Darf man den Grünstreifen neben einem fremden Grundstück betreten?
Hallo zusammen,
Folgende Situation: Ein Kind geht, um einen Weg an der Hauptstraße zu meiden, an einer Stelle seines Schulwegs auf einem Trampelpfad der auf dem Grünstreifen eines fremden Hauses liegt. Die Bewohnerin des Hauses hat sie jetzt aber schon einige Male ziemlich unfreundlich darauf hingewiesen, das es nicht befugt sei diesen Grünstreifen zu betreten.
Der Zaun des besagten Grundstücks steht neben dem Grünstreifen, es ist also weder mit einem Schild noch mit einem Zaun gekennzeichnet, dass man den Grünstreifen nicht betreten darf. Außerdem ist der Weg auf dem Grünstreifen nur ca. 10 Meter lang, das kind geht zügig, ohne Lärm oder Dreck zu hinterlassen.
Hat die besagte Bewohnerin das Recht, Passanten des Grünstreifens zu verweisen?
Vielen Dank im Voraus :)
kleine Ergänzung: kennt vielleicht jemand ein Gesetz oder eine Internetseite als Beleg? das würde die Diskussion deutlich einfacher machen
6 Antworten
Kannst du nur klären in dem du eine verbindliche Aussage hast, wessen Eigentum der Grünstreifen ist. Der Zaun muss nicht die Grenze sein und - je nach kommunaler Vorschrift- muss ich mein Eigentum auch nicht einzäunen oder als privat kennzeichnen.
Aber auch wenn die Frau kein Eigentum oder Besitzrecht an dem Grünstreifen hat: hat sie das Recht der Meinungsäußerung. Es gibt Menschen, die müssen sich über dieses und jenes aufregen.
Entweder lernt das Kind mit dem Gemecker umzugehen oder es sucht sich einen anderen Weg. Auf der Vernunftebene wird sich die Situation vermutlich nicht regeln lassen.
Ja das hat sie. Der Grünstreifen gehört zum Grundstück. Und es ist egal, ober dieser nur 10m, 1m oder 100m lang / breit, etc. ist. Das ist unbefugtes Betreten des Grundstücks.
Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dafür alt einen Beleg? Eine Internetseite/ein Gesetz etc?
Wenn die Bewohnerin des Hauses Eigentümerin des Grünstreifens ist, darf sie nach §903 BGB Passanten des Grünstreifens verweisen. Dazu bedarf es keines Schildes. Ein Passant, der mündlich auf die Situation hingewiesen wurde und damit Kenntnis vom Willen der Eigentümerin hat, handelt im Wiederholungsfalle rechtswidrig.
Ist die Bewohnerin nicht Eigentümerin oder vom Eigentümer Bevollmächtigte, haben ihre Aussagen keine Rechtswirkung. Jeder darf dann solange das Grundstück betreten, bis der rechtmäßige Eigentümer seinen Widerwillen durch Beschilderung, Einfriedung, Ansprache oder sonstwie zum Ausdruck gebracht hat.
In wirklichen Leben dürfte es nach Sachlage aber für alle Beteiligten schwierig sein, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.
Natürlich hat die Bewonerin das Recht zu bestimmen wer ihr Grundstück betraten darf und wer nicht. Solange aber keien sichtbare Grenze vorhanden ist (ein Rasenstein wäre auch eine Grenze), kann sie dagegen nichts machen.
selbstverständlich, privater grund ist nicht für die öffentlichkeit. aber ohne zaun ist es ein "kampf gegen windmühlenflügel"
ich habe als kind in einem neubaugebiet gelebt, in dem es tolle grünflächen zwischen den wohnblocks gab. leider auch einen tyrannischen "hausmeister" der uns kinder immer vom rasen herunterscheuchte.
solche typen gibt es immer
ich bin nicht mal sicher ob es tatsächlich privater Grund ist. trotzdem gibt es ja Ausnahmen was z.B. das Pflegen dieser Grünstreifen angeht.