Darf man an einer fremden Haustüre klingeln?
Wenn man auf fremde Grundstücke geht, ist dass doch Hausfriedensbruch oder? Also ich muss ja einige Meter Grundstück betreten um bis zur Haustür zu kommen. Wie ist das genau ? Ich weiß es ist Theorie aber wie ist die genaue Rechtslage?
5 Antworten
Das Schlüsselwort ist wohl „berechtigtes Interesse“.
Wenn es keine Zaun gibt und die Türklingel am Haus ist, dann musst Du das Grundstück betreten. Wenn das Grundstück eingezäunt ist und die Klingel ist am Tor, dann darfst Du das Grundstück nicht einfach so betreten.
Moin,
Hausfriedensbruch ist es erst wenn es untersagt wurde auf welche Art und Weise auch immer.
mfG
Hausfriedensbruch wäre es,wenn der Eigentümer dir zuvor verboten hätte ,das Grundstück zu betreten
"Ein Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand ohne Einverständnis die Wohnung, das Grundstück oder die Geschäftsräume einer anderen Person betritt oder dort verweilt, obwohl er zum Gehen aufgefordert wurde. Wer das Hausrecht innehat, kann dann Anzeige erstatten."
was ? ich habe nichts von Banken ausrauben geschrieben....
Habe ich das gesagt?
Das ist deine Logik gewesen. Ich habe es dir nur verdeutlichen wollen, dass ein untersagen vom betreten des Grundstückes nicht mit hausgriedensbruch einher geht, sondern lediglich einen Platzverweis darstellt.
Vorher ist es auch hausfriedensbruch.
Wenn der gehasste Nachbar einfach im Garten seinen Namen tanzt und es wurde ihm nicht untersagt, ist es trotzdem hausfriedensbruch.
mir ist das jetzt echt zu dumm hier... dreh es nur alles ,wie Du willst ...irgendwie verstehst Du etwas nicht ! was habe ich denn oben anderes geschrieben ,wie dass es vorher verboten werden mußte ,dass es Hausfriedensbruch ist ?
Genau und ich sage dir, dass es nicht erst verboten werden muss! 🙄
Nein, du liegst falsch!
Ein betreten ist nur erlaubt, wenn jemand, zum Beispiel, ein Paket bringt (schließlich hat man mit dem Kauf und der Adresse das betreten erlaubt).
Es gibt lediglich Ausnahmen. Grundsätzlich ist es aber verboten einfach ein fremdes Grundstück zu betreten.
Es macht halt auch null Sinn, wenn man es erst verbieten muss. Wie soll das bitte aussehen?
Wenn die Leute im Urlaub sind und nichts mitbekommen ist es trotzdem unerlaubtes betreten und nicht legal. Die können dir trotzdem nichts verbieten, weil sie es nicht wissen
Bist du zu faul im Internet zu schauen, steht doch drin. Muss man nur mal lesen...
Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald ein anderer vorsätzlich gegen den Willen des Eigentümers dessen Grundstück betritt. Dem Täter muss dabei bewusst sein, dass er seine Anwesenheit nicht wünscht. In der Frage oben steht,dass er das Grundstück betreten will ,um dort zu klingeln. Das berechtigte Interesse des Eigentümers setze ich in dem Falle natürlich voraus bzw. der jenige der klingelt unterstellt,dass ein berechtigtes Interesse des Hauseigentümers vorliegen könnte, dass seine Klingel betätigt werden kann.
Du darfst natürlich klingeln.
In Deutschland kann nicht gleich der Paketbote angezeigt werden, weil er ein Paket bringt
ja, man darf fremde Grundstücke mit positiver Absicht betreten.
Eigentlich nicht ganz.
Ein Zaun signalisiert, dass sich hier ein privates Grundstück befindet. Das darfst du nur in Ausnahmen, oder auf Erlaubnis hin betreten.
Keiner muss dir vorher etwas verbieten.
Nach der Logik müsste in jeder Bank ein Schild hängen auf dem steht "Bank ausrauben verboten"