Was ist die zulässige Mindestfahrbahnbreite für eine Straße wenn mal aus den Wirtschaftsweg eine öffentliche Straße wird wie ist die Rechtslage dazu?
Weil ich an einem Ort wohne wo der Wirtschaftsweg gerade mal nur eine maximale Fahrbahnbreite von 2,10 m aufweist. Und wenn da vielleicht noch Häuser gebaut werden und eine öffentliche Straße für Anwohner kommen sollte muß doch so viel ich weiß eine Fahrbahnbreite von 3,05 m gegeben sein?
4 Antworten
Hallo,
da irrst du dich :-)
Einen "öffentlichen Weg oder Straße" erschafft die jeweilige Kommune ganz einfach durch die sogenannte Widmung zum Allgemeingebrauch.
Ist ein Weg oder eine Straße dabei recht schmal, wird die Kommune durch eine enstprechende Verkehrsführung ,zum B. Einbahnstraße, für die Benutzbarkeit sorgen.
Da man damit aber kein "Geld" machen kann,wird in der Regel eine Änderung der Bauplanung in dem Bereich gemacht und damit gleichzeitig für Einnahmen im Stadtsäckel gesorgt.
Moin!
Dafür gibt es leider keine Universal-Antwort. Dafür sind noch etliche örtliche Gegebenheiten relevant, die alle Einfluss auf die Breite haben können.
Genauere Infos sind verfasst in den "Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW) – Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (August 2016), korrigierte Fassung, Stand: November 2018"
Diese sind jedoch (genauso wie z.B. auch DIN-Normen) kostenpflichtig.
http://www.dwa.de/dwa/shop/shop.nsf/Produktanzeige?openform&produktid=P-DWAA-ACMT4P
wölfin
Wofür willst du den Weg überhaupt nutzen? Hast du einen Landwirtschaftlichen bzw Forstwirtschaftlichen Betrieb?
Dann ist das ja kein Wirtschaftsweg mehr, dann wird das eine normale Straße sein, die dann wohl auch bereiter gemacht wird.
Es sollte eigentlich mal ein Anwohner weg werden wenn da Häuser gebaut werden. Aber ich glaube das ist nicht möglich wegen der Fahrbahnbreite her?
früher gab es nicht so breite Trecker, Wege kann man nicht so leicht verbreitern
Bitte lese nochmal oben die Frage und die Beschreibung in Ruhe durch.