Minijob aber Bundeswehr Dienstbeginn?

1 Antwort

Wenn Du Dich freiwillig bei der Bundeswehr als Soldat beworben hast, dann nimmst Du zunächst an einer max. viermonatigen Eignungsübung (Probezeit) teil - während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis (ArbG darf nicht kündigen!!!) - der ArbG erhält eine entsprechende Mitteilung.

Folgt auf die Eignungsübung keine Übernahme als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, kannst Du in Dein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren.

Bleibst Du im Anschluß an die Eignungsübung als freiwilliger Soldat bei der Bundeswehr, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Eignungsübung (eine Kündigung ist nicht notwendig).

Siehe: Eignungsübungsgesetz

Ansonsten: Ankündigungsfrist Eignungsprüfung beträgt i. d. R. 4 Wochen