Unterschied?
Hallo Leute es geht hier um folgendes Text genau Lesen und Antworten
danke
Dass die Gleichstellung bei der Staatsanwaltschaft Saarland hergestellt wird.
Dass ein Städtlicher Angestellter genau so bestraft wird. wie der Otto Normalverbraucher .
Dass es aufhört, dass man Unterschiede bei der Staatsanwaltschaft Saarland
macht zwischen einem Städtischen Angestellten und einem Privatmann, dass die Staatsanwaltschaft SB den Städtischen Angestellten bei Straftaten schützt .
Der Städtische Angestellte muss bei Straftaten auch bestraft werden.
Der Städtische Angestellte Markus A Schwimmmeister aus Wadgassen .
hat die Straftatbestände Betrug§263 StGB Urkundenfälschung §267 StGB, Einbruch § 244StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB, Falsche Verdächtigung §164 StGB Verleumdung § 187 StGB, Betrug §263 StGB erfüllt, die Staatsanwaltschaft ist dieser Sache nicht nachgegangen, weil er ein Städtischer Angestellter ist. Das Widerspricht dem Gleichheitsprinzip, der im Grundgesetz festgehalten ist.
Weil dieses Gleichheitsprinzip sagt eindeutig aus, dass jeder vor den Ermittlungsbehörden gleich anzusehen ist. Aber dieses gilt leider nach meinen Erfahrungen im Saarland nicht, da wird ein Städtischer Angestellter verschont meine eigene Erfahrung
Ich habe eine Schriftliche Petition schon eingereicht, die läuft unter dem AZ Pet 4-19-07-99999-037440
Ich finde es ungerecht, dass man von Seiten des Staatsorganes wie der Staatsanwaltschaft im Saarland. eine Strafanzeige gegen einen Städtischen Angestellten wie Herr Markus A aus Wadgassen nicht nachgeht.
Und das Gericht gefälschte Unterlagen als Beweis zulässt, dieses gehört umgehend abgeschafft und auch geändert, weil jeder muss für seine Straftat auch bestraft werden, da darf es nicht wie gehabt Unterschiede geben. Das Gericht darf keine Gefälschten Unterlagen als Beweis zulassen, wie im Verfahren
AZ 42 C 15/19(10) bereits geschehen.
1 Antwort
Der Text ist was Rechtschreibung und Stil angeht eine Katastrophe, der Fall den du Ansprichst ist ein Einzelfall, der so vermutlich auch dem Staatsanwalt nicht allzu gut getan haben wird und wenn du schon ein Urteil zitieren musst, dann zitiere auch das entsprechende Gericht dazu.
Das erste was ich zu dem AZ gefunden habe war nämlich irgendwas mit einer Forderung von etwas unter 50€
Du irgend wie verstehst nicht worum es geht
wo steht da was von 50€ aber egal
ich denke du kennst den Zusammenhang nicht
gehe lieber auf die Seite des Deutschen Bundestag wo der Petition Ausschuss ist
da findest du worum es genau geht Wer lesen kann ist Klare vor vorteil
hier der Bericht wo du auf der Petition Seite lesen kannst
Hallo,
ich möchte eine öffentliche Petition einreichen, und die Möglichkeit erhalten.
dass mehrere Leute auch hier öffentlich Zugang erhalten
und durch Ihre Unterschrift meine Petition unterstützen.
Mein Ziel dieser Petition ist,
dass die Staatsanwaltschaft im Saarland
sich nach dem Grundsatz hält vor Gericht sind alle gleich anzusehen,
dass die Staatsanwaltschaft im Saarland einen Städtischen Angestellten wie zum Beispiel Herr Markus A. Schwimmmeister aus Wadgassen, nicht bevorzugt behandelt,
weil leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass dieses geschehen ist.
Warum sollte dieses die Öffentlichkeit interessieren.
weil es im Saarland üblich ist, wenn ein Städtischer Angestellter wie Herr Markus A aus Wadgassen, Schwimmmeister Straftaten begeht, wie zum Beispiel Uhrkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug, Hausfriedensbruch, Einbruch, Falschaussage, Verleumdung, Falsche Verdächtigung,
dass dieser auch genauso bestraft wird, wie ein Otto-Normalverbraucher, was aber leider nicht geschehen ist.
Begründung der Petition
=======================.
Es sollte jeder vor Gericht und dem Staatsorgan wie Staatsanwaltschaft gleich behandelt werden.
Es darf keine Unterschiede gemacht werden, Zwischen Städtischem Angestellten oder Privatmann vor Gericht und Ermittlungsbehörde.
Ein Städtischer Angestellter darf keine bevorzugte Behandlung erfahren.
Ich fordere das Staatsorgan auf dafür zu sorgen, dass auch ein Städtischer Angestellter für eine Straftat auch bestraft wird,
was leider bis heute im Saarland nicht geschehen ist.
Ich frage jetzt die Leute, die meine Petition lesen und unterschreiben auf,
mich mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen und
ihr Kreuz (x) bei der richtigen Antwort zu machen.
Nr1 Ich finde es richtig, dass ein Städtischer Angestellter, wenn er eine Straftat macht von der Staatsanwaltschaft geschützt wird?
Nr2 Ich finde es nicht richtig, dass ein Städtischer Angestellter einen Bonus hat bei der Ermittlungsbehörde, wie Staatsanwaltschaft oder Gericht,
dass er für seine Straftaten nicht belangt wird.
Den ganzen Vorgang im Einzelnen im Anhang,
damit der Bürger auch genau weiß um was es geht
Ich bitte den Petitionsausschuss, dieses auf Ihrer Seite öffentlich dar zu stellen.
Der Anhang soll lediglich dazu dienen, damit man in die ganze Sachlage einen
Einblick hat.
Geschwurbel ohne sinnvollen, nützlichen Ansatz. Schade um die Pixel, die dafür herhalten mussten.
so hier der Ganze Fall das du weist um was es geht,ich wollte da nur die Kurzfassung da stellen aber ok
Klaus Peter Junk
Zweibrücker Str.53
66887 Erdesbach den 24.08.2020
Übergabe-Einschreiben
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betreff
Ausschuss des Innern (Justizministerium)
Petitionsausschuss (Öffentliche Petition)
Nicht bearbeiten einer Strafsache
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit folgendem Problem an Sie.
So wie ich weiß, ist für diese Angelegenheit das Justizministerium und das Ministerium des Innern zuständig.
Man kann auch schon von Rechtsbeugung reden.
Mein Anliegen betrifft 95 % der Bürger, die das gleiche Schicksal erleben, was einfach die Ohnmacht des Bürgers gegenüber dem Staat darstellt.
Was ich mit dieser Petition erreichen will, dass die Staatsanwaltschaft des Saarlandes (Franz-
Josef-Röder-Str.10-15, 66119 Saarbrücken) ihren Pflichten nachkommt und ihrer Aufgabe nachgeht in einer Strafanzeige, die Ermittlungen aufnimmt, das bis heute nicht geschehen ist, weil die angezeigte Person Markus André, Wadgasser Str. 172, 66787 Wadgassen, ein Städtischer Angestellter ist.
Das zeigt sich hierdurch, weil ich auf keiner meiner Anzeigen eine Reaktion erfahren durfte.
Im Grundgesetz Artikel 3 GG ist genau beschrieben, dass jeder Bürger vor Gericht gleich anzusehen ist, was im Falle Markus André anders gehandhabt wird. Aber die Staatsanwaltschaft zeigt sich da ganz anders.
Seite 2 des Schreibens an den Deutschen Bundestag
Herr Markus André, Wadgasser Str.172, 66787 Wadgassen legte im Verfahren Az.42C15/19(10)
gefälschte Unterlagen vor, um eine Forderung für einen Schaden, er nachweislich nicht entstanden ist, durchzusetzen.
Er legte dem Gericht das Schreiben des Energieträgers Energis vom 20.04.2017 vor, aus dem hervorgeht, dass ich vorsätzlich seine Solaranlage beschädigt haben soll bzw. für die Fehlleistung verantwortlich sei.
Eine Überprüfung der Angelegenheit hat ergeben, dass der Energieträger Energis keinen Schaden festgestellt hat, ferner wurde ich im nachfolgenden Schreiben davon in Kenntnis gesetzt, dass erstens kein Schaden entdeckt wurde und zweitens das besagte Schreiben von Energis weder erstellt noch versandt wurde.
Für mich ist von Seiten des Herrn André folgender Straftatbestand §263 StGB Betrug +
§187 StGB Verleumdung + § 267 StGB Urkundenfälschung erfüllt, was ich auch gleich zur Anzeige gebracht habe, aber die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht aufgenommen hat.
Wie ein guter Bekannter, der bei der Ermittlungsbehörde arbeitet, mir unter der Hand mitgeteilt hat, dass sich in der besagten Akte kein Vernehmungsprotokoll befindet, sagt mir, dass Herr André zu dieser Sache nicht mal vernommen wurde, was schon gegen den Artikel 3 GG verstößt, dass jeder vor dem Gesetz gleich zu behandeln ist, was so laut meiner Information anders ausschaut.
Herr Markus André legte durch seine Rechtsanwältin Katja Illner, Hangstr.9, 66773 Schwalbach dem Gericht ein Schreiben vor, aus dem Schreiben wird mir der Wert einer Küche von weit über 2.000 € in Rechnung gestellt.
Durch eine mündliche Verhandlung am 05.12.2019 – Verfahren Az.42C15/19(10) sagte der Zeuge Reichert aus, dass er für die Küche nur einen Betrag von ca. Zweihundert € gezahlt hat.
Hiermit erfüllte er nochmal den Straftatbestand §263 StGB Betrug und seine Rechtsanwältin macht sich mitschuldig, weil sie dieses dem Gericht so vorgetragen hatte.
Auch da habe ich Strafanzeige gegen Herrn Markus André und seiner Rechtsanwältin Katja Illner wegen Betrug in die Wege geleitet, auch dieser Anzeige wurde keine Folge geleistet.
Auch da erfuhr ich keine Reaktion von Seiten der Staatsanwaltschaft, auch hier wurde wohl möglich nichts getan.
Der Zeuge Reichert sagte in seiner Vernehmung am 05.12.2019 aus, er hätte von 2005 bis 2013 in der Lummerschieder Str.2, 66265 Kutzhof gewohnt, was ja nicht sein kann, weil auf meinem Mietvertrag kann man sehen, dass er im Dezember 2012 geschlossen wurde.
Mein Wunsch ist, dass von Seiten der Petition geprüft wird, wie es sich in dieser Sache verhält und warum meinen Strafanzeigen nicht nachgegangen wird.
Sie können den Vorfall nur dann prüfen, wenn Sie die Akte Az.42C15/19(10) zur Prüfung heran-
ziehen, weil ohne diese zu kennen, haben Sie keine Möglichkeit eine genaue Überprüfung durchzuführen.
Vorrang ist die Prüfung, warum die Staatsanwaltschaft meinen Anzeigen nicht nachgeht.
Ich sehe dieser Petition und seinem Ergebnis freundlichst entgegen.
Mit freundlichen Grüßen