Hund begeht Hausfriedensbruch §123 StGB?
Bei meiner all abendlichen Gassi-Runde (ohne Leine) nutzte meine Australien-Shephard-Hündin die Gelegenheit, ein nicht verschlossenes (Gartentür stand offen) Grundstück zu erkunden, welches dem Eigentümer missfiel.
Kann ein Hund einen Hausfriedensbruch begehen ?
6 Antworten
Da ein Hund als „Gegenstand“ eingestuft wird, Nein (🤦♀️😒) Der kann nur das Ordnungsamt oder die Polizei wegen Belästigung rufen, oder weil du deinen Hund „nicht unter Kontrolle hast“ aber wenn das nur einmal aufgetreten ist, wird das schon keine Folgen haben =) pass das nächste mal einfach ein bisschen besser auf =)
Ja.... deswegen habe ich sie auch synonym verwendet.
Etwas ist ein Gegenstand und etwas wird, wenn nicht anderweitig geregelt, behandelt wie ein Gegenstand aber nicht.
Das Tier kann keine Straftaten begehen - der Halter des Tieres könnte ggf bestraft werden - z.B. wegen Sachbeschädigung oder fahrlässiger Körperverletzung.
Was genau ist denn beschädigt worden und wer wurde fahrlässig verletzt?
Wo liest Du das heraus?
Na ich verstehe ggf. und z.B. ich dachte nur, ich hätte was überlesen...
Es geht mir allein nur um ..."ein Hund befindet sich gegen den Willen des Eigentümers auf einem fremden Grundstück !"
Keine Frage zur Haftung ! Ein Hunde-Biss ist übrigens eine strafbare Handlung.
Selbstverständlich nicht. Stell dir mal vor was das für Katzenhalter bedeuten würde.
Dass du trotzdem im Unrecht warst und das nicht nochmal passieren sollte muss ich nicht erwähnen oder?
Wollte eigentlich beim Thema "Hund" bleiben.
Eine Katze hat keinen Leinenzwang, ist behördlich nicht erfasst, zudem Steuerfrei.
Was damit alles nichts zu tun hat. Davon abgesehen haben Hunde auch keinen Leinenzwang.
Nein, ein Tier kann keine Straftat begehen. Du bist dafür verantwortlich, dass der Hund kein fremdes Grundstück betritt.
Ja, das ist Körperverletzung. Bestraft wird ggf. der Hundehalter, nicht der Hund. Sag mal, willst du es nicht kapieren?
lebt ihr noch auf Bäumen? Ein Tier und sogar noch weiter definiert eine Sache kann keine Straftaten begehen.
wie dämlich ist diese Frage? Nein es ist ein Haftpflichtschaden.
Haustiere werden nicht als Gegenstand eingestuft. Sie werden vor dem Gesetz, soweit die Sache nicht durch das TierSchG geregelt ist, wie eine Sache behandelt. Das ist was anderes.