12 Antworten

Es ist völliger Quatsch.

  1. Der verlinkte Artikel ist nicht gerade wissenschaftlich. Er erscheint mir in dem Stil gehalten, in dem leider sehr viele journalistische Tätigkeiten umgesetzt werden - quick, cheap 'n dirty.
  2. Unser Waffenrecht ist an sich völlig überzogen. Ein formelles Merkmal Krimineller ist, dass sie sich nicht an Gesetze und Verordnungen halten - also auch nicht an das Waffenrecht. Missbrauch von Waffen und fahrlässiger Umgang mit Waffen sind bereits im Strafrecht geregelt und eventueller Schadensersatz ist ohnehin Zivilrecht. Ich bin sicher, falls wir alle originär nationalen Regeln des deutschen Waffenrechts strichen und das, was aufgrund von EU-Richtlinien, internationaler Mitgliedschaften (z.B. c.i.p.) und sonstigen internationalen Verträgen und Rechts in nationales Recht umzusetzen ist, als organisatorische Minimallösungen umsetzen, wäre unser Leben nicht im Geringsten unsicherer.
  3. Der Artikel bezieht sich offenbar auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG, da die Bedingung nach Nr. 2 b eindeutig nicht erfüllt ist. § 5 Abs. 2 Nr. 3 lautet: "(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, [...] Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren

a)Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die

aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,

bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder

cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder

c) eine solche Vereinigung unterstützt haben, ..."

Dieses haben mehrere Bundesländer bereits versucht, auf bekannte AfD-Mitglieder, z.B. Kandidaten für ein demokratisches Wahlamt, anzuwenden. Bisher sind solche Versuche bei einer gerichtlichen Überprüfung der behördlichen Entscheidungen stets gescheitert, obwohl nicht einmal ein Beweis vom WaffG verlangt wird. Begründbare Vermutungen würden bereits ausreichen für ein Besitzverbot. Aber selbst dieses war nie gegeben.

Da frage ich mich doch wie die AffenFürDeutschland zu Waffen gekommen sind. Einen Waffenschein bekommt man nicht mal eben so.

Und illegale Waffen gehören aus dem Verkehr gezogen, egal wer sie trägt.


Stefan194  28.05.2025, 02:47

Offenbar indem sie ein waffenrechtliches Bedürfnis und eine waffenrechtliche Sachkunde nachweisen können und gleichzeitig die waffenrechtlichen Anforderungen an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit erfüllen.

CamelWolf  27.05.2025, 16:52

Einen Waffenschein haben die nicht. Aber eine Waffenbesitzkarte. Und die bekommt man als Jäger, Waffensammler und Sportschütze......

Seeheldin  27.05.2025, 16:53
@CamelWolf

Du darfst damit aber nicht in der Öffentlichkeit rumlaufen. Und dann würde eine Waffe ja wenig Sinn gegen die "bösen Ausländer" machen.

CamelWolf  27.05.2025, 16:56
@Seeheldin

Wenn sich Rechtsradikale stark genug fühlen um zum Umsturz aufzurufen, dann kümmern die sich wohl um die Legalität des Waffenführens zuletzt. Aber das Haben einer Waffe lässt manche auf dumme Gedanken kommen.

Und nein, entgegen aller Latrinenparolen hier im Forum: Es ist nicht einfach, eine illegale Waffe zu bekommen.

Stefan194  28.05.2025, 02:50
@CamelWolf

Nein, das sind erst nur mögliche waffenrechtlich Bedürfnisse, falls man die jeweiligen Anforderungen an die Bedürfnisse erfüllt. Waffenrechtliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit müssen mindestens auch noch nachgewiesen sein.

Stefan194  28.05.2025, 03:03
@CamelWolf

Dann baut man sich halt eine illegale Schusswaffe. Man muss dazu nicht zwingend mit den literarischen Werken von Philip Luty aus den 1980er Jahren vertraut sein. Am Hindukusch und in den Dschungeln der Philippinen gibt es, z.T. auch ohne elektrischen Strom, ganze Industrien, die das machen. Selbst der intellektuelle Tiefflieger, der in Halle Gott sei Dank an einer fehlenden Türklinke scheiterte, schaffte es leider, sich eine "Slam Gun" samt Munition zu bauen.

Journalistenwatch ist eine rechtsradikale Seite und keine ordentliche Quelle - aber der Vorschlag ist durchaus gut und sinnvoll (sogar Rechte haben öfters mal gute Ideen, auch wenn es sich dabei meist um genau das handelt, was sie ausdrücklich nicht wollen).

Das ist ja ein astrein recherchierter Artikel - völlig objektiv und unparteiisch...... wenn man auf alle journalistischen Standards scheißt, wie es bei Journalistenwatch eben Standard ist.

Und wenn es in der AfD Mitglieder gibt, die sich antidemokratisch äußern, gehört denen zurecht der Waffenschein entzogen - wenn sie sich in zB social media entsprechend äußern.

Es wäre nicht übertrieben, sondern unachtsam, sie weiter legal an Waffen kommen zu lassen.