Gibt es mehr linke oder mehr rechte Volksverhetzer in Deutschland?
Bzw mehr im linksextremen oder rechtsextremen Spektrum?
Wer nochmal sicherstellen möchte, was Volksverhetzung konkret ist, hier der Gesetzestext:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Die Frage interessiert mich, da ich letztens eine Diskussion mitverfolgt habe und die beiden Parteien sich nicht einig wurden.
47 Stimmen
10 Antworten
Die sitzen ganz Rechts im Bundestag
Ja die typische linksextreme antikommunistische Eiserne Front wer kennts nicht.
Das liegt schlicht in der Natur der Sache. Die Menschengruppen gegen die Linke agieren erfüllen gemäß einschlägiger Urteile meist nicht den Begriff der in § 130 definiert wird.
Ich finde es aber schön wie hier behauptet wird dass es "die Linken" sind die diese Gesetze definieren. Der §130 wurde in der 3. Wahlperiode des Bundestages erlassen, da hatte die CDU die absolute Mehrheit. Ebenso ist es interessant das behauptet wird das "die Linke" definiert wer "das Volk" ist. Es gibt in Deutschland nur ein Volk, nämlich das Staatsvolk gemäß ARt. 116 Grundgesetz. Und § 130 StGB meint nicht das gegen ein "Volk" gehetzt, sondern dass dieses Staatsvolk "verhetzt" wird, indem gegen definierbare Bevölkerungsgruppen Hetze verbreitet wird.
Aber so bastelt sich hier auf GF jeder seine kleine, unscheinbare Verschwörungstheorie zurecht.
Da linksmotivierte Volksverhetzung, also die Erfüllung des Straftatbestand der Volksverhetzung seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht derart behandelt (juristisch verfolgt) wird, wie es bei rechtsorientierter Volksverhetzung der Fall ist.
Das mag daran liegen das der Straftatbestand gar nicht erfüllt wird, hast du dir das schon mal überlegt? Auf was genau spielst du denn an?
Volksverhetzende Taten die sich gegen Deutsche und Deutschland richten, werden in den allermeisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt bzw. abgeurteilt. Sagst du allerdings ein falsches Wort was sich gegen Ausländer und hierbei insbesondere gegen dunkelhäutige wendet, bist du fällig.
Bitte nenne doch Beispiel und keine Behauptungen:
Die Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“.
Deutschland ist ein Land und keine Bevölkerungsgruppe, daher ist Hetze gegen "Deutschland" sicher nicht § 130 einschlägig. Im von mir zitierten Fall wird gegen "Deutsche", d.h. auch gegen Deutsche muslimischen Glaubens (davon gibt es ca. 5.5 Millionen) gehetzt. Der Hetzter hetzt also auch gegen seine eigenen Glaubensgenossinnen und -genossen.
Hast du noch weitere Beispiele ausser diesem, das erwiesenermaßen nicht §130 StGB-Einschlägig ist?
Aber dann bist du ja der Meinung, es gäbe mehr linksextreme Volksverhetzung, oder?
Hinzu kommt, dass Linke bei ihren Hetzreden nicht versucht sind Nazi-Vokabular zu verwenden, was nochmal gesondert strafrechtlich relevant ist und zu Verurteilungen führt.
Der Bundestag voll, Antifa gibt es zu genüge. Ngos und allgemein Leute aus der Bevölkerung, die völlig politisch links umerzogen sind von Politik und Medien.
Nur wird das wie immer nichts werden. Es ging nie gut, wenn die Politik zu links wurde. Man schaue sich mal die toten alleine im Kommunistischen China und der USSR an.
Und dennoch gibt es hier mittlerweile Leute, die sich die DDR zurück wünschen, obwohl die DDR die Mauer errichten lies, weil die Leute nach West Deutschland rüber liefen.
alleine im Kommunistischen China und der USSR an.
Die Nationen waren noch nie kommunistisch.
Natürlich gibts auch Linke, und nicht zu vergessen Islamisten.
Leider ist die Definition für viele Fälle nicht ausreichend, und die Akteure dürfen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit weiter polemisieren und hetzen.
Du hast ein Deutschland Profilbild mit Pfeilen nach unten. Soviel zu linksextremistische Volksverhetzung.
Aber nicht zu steil nach unten, damit man sich noch ne Ausrede einfallen lassen kann.