Muss der Maulkorbparagraph StGB 188 weg?


28.01.2025, 12:43

Der Maulkorbparagraph wurde in der Coronapandemie erweitert von der Merkelregierung und dass ist das Problem! Davor hatte niemand ein Problem damit!

nein 61%
ja 39%

28 Stimmen

6 Antworten

nein
Davor hatte niemand ein Problem damit!

Ich hab auch jetzt kein Problem damit. Wer sich nicht benehmen kann, muss mit Folgen rechnen.


MussKlo 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 12:46

Ach so. Den Politikern darf man es nicht mal zeigen??? Sonst gleich Anzeige wegen Majestätsbeleidigung???

sagacious  28.01.2025, 12:49
@MussKlo

Das Gesetz bezieht sich auf Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Wer das nicht von normaler Meinungsäußerung unterscheiden kann, ist selbst schuld.

MussKlo 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 12:54
@sagacious

????

Ein einfaches "er kann es nicht" kann schon zu viel sein.

Ich persönlich weiß nicht mehr, was ich sagen darf und was nicht. Selbst der Schwachkopf war zuviel. In Zukunft darf man die heiligen Politiker nur noch mit einem VPN bearbeiten. Lächerlich!!!!

sagacious  28.01.2025, 13:10
@MussKlo
Ein einfaches "er kann es nicht" kann schon zu viel sein.

Das sind falsche Behauptung. Du ignorierst die anderen Faktoren. Auch in deinem Beispiel bezüglich der Bezeichnung als Schwachkopf gab es andere Gründe, warum die Durchsuchung stattgefunden hat.

Lächerlich!!!!

Ja, deine Behauptungen sind lächerlich.

ja

Der Paragraph wird derzeit von Politikern ausgenutzt um kritische oder negative Meinungen zu verfolgen Sobald die sachliche Wortwahl überschreiten wird, Satire ist schon ausreichend. Politiker sind normale Menschen die aufgrund ihrer Position mit deutlich mehr Kritik leben müssen als der Bürger. Daher benötigen sie keinen extra höheren Schutz. Eine "Majestätsbeleidigung" sollte in keiner Demokratie einen nur dafür bestimmten Paragraphen stehen - alle Menschen sind gleich.

Dabei zielte es auch darauf ab die Meinungsfreiheit zu beschneiden.

ja

188 ist eine der einschränkenden Gesetze, welche im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 5, Absatz 2 erwähnt werden. Und diese wiederum schränken die Meinungsfreiheit ein.

Ganz klar: Niemand muss einen anderen Menschen beleidigen. Mann kann tatsächlich auch ohne Beleidigungen kommunizieren, selbst wenn man mit dem gegenüber nciht zurecht kommt.

Aber: Dennoch muss es erlaubt sein, sagen zu dürfen, was man denkt. Und das ist eben in der BRD nicht der Fall, und daher darf 188 durchaus abgeschafft werden. Er schützt nämlich die Falschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
ja

Die Freie Rede sollte das höchste Gut sein in einer Demokratie, wir haben nur die abgespeckte Sparvision der Freien Meinungsäußerung. Aber dieses Gesetz ist einfach abartig und verhöhnt den Bürger.

nein

Wenn Habeck ein Schwachkopf ist, dann darf jeder das auch öffentlich aussagen. Fühlen der oder seine Anhänger sich deshalb beleidigt, dann müssen sie beweisen, dass Habeck kein Schwachkopf ist.

Wenn Habeck erwiesenermaßen kein Schwachkopf ist, dürfen er und seine Anhänger den § 188 in Anspruch nehmen.