Minijob aber Bundeswehr Dienstbeginn?
Hi, ich bin momentan Schüler und habe seit 2 Monaten ein Minijob. Habe mich jedoch bei der Bundeswehr beworben. Was ist, wenn ich kurzfristig erfahre, das ich angenommen wurde und mein Dienstbeginn dann in 2-3 Wochen ist?
Ich habe gehört, das bei so einem Fall die Kündigungsfrist egal ist und man sofort kündigen kann stimmt das?
1 Antwort
Wenn Du Dich freiwillig bei der Bundeswehr als Soldat beworben hast, dann nimmst Du zunächst an einer max. viermonatigen Eignungsübung (Probezeit) teil - während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis (ArbG darf nicht kündigen!!!) - der ArbG erhält eine entsprechende Mitteilung.
Folgt auf die Eignungsübung keine Übernahme als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, kannst Du in Dein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren.
Bleibst Du im Anschluß an die Eignungsübung als freiwilliger Soldat bei der Bundeswehr, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Eignungsübung (eine Kündigung ist nicht notwendig).
Siehe: Eignungsübungsgesetz
Ansonsten: Ankündigungsfrist Eignungsprüfung beträgt i. d. R. 4 Wochen