Auf Kran geklettert, welche Strafe droht?
Hallo zusmammen,
Ich bin einmal aus purer Dummheit auf einen Kran geklettert. Danach wurde ich von der Polizei angehalten und sie haben mich aufgenommen und durchsucht. Der Polizei war es recht klar dass ich das gewesen war da es ein abgelegener Ort war und kaum jemand anders unterwegs war. Aber das können sie natürlich nicht beweisen. Jetzt wollte ich fragen welche Strafe es geben würde wenn die Baufirma Anzeige erstattet (Bei mir gilt das Jugendstrafrecht und ich komme aus Bayern). Außerdem wollte ich fragen ob der Hausfriedensbruch dann in irgendein Register eingetragen werden würde und von wem dieses Register eingesehen werden kônnte (Universität/ Arbeitgeber?)
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten,
Ben
Bitte keine Moralapostel ich weiß was jch falsch gemacht habe.
2 Antworten
Ja, Hausfriedensbruch ist eine Straftat und würde, bei Verurteilung, auch im Vorstrafenregister eingetragen (eigentlich werden die Einträge auch irgendwann wieder gelöscht, ich weiß aber nicht genau, nach welchen Kriterien).
Allerdings wird Hausfriedensbruch oft nicht weiter verfolgt (tw stellt die Staatsanwalt die Verfolgung selbst ein, wenn es sich um ein "Bagatelldelikt" handelt, die Tat schwer nachweisbar ist etc.).
Dazu musst Du erst einmal rechtskräftig verurteilt werden.
Im Führungszeugnis stehen nur verurteilte Straftaten ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Das kann jeder Arbeitgeber einsehen, der eines verlangt. manm uss dann selber das Führungszeugnis beantragen.
Im Bundeszentralregister stehen auch geringere Verurteilungen, u.a. auch Jugendstrafen. Dies ist aber nur interessant, wenn man für den öffentlichen Dienst arbeiten möchte, die Beamtenlaufbahn anstrebt, oder sicherheitsrelevante Tätigkeiten (z.B. an Kraftwerken, Flughäfen o.ä) ausüben möchte. Das BZR ist nur von Organisationen des öffentlichen Dienstes einsehbar.
Also in Betracht, hinsichtlich der Strafbarkeit, kommt eigentlich nur der Hausfriedensbruch. Wie du richtig gesagt hast, muss der Eigentümer des Grundstücks erstmal den Strafantrag stellen. Bei Hausfriedensbruch ist unter Anwendung des Jugendstrafrechts ein eher geringes Strafmaß zu erwarten. Für die Universität ist das überhaupt nicht und für den Arbeitgeber bei einer Verurteilung unter 90 Tagessätzen auch nicht relevant. Und selbst für 90 Tagessätze muss man schon ordentlich was ausgefressen haben. "Nur" auf einen Kran klettern, Erstverurteilung und Anwendung des Jugendstrafrechts sind alles Gründe die gegen eine Strafe i.H.v. über 90 Ts sprechen.
Vielen Dank für die Antwort! Wer kann dann dieses Vorstrafen Register alles einsehen?