⚠️⛔ Hätten beide Teilschuld, wenn ich auf mein Recht -laut StVO- beharren und weiter einparken würde?
6 Stimmen
4 Antworten
Damit mein Recht zu erzwingen ist niemandem geholfen. Die über allem stehende Regel im Straßenverkehr ist im Endeffekt umsichtig und verantwortungsbewusst zu fahren und dazu gehört eben AUCH auf eventuelle Verstöße anderer anständig reagieren zu können, um so Gefahrensituationen aus dem Weg zu gehen.
Und ja, das gilt AUCH DANN wenn man theoretisch im Recht ist.
Nebenbei sind die Fälle auch verschieden, die du da oben zeigst und genau DAS ist der springende Punkt. Im ersten Fall beginnt das zu spät ankommende Auto bereits mit dem Einparkmanöver. Da wäre es in meinen Augen grob unangemessen auf das eigene Recht zu beharren und entsprechend auch einzuparken... denn dann ist eine Kollision praktisch vorprogrammiert.
Wo genau die Fälle verschieden sind habe ich bereits erklärt und ich gedenke ganz sicher nicht dir für meine Antworten Rechenschaft abzulegen... wenn du dich nicht dafür interessierst was da steht, wenn ich die Antwort zwei Minuten nach dem Schreiben nochmal bearbeite, dann ist das deine Sache...
Aber ich sehe keinen Grund irgendwo zu Kennzeichnen wenn ich noch was anfüge.
Okay das mit dem anders ist ja jetzt geklärt:)
2. Ich lese die Kommentare einmal, und dann markiere ich die gelesenen Kommentare mit einem Daumen hoch bzw mit einem Danke sagen.
Und das habe ich in diesem Fall bei dir gemacht.
Trotzdem wäre es hilfreich, wenn ich zusätzliche Tipps nicht über lese, denn ich lerne sehr gerne etwas neues!
(Edit)
Vorfahrt erzwingen nennt sich das.
https://autofahrerseite.eu/recht/unfall/446-vorfahrt-erzwingen-beide-haften.html
Wieso hast du vorher so schnell deine Meinung von nur du bist schuld zu beide schuld geändert?
Also kennst du dich nicht aus und schreibst schon ohne zu überlegen?
Und handelt dein Artikel nicht über etwas vollkommen anderes?
Der Artikel hängt an derselben Problematik, nämlich dass man im Straßenverkehr aufeinander Rücksicht zu nehmen hat und es oberstes Gebot ist dadurch Unfälle zu vermeiden und eben nicht sehenden Auges in einen reinzurasen, nur weil man theoretisch im Recht ist.
Das Beispiel, eine 'Vorfahrt an der Kreuzung'-Situation ist halt eben ein anderes.
Nein, da widerspricht sich gar nichts.
Der Artikel behandelt dasselbe Gebot zur Rücksichtnahme im Straßenverkehr, das auch dafür verantwortlich ist, dass du in der Parksituation, als verantwortungsbewusster Fahrer, nicht auf dein Recht beharren solltest.
Es wird nur an einem anderen Beispiel aufgezogen.
Beide haben Schuld, das wird bei Erzwingen von Vorfahrt immer geteilt. Haftungserschwerend ist das Rückwärtsfahren, das sogar einige Weile nach dem Stehenbleiben noch strafbegründent ist. Das könnte bis zu einer vollsändigen Schuldübernahme die Quote verschieben.
Eine Verkehrsverstoß des anderen bzw. das eigene Recht gibt keine Rechtfertigung her, vorsätzlich einen Unfall zu verursachen. Daher würdest du bei einem Unfall womöglich sogar die Alleinschuld tragen. Dem anderen könnte man höchstens ein Bußgeld für den Parkplatzklau auferlegen. Sollte ein Gericht daraus aber doch eine Teilschuld des anderen ableiten, da dir kein Vorsatz nachzuweisen ist, wäre die meiner Einschätzung nach garantiert nicht höher als 50 %. Entscheidend dürfte im Einzelfall die konkrete Unfallsituation sein, wer wem in die Seite gefahren ist.
Wo sind diese Fälle hier verschieden???
Ps. Ich habe zu spät gesehen, dass du deinen Kommentar nachträglich bearbeitet hast, bitte das in Zukunft deutlich irgendwo erwähnen, danke.