Kündigungsfrist Minijob?
Hallo,
ich arbeite bei einem Bäcker seit anderthalb Monaten auf 450€ Basis, aber würde gerne kündigen, da ich mich dort überhaupt nicht wohlfühle, weil die Kollegen unhöflich sind usw.. Ich hätte auch schon einen anderen Minijob in einer anderen Bäcker in Aussicht, bei dem ich sofort anfangen könnte. Bei dem Bäcker, bei dem ich jz arbeite habe ich nur einen Wisch als Vertrag, auf dem meine Daten usw. stehen, aber nichts dazu, wie die Kündigungfristen sind. Mein Arbeitgeber hat im Vorstellungsgespräch nur kurz gesagt, dass die Verträge normalerweise 6 Monate befristet sind. Heißt das, ich kann gar nicht kündigen, bis der Vertrag ausläuft? Oder kann ich erst zum 15. oder Monatsende kündigen?
3 Antworten
Mein Arbeitgeber hat im Vorstellungsgespräch nur kurz gesagt, dass die Verträge normalerweise 6 Monate
Du hast aber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, denn eine Befristung hätte vor Arbeitsbeginn zwingend schriftlich vereinbart werden müssen und wäre ohne besondere Kündigungsvereinbarung vor seinem Ende nicht mehr ordentlich kündbar gewesen (Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 3).
Oder kann ich erst zum 15. oder Monatsende kündigen?
Ja!
Da offensichtlich eine Probezeit mit der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist nicht vereinbart wurde, da es sich auch nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, darfst Du nur ordentlich mit dieser gesetzlichen Frist kündigen.
Alternativ kannst Du dich mit Deinem Arbeitgeber - wenn er sich darauf einlässt - einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren oder auch sofortigen Ende schließen.
Oft ist es aber auch so, dass Arbeitgeber bei geringfügigen und erst kurz bestehenden Arbeitsverhältnissen mit einem formlosen Ende einverstanden sind - und "wo kein Kläger, da kein Richter". Vielleicht geht das ja auch so, wenn Du mit Deinem jetzigen Arbeitgeber sprichst.
das ist höchst seltsam. An sich kann man immer kündigen, egal ob befristet, oder nicht. Ich würde einfach eine Kündigung schreiben mit zum nächstmöglichen Zeitpunkt und schauen, was der Chef dazu sagt. Wenn ihr euch einig seid, ist die richtige Gesetzeslage in dem Fall sekundär.
Aber ist das Arbeitsverhältnis auch befristet, wenn es nur mündlich erwähnt wurde?
Man kann auch in der Probezeit kündigen. Da hier kein richtiger Vertrag vorliegt, wo weder was von Probezeit noch Befristung steht, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die von mir beschriebene.
Aber ist das Arbeitsverhältnis auch befristet, wenn es nur mündlich erwähnt wurde?
Nein.
Eine Befristung muss zwingend immer schriftlich (mit Original-Unterschriften beider Parteien) vor Arbeitsantritt vereinbart worden sein.
was meckerst du dann hier rum? Was du hier schreibst trifft alles nicht zu. Anstatt hier die Beiträge als falsch zu deklarieren, schreib doch deine eigene Antwort, die den FS weiterbringt.
Man kann auch in der Probezeit kündigen.
Natürlich! "Wenn" eine Probezeit vereinbart wurde, kann während der Probezeit auch ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden.
Da hier kein richtiger Vertrag vorliegt
Wie kommst Du denn darauf? Und was ist bei Dir ein "richtiger" Vertrag? Wenn es an der Vereinbarung zu Bedingungen fehlt, gelten eben die gesetzlichen oder gegebenenfalls tarifvertraglichen Standards.
keine andere Möglichkeit, als die von mir beschriebene
Was heißt denn "keine andere Möglichkeit"?
Selbstverständlich kann die Fragestellerin hier ganz normal ordentlich kündigen mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (da weder eine Probezeit noch eine Befristung vereinbart wurden) oder einen Aufhebungsvertrag schließen mit früherem Ende, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Im Übrigen habe ich mich mit meinem Kommentar auf Deine falsche Aussage "An sich kann man immer kündigen, egal ob befristet, oder nicht." bezogen.
Warum kannst du nicht einfach deine eigene Antwort unter Beiträge schreiben? Ist das so schwer für dich? Fühlst du dich toll andere nieder zu machen?
Was du hier schreibst trifft alles nicht zu.
Deine Aussage "An sich kann man immer kündigen, egal ob befristet, oder nicht." ist und bleibt falsch!
Schaue einfach ins Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 3:
Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Und ich "meckere" hier nicht rum, sondern bezeichne sachlich das als falsch, was falsch ist; und Deine Aussage, auf die ich mich im ersten Kommentar bezogen habe, ist ganz einfach falsch.
Bevor Du Dich hier so unbegründet aufplusterst und reagierst, als hätte man Dir auf den sprichwörtlichen Schlips getreten getreten, solltest Du Dich erst einmal sachkundig machen!
Ausgerechnet Du willst mir etwas zum Thema Arbeitsrecht "erzählen"?
schreib doch deine eigene Antwort, die den FS weiterbringt
Ob es Dir passt oder nicht: Du musst schon alleine mir überlassen, ob ich nur antworte oder nur (falsche, unsinnige, vorverurteilende usw. Antworten und Kommentare) kommentiere oder beides tue!
Fühlst du dich toll andere nieder zu machen?
Bleib mal auf dem Teppich und tick hier nicht so wehleidig aus!
Wo mache ich jemanden nieder, wenn ich eine Antwiet
Sachlich als falsch kommentiere?
Ihr habt doch gar keinen Vertrag. Nichts Schriftliches.
Also gibt es rein gar nichts. Du könntest sogar so Dreist sein und einfach nicht mehr hingehen.
Aber ich habe ja was unterschrieben, nur stand da halt nichts über meine Rechte oder so, sondern ich musste nur meine Daten und so angeben
Hast du einen Vertrag? Hast du was Schriftliches vorliegen?
Schreib eine Kündigung zum sofortigen Zeitpunkt.
Also mir wurde gesagt dass es ein Vertrag ist, aber meine Eltern sagen auch, dass es ja eigentlich nur ein nutzloser Wisch ist, weil wie gesagt nichts über das Arbeitsverhältnis drinsteht
Das ist schlicht und einfach völlig falsch!
Auch ein mündlich oder rein faktisch zustande gekommene Arbeitsverhältnis unterliegt den gesetzlichen Normen, also z.B. den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das ist schlicht und einfach falsch.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich (vertraglich) vereinbart worden ist.