12 Antworten

Gar nicht bestrafen
Der Unterschied zwischen Physik, Philosophie und Theologie?
Physik ist, wenn jemand in einem dunklen Raum mit verbundenen Augen eine schwarze Katze sucht.
Philosophie ist, wenn jemand in einem dunklen Raum mit verbundenen Augen eine schwarze Katze sucht, die gar nicht da ist.
Theologie ist, wenn jemand in einem dunklen Raum mit verbundenen Augen eine schwarze Katze sucht, die gar nicht da ist und ruft: "Hurra, ich hab sie!"

Also, solange es keinen kristallklaren Beweis für die Existenz von Göttern, Gottes, oder eines göttlichen Prinzips gibt, ist Plasphemie gegenstandslos und eine "Strafe" dafür ein Unrecht. Wenn Menschen wegen Plasphemie getötet werden, kristallklarer Mord. Mörder sind Verbrecher. Und was tut man mit diesen?


Bodesurry  07.04.2025, 08:36

Viele Wissenschaftler sahen es wie Du. Die hätten deine Meinung zur Theologie voll unterstützt. Heute sagen sie, wir haben die Katze. Unglaublich, es hat sie gegeben und wir wollten es nicht wahrhaben.

https://www.youtube.com/results?search_query=Mensch+Gott+Wissenschaftler+

https://www.youtube.com/watch?v=8CMj4X_e1wM

https://www.youtube.com/watch?v=GKHnZdBQnSc

https://www.youtube.com/watch?v=gOz6StVFM5M

Tutmosis  07.04.2025, 17:14
@Bodesurry

Alles gut und schön und ich würde mich nicht als "Ungläubigen" bezeichnen, sondern als "noch nicht Wissenden". Alleine der reproduzierbare Beweis fehlt! Ich denke, das alles mit Allem zusammenhängt und es ein großes, alles umfassendes Bewusstsein gibt, das man "Gott" nennen könnte. Ich denke aber auch, das unsere Mußbirnen zu wenig Kapazität haben, um das jetzt schon zu begreifen. Vielleicht in 10.000 Jahren?

Gar nicht bestrafen

Blasphemie ist in Deutschland nicht strafbar, sondern die potentielle Gefährdung des öffentlichen Friedens. Du solltest vielleicht mal das lesen und verstehen, was du in deiner Frage verlinkst.

Jedenfalls ist die Rechtslage in Deutschland insofern kritisch, dass Gruppen nur genug Randale machen oder auch nur androhen müssen, um den öffentlichen Frieden zu stören, und die Schuld haben dann die andern. Also ist das letztlich öffentlich geförderte Bedrohung.

Gar nicht bestrafen

Man muss hier aber klar unterscheiden zwischen "Blasphemie" und Hetze gegen Religionsgemeinschaften.

Religiöse Regeln gelten nur für praktizierende Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaften und viele Dinge, die heute zum Glück erlaubt sind, fallen nach irgendwelchen "heiligen Schriften" (oder speziellen Auslegungen derer) unter den Begriff "Blasphemie". Dass wir in keinem Kirchenstaat leben und dass unsere Rechte nicht direkt aus Bibel, Thora, Koran oder sonstigem abgeleitet sind, ist eine gute Sache und das soll auch so bleiben.

Jedoch gibt es eine wichtige Ausnahme: jede religiöse Gemeinschaft verdient nach unserem Grundgesetz den gleichen Schutz, und das unabhängig davon, wie sich einzelne Mitglieder verhalten. Dazu, dass z.B. religiöse Stätten besonders gegen Vandalismus und Gewalt geschützt sein sollten.


vanOoijen  06.04.2025, 20:08

Zudem denke ich es geht dem Gesetzgeber dabei nicht um Inhalte, sondern um den öffentlichen Frieden, sprich Sicherheit und Ordnung.

Der Staat will Straßenschlachten zwischen Religionshassern und Gläubigen so vermeiden.

Es ist im Grunde eher ein Verbot der Provokation Face to Face. In Satiremagazinen ist es ja erlaubt, nur halt nicht direkt vor dem Moschee wenn nach dem Freitagsgebet gerade alle Gläubigen herauskommen.

Der dänische und schwedische Staat gibt hingegen Steuergelder aus um derartigen Provokateuren Polizeischutz zu stellen. Deutschland sieht das anders.

Gar nicht bestrafen

Einen Glauben absichtlich beleidigen und runtermachen finde ich nicht okay und wie immer ist es ab einer gewissen Grenze strafbar sich abfällig zu äußern. Doch das reicht dann auch.

Niemand muss gläubig sein, niemand muss so tun als fände er Religion oder einen Gott toll. Gäbe es einen solchen Zwang, wäre das ein Verfall des Anstandes und der Moral.

Gar nicht bestrafen

etwas was es nicht gibt kann man nicht verunglimpfen. Es geht bei dem Paragraphen mehr um das gezielte Aufhetzen von bestimmten Gruppen. Ich halte das zwar auch für fragwürdig, aber noch steht es im StGB drin. In einer künftigen form wird es evt. ja mal gestrichen weil der Staat sich komplett raus hält bei solchen Themen.