Hallo,

hinter meiner Wohnung verläuft ein Privatweg, der zum Grundstück gehört. Der Weg ist zur Straße hin mit einer Kette und einem Schild abgesperrt. Die andere Seite geht aufs Feld hinaus, wo normalerweise niemand läuft. Aber durch den Schnee tummeln sich jetzt ganze Touristenmassen auf dem Feld zum Schlittenfahren und benutzen dann den Privatweg als Abkürzung zur Straße.

Bin ich verpflichtet, die andere Seite des Weges auch noch abzusperren oder müsste die Kette auf der Straßenseite ausreichen?