4 Antworten

Nein, müssten sie nicht. In Deutschland steht es nur dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe zu, eine Partei zu verbieten. Dabei sind die verfassungsmäßigen Hürden an ein Parteiverbot insgesamt (zu Recht) sehr hoch. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn diese sich insgesamt gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) richtet und wenn sie die realistische Möglichkeit dazu hätte, diese zu beseitigen und wenn ausreichende Beweise dafür vorliegen. Es ist verfassungsrechtlich hingegen nicht für ein Verbot der Partei ausreichend, wenn sich einzelne Anhänger dieser gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung richten sondern es muss die Partei insgesamt sein. Die entsprechenden Gesetzestexte beziehen sich darauf, dass eine Partei nach einem rechtmäßigen Verbot durch das Bundesverfassungsgericht rechtswidrig weitergeführt wird oder ihre Inhalte verbreitet werden. Vor einem Parteiverbot ist die Partei ja schließlich nicht verfassungswidrig.

Mfg

Da verwechselst du gewaltig was. Ein Parteiverbot selbst bedeutet für niemanden Knast oder Vorstrafe, es bedeutet dass dieser Partei alle Befugnisse einer wählbaren politischen Partei entzogen werden. Sie wird mehr oder weniger "aufgelöst". Staatliche Gelder, Amtssitze, Abgeordnetenplätze, Parteikonto etc werden aufgelöst. Desweiteren ist die Bildung einer >direkten< Nachfolgepartei zu gründen.

Mitarbeiter der Partei entfallen, Mitglieder sind eben mit fehlen der Partei auch keine Parteimitglieder mehr sondern einfach halt Parteilos und für Anhänger und Wähler ist die einzige Konsequenz, dass diese Partei nicht mehr gewählt werden kann.

So grob umrissen.

Woher ich das weiß:Recherche
Würde ein AfD Verbot bedeuten, dass AfD Anhänger in den Knast müssten?

Nein, wenn sie nicht straffällig geworden sind. Immerhin war das einmal eine normale politische Partei.

Nein. 

Du kannst nur bestraft werden wenn zum Zeitpunkt der "Tat" diese strafbar war. Du kannst also nur für (strafbare) Aktionen NACH dem Verbot bestraft werden.