Welche Bedeutung hat das Gerichtsverfassungsgesetz(GVG) §146 in Deutschland?


13.01.2020, 15:29

Da die Staatsanwaltschaften nicht ermitteln dürfen, werden Untersuchungsausschüsse gebildet.

Immer wenn ein Skandal, bei dem es eindeutig um Straftaten von Politikern geht, nicht mehr unter den Teppich zu kehren ist, dann darf nicht etwa der Staatsanwalt ermitteln, nein, dann wird ein Untersuchungsausschuss gebildet. Und das hat einen riesigen Vorteil: Der Untersuchungsausschuss tagt dann jahrelang und wenn die Öffentlichkeit den Skandal schon lange wieder vergessen hat, liefert der Ausschuss einen Bericht ab, in dem er vielleicht sogar jemanden kritisiert. Mehr passiert nicht. Nach Untersuchungsausschüssen werden keine Anklagen erhoben und niemand wird bestraft. Untersuchungsausschüsse sind also nichts anderes, als eine Show für den dummen Wähler und ein Instrument, um zu verhindern, dass Fehlverhalten von Politikern auch Konsequenzen hat.

8 Antworten

Öhm....das Gesetz hat genau die Bedeutung, wie es der Wortlaut erkennen lässt.

Nein.

Dir ist der Unterschied zwischen GG und GVG bekannt? Nein?

PublicTroll  07.01.2022, 15:53

Wortlaut und Bedeutung sollte jedem halbwegs normal begabten Menschen klar sein. Um was es hier geht, ist die Auswirkung, die der Paragraph 146 zusammen mit dem Paragraphen 147 GVG hat und ob in der Praxis, eine tatsächliche Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative gewärleistet ist.
Sollte es aber, laut Fragestellung, jemals zu einer deutschen Verfassung, nach Art. 146 GG kommen, wäre es wüschenswert wenn man die Weisungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwaltschaften, aus den Paragraphen 146 und 147 GVG, streichen würde. Es wäre ein großer Schritt in Richtung Rechtsstaat und tatsächlicher Gewaltenteilug.

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Das sind 3 Dinge, die in keinem direktem Zusammenhang miteinander stehen, soweit ich sehen kann. Den Sprung zum vermeintlichen "Schutzgesetz" kann ich auch nicht folgen.

PublicTroll  06.01.2022, 22:00

Zu Deinem Verständnis, mit der Bezeichnung "Schutzgesetz" ist nur der Zweck des Gesetzes gemeint. Also z.B. Bundeskanzler*innen die einen völkerrechtswidrigen Krieg in Syrien führen, brauchen keine strafrechtliche Vervolgung durch die Staatsanwaltschaft befürcheten.

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Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.

§ 146 GVG lautet: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen."

Das ist eine banale Aussage, die grundsätzlich auch auf jeden anderen Beamten zutrifft.

Und die einzige Gemeinsamkeit zwischen § 146 GVG und Art. 146 GG ist, dass sie zufällig dieselbe Nummer haben.

apparmor 
Fragesteller
 13.01.2020, 14:40

Ja, ich verstehe das auch nicht!11

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PublicTroll  07.01.2022, 14:09

"Das ist eine banale Aussage, die grundsätzlich auch auf jeden anderen Beamten zutrifft."
Das mag für Dich vielleicht banal klingen. Wenn aber in der Realität der Bock zum Gärtner gemacht und sich Politiker von jeglicher strafrechtlicher Verfolgung selbst befreiein können, ist dies eine Bananenrepublik.

Laut Urteil des EuGH vom 27.05.2019 AZ C508/18 dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen, da es ihnen an Unabhängigkeit zur Politik/Exekutive fehlt.

Zitat dejure.org: "Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein"

Das ist die größte Ohrfeige, für einen vorgeblichen Rechtsstaat, die es überhaupt geben kann.
Das bedeutet, der vorgeblich demokratische und freiheitliche Rechtsstaat, Bundesrepublik Deutschland ist ein Schurkenstaat.

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Es ist amüsant, mitanzusehen, wieviele Trolle sich berufen fühlen, Deine Frage zu beantworten.

Sie wollen es einfach nicht wahrhaben, dass Politiker sich mittels des § GVG 146 vor Strafverfolgung schützen können. Sie stellen sich dumm und wollen nicht einsehen, dass das Prinzip der Gewaltennteilung, welches sie ständig als Demonstrans vor sich hertragen, nur eine Fiktion ist, die für Deutschland allerdings wegen dieses § GVG 146 nicht zutrifft.

Übrigens: Die internationale Gemeinschaft hat schon reagiert. Internationale Haftbefehle von deutschen Staatsanwaltschaften werden iwegen der Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaften im Ausland nicht mehr akzepziert.

Woher ich das weiß:Recherche
koten  13.01.2020, 22:02

Zur Gewaltenteilung: Sie Staatsanwälte sind Teil der Exekutive, die Justizministerien auch. Wo verstößt da irgendwas gegen die Gewaltenteilung?

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Novosibirsk  13.01.2020, 22:16
@koten

Sie sind nicht unabhängig im Sinne des Gesetzes. Sie dürfen nicht nach Vorgaben der gesetzlichen Vorschriften arbeiten, sondern nur nach Vorgaben der vprgesetzten Behörde ermitteln.
Damit wird die Maxime "Vor dem Gesetz sind alle gleich" ad absurdum geführt.
Es herrscht Willkür.
Nicht von Ungefähr haben sich die anderen Länder von dieser Willkürpraxis in Deutschland distanziert und erkennen dessen interantionale Haftbefehle nicht mehr an.

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koten  13.01.2020, 23:09
@Novosibirsk
Sie dürfen nicht nach Vorgaben der gesetzlichen Vorschriften arbeiten

Kannst Du das belegen? Abgesehen davon, daß ja GVG §146 auch eine gesetzliche Vorschrift ist, an die sie sich ja nicht halten dürften.

Meine Frage hast Du aber nicht beantwortet, weil ja sowohl die Staatsanwälte als auch deren Vorgesetzte Teile der Exekutive sind. Die Gleichheit vor dem Gesetzt hat mit dieser Frage rein gar nichts zu tun.

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koten  14.01.2020, 00:26
@Novosibirsk

Das Video: Geschwursel von Verschwörungstheoretikern, die so tun, als wären sie allwissend. Solche Leute kann ich nicht ernst nehmen.

Wozu sollten Staatsanwälte denn gehören? Gehört der Hinweis nicht zwingend dazu, wenn man sagt "sind verbotenerweise Teil der Exekutive"?

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PublicTroll  07.01.2022, 02:50
@koten

Wie jetzt? Bundesminister sind teil der Politik und werden vom Bundeskanzler berufen, sind also Teil der Regierung. Staatsanwälte ahnden Verstöße gegen Recht und Gesetz, sind also Teil der Judikative oder wie würde unsere Justiz ohne Staatsanwälte funktionieren. Der Justizminister (Politik) ist also Dienstherr der Staatsanwaltschaft (Judikative). Ergo, es besteht ein äußerst großer Interessenkonflikt und so gut wie keine Strafverfolgung von Politikern. Außer eine Strafverfolgung ist aus politischen Gründen gewollt, wie z.B. bei unserem früherern Bundespräsidenten Christian Wulf.

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Es ist unsere Aufgabe als Wähler dafür zu Sorgen, daß das Fehlverhalten Konsequenzen hat: Den Politiker oder die Partei nicht mehr wählen.

Novosibirsk  13.01.2020, 22:26

Wie soll das denn geschehen bei dem bestehenden Parteienkartell, welches jede Möglichkeit der direkten Demokratie systematisch unterbindet ?

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koten  13.01.2020, 23:12
@Novosibirsk

Direkte Demokratie? Die gibt es noch nicht einmal in der Schweiz. Das Parteienkartell dort ist viel schlimmer! Direkte Demokratie wäre doch nur die Diktatur der Mehrheit, ohne jeden Minderheitenschutz. Nein Danke!

Partei gründen. Ist erlaubt. Sich dann zur Wahl stellen. Wußtest Du das wirklich nicht?

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Novosibirsk  14.01.2020, 00:04
@koten

Es handelt sich halt nicht um eine Demokratie, sondern um eine Demokratur. Genau so könnte man alle drei Gewalten in einer Behörde vereinen und behaupten, die Gewaltenteilung sei insofern gewährleistet, da die Mitarbeiter sich doch in unterschiedlichen Unterabteilungen befinden, für die es wiederum eigene Geschäftsleitungen gibt. Es handelt sich bei Deiner Darstellung um ein Hütchenspiel.
WIchtig ist, was hinten rauskommt. Und das ist im Falle der Weisugsgebundenheit der Staatsanwaltschaft pure Arglist, Rechtsbeugung und Kriminalität. (vgl. auch das Erklärvideo oben.)

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koten  14.01.2020, 00:28
@Novosibirsk

Was hat das denn jetzt mit einer direkten Demokratie zu tun? Bleibe bei den von Dir aufgeworfenen Sachen und trolle nicht, indem Du von einem Thema zu einem ganz anderen springst.

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