Auf Kran geklettert, welche Strafe droht?


31.08.2021, 07:40

Bitte keine Moralapostel ich weiß was jch falsch gemacht habe.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Hausfriedensbruch ist eine Straftat und würde, bei Verurteilung, auch im Vorstrafenregister eingetragen (eigentlich werden die Einträge auch irgendwann wieder gelöscht, ich weiß aber nicht genau, nach welchen Kriterien).

Allerdings wird Hausfriedensbruch oft nicht weiter verfolgt (tw stellt die Staatsanwalt die Verfolgung selbst ein, wenn es sich um ein "Bagatelldelikt" handelt, die Tat schwer nachweisbar ist etc.).

Juizel 
Fragesteller
 31.08.2021, 07:50

Vielen Dank für die Antwort! Wer kann dann dieses Vorstrafen Register alles einsehen?

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ZuumZuum  31.08.2021, 08:05
@Juizel

Dazu musst Du erst einmal rechtskräftig verurteilt werden.

Im Führungszeugnis stehen nur verurteilte Straftaten ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Das kann jeder Arbeitgeber einsehen, der eines verlangt. manm uss dann selber das Führungszeugnis beantragen.

Im Bundeszentralregister stehen auch geringere Verurteilungen, u.a. auch Jugendstrafen. Dies ist aber nur interessant, wenn man für den öffentlichen Dienst arbeiten möchte, die Beamtenlaufbahn anstrebt, oder sicherheitsrelevante Tätigkeiten (z.B. an Kraftwerken, Flughäfen o.ä) ausüben möchte. Das BZR ist nur von Organisationen des öffentlichen Dienstes einsehbar.

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Also in Betracht, hinsichtlich der Strafbarkeit, kommt eigentlich nur der Hausfriedensbruch. Wie du richtig gesagt hast, muss der Eigentümer des Grundstücks erstmal den Strafantrag stellen. Bei Hausfriedensbruch ist unter Anwendung des Jugendstrafrechts ein eher geringes Strafmaß zu erwarten. Für die Universität ist das überhaupt nicht und für den Arbeitgeber bei einer Verurteilung unter 90 Tagessätzen auch nicht relevant. Und selbst für 90 Tagessätze muss man schon ordentlich was ausgefressen haben. "Nur" auf einen Kran klettern, Erstverurteilung und Anwendung des Jugendstrafrechts sind alles Gründe die gegen eine Strafe i.H.v. über 90 Ts sprechen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung