Hausfriedensbruch Lost Place? Was sind die Folgen?
Hallo zusammen.
Meine Freunde und ich waren spontan unterwegs und haben in Stadt X an einer kleinen Wohnsiedlung nähe eines Parkes geparkt. Wir sind einem Bach entlang spaziert und wollten Richtung eines verlassenen Hauses gehen um es von außen zu begutachten. Wir waren am Tag davor schon dort gewesen und wollten den Nervenkitzel wieder spüren, weil es da nun mal sehr Finster und gruselig war.
Dementsprechend sind wir den Weg gegangen und sind in einem Hauptweg gelandet wo wir hoch Richtung dieses Lost Places gegangen sind. Links und Rechts war nur Wald und ab und zu an den Seiten paar Häuser.
Wir mussten nirgendswo drüber klettern oder sonstiges. Es war ein ganz normaler Weg, denn jeder befahren könnte und wo jeder direkt hinkommt ( Später wurde uns mitgeteilt, dass am Anfang des Hauptweges anscheinend Schilder mit ''Betreten verboten'' stand. Das haben wir nicht gesehen 1. da wir aus einer Seitenstraße in den Hauptweg abgebogen sind und die Schilder nicht wahrgenommen haben bzw. nicht wahrnehmen konnten.)
Wir kamen an dem verlassenes Gebäude an und gingen näher ran um es zu begutachten. Dann ging so ein Alarm los und hörte sofort wieder auf und ging wieder los. Wir waren starr vor Schock und wollten zurück runter rennen und dann kam direkt die Polizei und hat drei von uns und 7- 9 der anderen jugendlichen Gruppe erwischen können.
Dann wurde uns erklären, dass wir nach §123 StgB Hausfriedensbruch begangen haben etc. und, dass es wohl öfters bzw. nahezu jedes Wochenende dazu kommt, dass jugendliche dieses Lost Place aufsuchen und rein wollen etc.
Es passiert also STÄNDIG.
Unserer Gruppe war nicht bewusst, dass schon das entlanggehen im Wald als Hausfriedensbruch zählt, also dass das ganze Gebiet auch um dieses verlassene Haus herum auch einen Besitzer hat. Wir dachten nun mal, dass dies nur beim verlassenen Gebäude der Fall sei.
Nun wurde die Anzeige aufgenommen. Der Polizist hat mir selber gesagt, dass es ein Antragsdelikt ist und somit wird nur geahndet, wenn der Besitzer das möchte. Der Besitzer ist anscheinend ein niederländischer Geschäftsmann ohne Kontanktdaten.
Unsere ganze Gruppe hat eine reine Weste und wir haben uns nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich persönlich arbeite in einer Behörde mit Sicherheitsaufgaben (Blaulichtorganisationen). Somit hätte die Anzeige für mich starke Konsequenzen, da ich noch Anwärter bin.
Meine Frage: Was kann nun alles passieren? Habe ich eine Chance nur mit einem Bußgeld und ohne Anhörung oder Eintragung im Register aus der Geschichte rauszukommen? In dem erweiterten Registerauszug steht die Anzeige bestimmt sowieso schon. Habe ich eine Chance, dass garnichts passiert? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Dingen bzw Situationen?
Bitte mich nicht verurteilen. Wir sind jung und waren dumm und sowas passiert niemals wieder!
4 Antworten
Das Strafmaß für Hausfriedensbruch ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, aber das kurzfristige Betreten ist so geringfügig, daß diese Sache m.E. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt wird. Die Tatsache, dass es öfter passiert ist keine Ausrede für Dich, wahrscheinlich will man Leute einfach fernhalten. Sollte es tatsächlich zur Anzeige kommmen, würde ich mir einen Anwalt nehmen!
Bußgelder gibt es nur bei Ordnungswidrigkeitsverfahren!
Es kann sein, dass ihr da ein paar Sozialstunden bekommen könntet...aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass euch da wirklich etwas passieren wird!
Ich komme auf diese Annahme, weil der 123er nur angewendet werden kann bei befriedeten Grundstücken...das Grundstück muss also irgendwie eingehegt, abgesperrt oder zumindest vom Berechtigten als Privatgrundstück gegenüber dem öffentlichem Raum kenntlich gemacht werden!
Und da ich davon ausgehe, dass keinerlei sonstigen Vorstrafen vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft kein großes Interesse haben, da noch große Strafen zu fordern!
''...vom Berechtigten als Privatgrundstück gegenüber dem öffentlichem Raum kenntlich gemacht werden!''
Nun ja uns wurde mitgeteilt, dass am Anfang der Hauptstraße wohl ein Schild war, wo Betreten verboten und Privatgelände usw stand. Das haben wir leider nicht gesehen, dass wir aus einem anderen Weg in die Haupstraße eingebogen sind.
ich bin der Meinung, da müssten sehr viel mehr Schilder angebracht werden
oder ein Zaun und nicht nur vom Hauptweg her ein Schild
das könnt ihr als Rechtvertigung angeben den rest hast ja schon beschrieben
Wenn ich in deinen Garten gehe ist das Hausfriedensbruch. Der Wald gehört nun mal zum Grundstück. Somit habt ihr euch natürlich strafbar gemacht. Und nur weil ich nicht auf den Wegen lauft, bewahrt euch das nicht vor einer Strafe.
So viel unwissen auf einem Haufen. Wälder unterliegen sehr speziellen regeln die sich zusammenfassen mit "Wälder bleiben der Allgemeinheit zugänglich." Dann Unterscheiden sie in keinster Weise zwischen Befriedetem und nicht Befriedetem Besitz. Ihr Aussage ist so pauschal einfach nicht wahr.
Ein paar Bäume auf dem Grundstück machen allerdings noch lange keinen Wald.
Doch. Wenn das private Grundstück nicht als solches eingefriedet, eingehegt oder irgendwie anders kenntlich gemacht ist, kann mir keine Straftat nach § 123 StGB vorgeworfen werden!
Wie kommst du auf die Annahme, dass nicht passieren wird? Das beruhigt mich ein wenig.
Ich bezweifle Sozialstunden zu bekommen, da es ja ein kleines Vergehen ist, was anscheinend ständig passiert. Maximal 15 Tagessätze laut Internet, was ca 300 Euro seien könnten, wenn man betrachtet was ich verdiene.