Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

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Bauamt bewertet leider nicht objektiv

Hallo, wir sind Eigentümer einer versetzten Doppelhaushälfte in NRW. Unser Nachbar hat unsere Giebelwand eingegraben, das Grundstück erhöht und eine Terrasse gebaut ohne unsere Giebelwand zu schützen. Nun ist der Wasserschaden da. Auf die Anfrage, ob wir mit einen Handwerker auf das Grundstück dürfen, damit dieser die Lage vor Ort beurteilen kann, flatterten uns von der nachbarlichen Anwältin 3 mal Absagen in unverschämten Ton ins Haus. Also selbständiges Beweisverfahren. Dabei ging es unter anderem um die Erhöhung des Grundstücks. Nun behaupten die Nachbarn, nachdem im Gutachten von einer Erhöhung des Grundstücks ausgegangen war, das Bauamt hätte vermessen und keine Erhöhung ausmessen können.

(Leider befürchten wir ohnehin, dass unsere Nachbarn mit jemanden vom Bauamt bekannt sind..., ) Nun geht es aber um Prozessbetrug von Seiten der Nachbarn. Wir haben also einer Bearbeiterin geschildert, dass die Nachbarn gerichtlich zu unserem Schaden angeben, das Bauamt hätte ihr Grundstück vermessen und keine Erhöhung stattgefunden. Wir baten um eine Mitteilung, ob das Grundstück nach 2003 jemals vermessen wurde.

Nach mehreren Wochen warten (vom Katasteramt hatten wir das Schreiben direkt am nächsten Tag) baten wir erneut um diese Auskunft. Die Bearbeiterin sagte, sie dachte dass nach so langer zeit sich die Sache doch geklärt haben müsse-sie dachte sie müsse keine Auskunft mehr geben.

Mehrmalige Aufforderungen (sehr unkooperativ) und plötzlich schrieb diese Bearbeiterin sinngemäß: Es gibt keinen Hinweis darauf, dass unsere "Vermutung" das Grundstück sei erhöht zutreffe. Verleichbare Messungen würden aber nicht vorliegen.

Wir haben uns höflichst bedankt, haben ihr jedoch gesagt, dass das keine Vermutungen sind, sondern nachprüfbare Tatsachen. Sie möge sich doch darauf beschränken uns zu bescheinigen, dass es keine Vermessung vom Bauamt sattgefunden hat. Sie belehrte uns dann, dass das doch endlich mal aufhören müsse mit dem Streit, tat so, als wenn wir die Aggressoren wären.

(Dabei hatten 2 unserer Vorbesitzer das gleiche Problem mit den Nachbarn. Ettliche Strafanzeigen liegen gegen diese Familie vor und ich stehe in Verbindung mit dem "Weißen Ring" wegen Stalking, da u. a. ich beim Joggen vom Nachbarn mit dem Auto verfolgt werde...

Und ja, wir wollen da auch schnell wegziehen-können jedoch nicht, weil das Haus mit der nassen Wand unverkäuflich ist...)

Zum Amt zurück: Wir hatten den Eindruck, diese Frau arbeitet gegen uns - wollte uns keine neutrale Mitteilung ausstellen. Wir baten aber darum, dass Sie uns lediglich Bescheinigen soll, dass keine Vermessungen stattgefunden hätten ohne Vermutungen!

Nun kam sinngemäß das gleiche Schreiben an uns zurück + 35 Euro Gebühr. Die Gebühr zahlen wir selbstverständlich. Jedoch verstehen wir nicht, weshalb wir nicht Anspruch auf eine sachliche Mitteilung ohne Vermutungen seitens des Bauamtes dafür bekommen können) Was könnten wir denn tun? Hilft es mit dem Vorgesetzten zu sprechen? Oder hat jemand eine andere Idee?DANK

Verhalten, Recht, Bauamt, Beschwerde
Angrenzende Scheune ausbauen?

Ich wohne noch im Haus meiner Eltern in Thüringen, welches einfach viel zu klein für uns ist.

Mein großer Wunsch ist es die Scheune auszubauen, die direkt an unser Wohnhaus angrenzt. Ich weiß leider nicht genau wie groß sie ist, aber es geht mir hier auch eher um allgemeine Fragen.

Ich kenne mich leider mit diesem ganzen Behördenkram noch nicht so recht aus und werde nicht so richtig schlau. Aber bevor ich mich damit herumschlage, dachte ich mir ich frage mal hier die lieben User.

Mir ist klar, dass ich das ganze beim Bauamt beantragen muss (oder nicht, weil ja nichts neu gebaut, sondern nur innen ausgebaut wird?)

Es würde dabei wirklich nur darum gehen Wände zu ziehen, Elektronik und Heizung zu verbauen, Fenster einzusetzen und um die Wasserversorgung. Eventuell müsste das Dach noch neu gedeckt werden. Ein Zugang ist schon vorhanden, nur die Tür und eventuell die Treppe müssten erneuert werden

Das Gebäude an sich steht schon und grenzt, wie gesagt direkt an unser Wohnhaus an. Die Wohnung wäre dann auch nur auf der oberen Etage. Unten befindet sich nur die Werkstatt und der Heizungsraum, sowie diverse Abstellräume die früher als Lagerräume für Heu und Stroh genutzt worden sind.

Es sollte auch keine allzu große Wohnung entstehen, da es ja nur für mich wäre.

Ich habe beim recherchieren immer wieder gelesen, dass ich vorher einen Architekten beauftragen müsste, der einen Plan für das Bauamt anfertigt. Wir wollten allerdings größtenteils alles selbst in die Hand nehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Muss ich wirklich einen Architekten beauftragen und wie hoch stehen die Chancen, dass es genehmigt wird? Hat schon jemand ähnliches bewerkstelligt und kann mir sagen welche Kosten ungefähr auch mich zu kommen?

Hausbau, Bauamt, Baugenehmigung, Scheune
Bauantrag: 1. Anhörung nur Kleinigkeiten 2. Anhörung fast Ablehnung

Hallo zusammen,

hier mein Problem:

Habe in Niedersachsen einen Bauantrag gestellt (11.12.2012) und es kam vom Bauamt die 1. Anhörung (13.02.2013) in diesem waren zwei Punkte aufgezählt (1. Fassade und 2. Lärmschutzwand) dies haben wir mit dem Architekten erledigt und eingereicht.

Zwischenzeitlich hab ich mit dem Bauamt telefonisch Kontakt gehabt, da der Bescheid auf sich warten ließ! Telefonisch (3 mal zu unterschiedlichen Zeiten) wurde mir gesagt, dass die Gemeinde das Einvernehmen verweigert hat, jedoch dies vom Bauamt ersetzt wird.

Plötzlich am 01.07.2013 kam ein Schreiben vom Bauamt, worauf keine Anhörung steht, jedoch folgendes: Die Planung kann so nicht akzeptiert werden wegen 1. Gemeinde hat Einvernehmen (24.01.2013 hör ich schriftlich jetzt (01.07.2013)) verweigert, 2. Bautiefe ist auf einmal 35m (statt wie vor Bauantragstellung mit dem Bauamt besprochen 40m), 3. Zweizeiligkeit nicht gestattet (unmittelbare Umgebung auch zweizeilig!). B-Plan auf diesem Gebiet nicht vorhanden, jedoch der F-Plan (Flächennutzungsplan) .

Hier rauf war ich beim Bauamt, diese wollen entweder eine Umplanung oder eine Rücknahme des Bauantrags!

Was kann ich machen?

Kann das Bauamt neue Anforderungen oder Gründe nach der 1. Anhörung stellen?

Ist nicht zu viel Zeit zwischen den Anhörungen vergangen und damit stillschweigend dem Antrag zugestimmt worden?

Vielen Dank für die Antworten...

bauen, Recht, Bauamt, Baurecht, Verwaltung
Kleine Blockhütte/Grubenhaus Genehmigung?

Hallo,

Manche von euch kennen vielleicht die Naturensöhne und ihr momentanes Projekt. Das Grubenhaus. In welches sie auch einen "offenen Kamin" gemauert haben.
Jetzt habe ich überlegt das das eine geile Idee sein könnte für einen platz auf unserem Grundstück. Da ich kontakte zum örtlichen Förster und Forstwirt habe könnte ich an einige ausreichende menge Holz kommen das wäre nicht das Problem denke ich.
Meine eigentliche frage ist da ich wenn dann auch einen gemauerten Kamin, eben nach Vorbild der Naturensöhne, einbauen möchte und ich gelesen habe das nur bauten ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten und Sanitäranlagen Genehmigungsfrei sind eine Baugenehmigung brauche oder nicht. Ich möchte halt einfach ein kleines Grubenhaus/Blockhaus ohne Strom-Anschluss oder Klo aber halt mit einem kleinen Kamin bauen in dem ich dann mal die eine oder andere Nacht im Sommer wie im Winter verbringen möchte. Grenzabstand >3m ist gegeben. Und würde es noch als Gartenhaus durchgehen? Es geht um NRW. Außerdem habe ich gelesen das in NRW Bauten <30m3 genehmigungsfrei sind. Wo anders wiederum ist von <75m3 umbautem Raum die rede. Was stimmt denn nun? Und wenn ich eine Genehmigung brauche, was kostet das? Und welche vorgaben gibt es für den Kamin?

Ich wäre für antworten die licht ins dunkel dieser Wagenladung von Fragen bringen sehr dankbar.

Hausbau, Recht, Anwalt, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Gartenhaus, Genehmigung, Schornsteinfeger, gartenhütte
Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg
Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

Hausbau, Architektur, Bauamt, Baurecht, Baugrundstück, Grenzabstand