle. Man sollte doch zum Wohl des Kindes und aller Anderen zusammenhalten! Das tut dem Kind gut und bietet ihm noch mehr Sicherheit. Bitte nicht gezielt drohen, sondern sie freundlich auf die Rechtslage hinweisen. - Geschickt wäre es, wenn die Hausverwaltung dabei wäre. Sie könnte dann nicht behaupten, dass ihr gedroht hättet. Um ganz Sicher zu gehen würde ich das Gespräch über den Anwalt oder den Mieterschutzbund führen. - So haltet Ihr Euch aus der Schusslinie. Am Besten ist es, ihr habt eine Rechtschutzversicherung. Die hat allerdings eine Mindestlaufzeit, bevor sie übernimmt und der Streitfall mit Anwalt oder Gericht darf noch nicht begonnen haben. Eine Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz sollte eigentlich jeder haben. Das Beratungsgespräch beim Anwalt könnte etwas kosten. Bitte beachtet das Kleingedruckte! Auch was die Selbstbeteiligung angeht. Ich bin mir jetzt auch nicht Sicher, ob das Vorneweg-Beratungsgespräch im Falle des Falles für Versicherung schon ein Grund ist diesen Fall nicht zu übernehmen, dafür aber Folgende, die nichts mit der Sache zu tun haben. Sicherheitshalber würde ich deshalb die Beratung dann erstmal selber bezahlen und nicht über die Versicherung laufen lassen. Ansonsten: Macht das Ding dicht! Mein Vorschlag!

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Macht doch einfach das "Loch" zu. Euch und eurem Hund zu liebe.

Denn auch wenn sich das Kind unbefugt in Eurem Garten aufhält und die Mutter somit die Aufsichtspflicht verletzt: Sollte der Hund doch mal wirklich zubeißen, dann seid IHR die Dummen. Und je nach dem wie schlimm der Biss ausgeht, wird der Hund dann entweder eingeschläftert oder kommt "nur" in andere Hände.

Hi,

Die einzig richtige Lösung wäre den restlichen Meter auch noch dicht zu machen. So kann das Kind unbeaufsichtigt in den Garten von den Eltern spielen und ihr könnt dann euren hund auch unbeaufsichtigt in den Garten rumstreunen lassen. Und diese Lösung wäre in etwa genauso teuer wie der Rechtsanwalt. Denn betritt ein zweijähriges Kind den Garten denke ich nicht das von erhöhter Gefahr für euer Hab und Gut auszugehen ist, noch seit ihr in Gefahr was soll die Polizei denn da machen? Und Mal umgekehrt gedacht beisst euer Hund,auf einen unzureichend gesicherten Grundstück, ein Kind was durch eine 1 Meter Lücke reinkrabbeln konnte, dann habt ihr rechtlich gesehen eine Schuld und haftet.