Habeck: Hausdurchsuchung und Anzeige wegen Volksverhetzung gerechtfertigt?


13.11.2024, 19:50

Begründung der Staatsanwaltschaft Bamberg:

Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‚Schwachkopf PROFESSIONAL‘ zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.
Nein, das ist Satire / Meinungsfreiheit 68%
Ja, die Demokratie muss wehrhaft sein 32%

37 Stimmen

10 Antworten

Nein, das ist Satire / Meinungsfreiheit

Das hat autokratische Züge, wenn wegen solchen Nichtigkeiten so verfahren wird. Vor 20 Jahren undenkbar in Deutschland. Kennt man eigentlich nur aus Diktaturen.

Eine Gegenfrage an alle, die das dennoch unterstützen:

Wenn eines Tages die AfD oder eine andere rechte Partei an die Macht kommt (Gott bewahre): Würdet ihr das auch supporten wenn Bürger Hausdurchsuchungen bekommen, die Höcke in sozialen Netzwerken als "Schwachkopf", "Nazi" oder "dumm" bezeichnen?

Nein, das ist Satire / Meinungsfreiheit

Wer hier mit "Ja" stimmt, soll sich bitte in Zukunft bei der Kritik an der fortschreitenden Autokratisierung von Staaten wie die Türkei unter Erdogan zurückhalten, wenn türkische Staatsbürger wegen der Kritik am Machthaber Nachteile bis hin zur Gefängnisstrafe erleiden. Nichts anderes ist das hier. Völlig absurd, wegen des Ausspruches "Schwachkopf" eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Ja, die Demokratie muss wehrhaft sein

§ 130 StGB

...

2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

a)

zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

...

c)

die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden ...

...

Wenn man Habecks Menschenwürde durch Beschimpfung beeinträchtigt sieht, wäre das wohl gerechtfertigt.


Still  13.11.2024, 20:59
aus § 130 StgB
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe

In wie weit soll das hier zutreffen?!

Gudrun76  13.11.2024, 21:20
@Still

Darauf kommt es nicht an und habe ich nur der Vollständigkeit halber zitiert.

Still  13.11.2024, 21:25
@Bonye

Wenn sie zu den zuvor genannten Gruppen/Ethnien gehört. Ferner ist diese Karikatur nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

UmziehenInfos  14.11.2024, 02:16

Wegen so einer Lappalie, man hört in öffentlichen Verkehrsmitteln fast täglich schlimmere Beleidigungen, gibt es eine Hausdurchsuchung.

Gleichzeitig bleiben über 90% aller Sexualstraftaten unaufgeklärt und die Strafen für eben diese fallen lächerlich lasch aus.

Was für ein verrücktes Land ist das hier eigentlich?!

Richard30  15.11.2024, 18:48

Also das ist Hass was da gemacht wurde?

MichaelK89 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 19:58

Aber ich darf z.B. Alice Weidel als Naz...schl... bezeichnen? Das wäre Meinungsfreiheit und keine Beschimpfung?

MichaelK89 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 20:00
@Gudrun76

Im Sinne der deutschen Rechtsprechung hat das offenbar keine Konsequenzen :)

Da passiert überhaupt gar nichts.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Answer1234567  13.11.2024, 21:41
Da passiert überhaupt gar nichts.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich erinnere an Andi Grote - #Pimmelgate.

MichaelK89 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 19:49

Juristisch mag das im Sande verlaufen. Eine Signalwirkung ist jedoch so oder so vorhanden.

MichaelK89 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 20:06
@HfPol110, UserMod Light

Sag was falsches gegen die Regierung -> Lerne die volle Härte des Gesetzes kennen.

Es ist ja nicht mehr klar definiert, was der Unterschied zwischen Spaß/Satire und Beleidigung/Volksverhetzung ist.

Die Konsequenz ist im schlimmsten Fall Einschüchterung und Einstellung kritischer Äußerungen gegen regierende Politiker. In meinen Augen ziemlich gefährlich und hat autokratischen Charakter.

HfPol110, UserMod Light  13.11.2024, 20:11
@MichaelK89

Kannst du mir einen link zu dem Verfahren senden.
Also eine seriöse Quelle dafür nennen. Würde es mir gerne mal ansehen.

MichaelK89 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 20:13
@HfPol110, UserMod Light

Es gibt noch kein öffentliches Verfahren soweit ich weiß. Der Vorfall hat sich heute (oder gestern?) zugetragen. Lediglich die Staatsanwaltschaft Bamberg hat folgendes Statement abgegeben:

Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‚Schwachkopf PROFESSIONAL‘ zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.

Danach folgte die Hausdurchsuchung und Anklage wegen Volksverhetzung.

Was ich sagen will: Unabhängig davon, ob das eingestellt wird, ist es äußerst brisant, dass man wegen Nichtigkeiten mit solchen Einsätzen zu rechnen hat.

HfPol110, UserMod Light  13.11.2024, 20:14
@MichaelK89

Naja wer eine Beleidigung begeht, muss mit Strafverfolgung rechnen.
Du kannst doch nicht den Strafverfolgungsbehörden die Schuld geben wenn sie einen Straftäter verfolgen.

MichaelK89 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 20:20
@HfPol110, UserMod Light

Dies kann ich als Antwort nur schwer akzeptieren, da Beleidigung offenbar nicht objektiv bestimmt werden kann und nicht jeder vor dem Gesetz gleich behandelt wird.

Ich will keinen AfD-Politiker in Schutz nehmen, aber wenn man Alice Weidel öffentlich als Naz...schla....pe bezeichnet, hat es nicht im Ansatz solche Konsequenzen zur Folge. Das zählt dann als Meinungsfreiheit. (Quelle kann ich nicht posten, weil GF den Link aufgrund beleidigender Zeichenketten nicht erlaubt).

Zudem: Es wird als Volksverhetzung gewertet, was das Ganze noch absurder macht.

Wenn das im Sudan oder in China passiert würde das keinen wundern. Aber in Deutschland? So etwas gab es nicht vor 20 Jahren, dass wegen solchen Dingen so ein Fass aufgemacht wurde. In meinen Augen ist das totalitär.

Außerdem: Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Was haben die Ermittlungsbehörden erwartet zu finden, wenn jemand ein Meme postet? Aktenordner voller Meme-Konzeptionen, wie man die Regierung beleidigt?

HfPol110, UserMod Light  13.11.2024, 20:38
@MichaelK89

Erstens man ist das keine Volksverhetzung. Wie sollte das auch sein.
Das ist eine Beleidigung und fertig. Und wird damit das Volk der Habecks verleumdet?

Und Alice Weidel interessiert das ganze offenbar nicht oder die Täter können nicht ermittelt werden, weil sie das ganze nicht unter ihrem echten Namen Posten.

Ich finde Politiker müssen Beleidigungen hinnehmen ,da sie den Bürger auch beleidigen und uns für Dumm verkaufen ,wenn man seine Sorgen ausdrückt und Kritik übt wird man nicht angehört ,also muss halt eine andere Sprache an den Tag gelegt werden.. Deal with it!