Wird man wirklich erschossen, wenn man Bundeswehrgelände betritt?

11 Antworten

steht, dass sofort geschossen wird,

Blödsinn. Da wird vor dem möglichen Schusswaffengebrauch gewarnt. Aber das UZwGBW (Gesetz zur Anwendung unmittelbarem Zwangs) ist recht kompliziert. Vor dem Schusswaffeneinsatz müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören das Ansprechen eines Täters, das verbale Warnen vor dem Schusswaffeneinsatz, der Warnschuss, und dann- ja was dann kommen kann, hat sich der Straftäter selbst zuzuschreiben. Anders als bei Notwehr, bei der auf einen Flüchtenden nicht mehr geschossen werden darf, darf es hier, wenn der Flüchtende in die Liegenschaft der BW flüchtet.

Das Risiko, das jemand eingeht, wenn er einen Zaun einer BW-Liegenschaft überwindet, muss jedem klar sein. Deshalb die Warnung auf den Schildern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Warnung bekommt man in der Regel vorher. Wer sich dann noch widersetzt oder wegrennt bekommt ein Problem.

ich würds nicht ausprobieren, aber üblicherweise gibt es

-erst mind. eine warnung (HALT! STOP! DU DARFST HIER NICHT REIN! oder ähnliches)
-dann eine warnung das geschossen wird wenn du nicht stehenbleibst
-dann einen warnschuss
-und erst dann biste hops (bzw verwundet oder hast einauto mit neuen belüftungslöchern, auf menschen wird auch hier nur als allerletzte maßnahme geballert)

Jerischo  03.07.2018, 11:08

Es gibt keinen Warnschuss bei der Bundeswehr, anders als bei der Polizei ist beim Militär die Waffe nicht das letzte Mittel der Wahl. liegt nämlich eine Wehrbeachädigung vor, in welcher Form auch immer und und reagiert der Eindringling nach 3maligem auffordern immer noch nicht wird scharf geschossen. Die Polizei würde erst mal hinterher rennen und die Person festnehmen, das machen Soldaten nicht.

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Toaster247  03.07.2018, 22:31
@Jerischo

hast du jemals die Wachvorschrift gelesen? Dort wird nämlich explizit der Warnschuss erwähnt.

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Bardyman  03.07.2018, 22:38
@Jerischo

das ist so nicht ganz richtig, der von mir beschriebene ablauf:
(warnung---warnung, dass geschossen wird---warnschuss---scharf schießen) ist durchaus üblich.

den begriff "Wehrbeschädigung" kenne ich nur in anderem Zusammenhang.

(hatte das eig schon vor ner weile geschreiben aber nicht abgesehndet, whoops :'D )

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Jerischo  04.07.2018, 13:12

Ein Warnschuss gilt auch als Androhung ist aber keine Voraussetzung. Schusswaffengebrauch muss je nach Situation auch gar nicht angekündigt werden.

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Bardyman  04.07.2018, 16:32
@Jerischo

klar gibt es situationen bei denen für eine warnung keine zeit, diese auch überflüssig ist, aber sofern keine extremen umstände ein anderes handeln erfordern ist der ablauf exakt wie beschrieben.

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Jerischo  06.07.2018, 22:16

Der Warnschuss ist nicht zwingend notwendig, kann angewendet werden, muss er aber nicht! Genau so wird es bei der Bundeswehr auch ausgebildet.

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Jerischo  06.07.2018, 22:19

Man schießt grundsätzlich nicht einfach in die Luft. Das Geschoss kommt nämlich auch irgendwann wieder runter. Die 4 grundlegenden Sicherheitsregeln stehen über dieser Vorschrift. Und Man schießt auch nicht irgendwo hin, wenn nicht in die Luft.

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Die Schilder stehen da nicht zum Spass oder als leere Drohung. Wenn sich in dem Gelände etwas Schützenswertes befindet, z.B. Soldaten, Waffen oder Gerät, gibt es in aller Regel auch eine Wachmannschaft, die bewaffnet und mit scharfer Munition ausgerüstet ist. Die sind gesetzlich befugt, notfalls auch von der Waffe Gebrauch zu machen.

Die werden zwar ausgebildet, einen Endringling möglichst festzunehmen, auf die Wache zu bringen und der Polizei zu übergeben und ihn dafür zuerst anzurufen, notfalls einen Warnschuss abzugeben und erst dann auf die Person zu schießen, aber 100% darauf verlassen würde ich mich nicht, dass keiner der Wachen in Panik gerät und gleich schießt.

So ist es z.B., allerdings schon vor sehr langer Zeit, passiert, dass der Kommandeur der Marineschule in Flensburg-Mürwik von den eigenen Wachen bei einem Kontrollgang nachts übers Gelände erschossen wurde, weil er nicht spontan stehen blieb und sich festnehmen ließ.

Das Verhalten von Wache oder Streife bei Eindringen in Bw-Liegenschaften war zu meiner Zeit eindeutig in einer sog. Taschenkarte geregelt, die jeder Wachsoldat bei sich tragen und auswendig kennen mußte. Da stand genau drin, wie ich mich zu verhalten habe: Aufforderung zum Stehenbleiben, Androhung des Schußwaffengebrauchs, Warnschuß, gezielter Schuß. In besonderen Fällen (bei Sabotage oder Eigengefährdung) auch sofortiger gezielter Schuß ohne Warnung.

In besonders gesicherten Bereichen, z.B. mit Atomwaffen aufmunitionierte Flugzeuge, wäre bei Überschreiten einer Markierungslinie sofort ohne Warnung gezielt geschossen worden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung