Brauch ich zum errichten einer Außentreppe eine Baugenemigung?
Hallo!
Ich möchte an einem Haus außen eine Treppe in die 1.Etage anbringen, damit die Wohnung von außen erreichbar wird. Der bestehende Treppenflur im Haus soll zu der unteren Wohneinheit dazu gefügt werden, da die bestehende Holztreppe sehr baufällig ist (unbegehbar selbst für Bauzwecke).
Daher haben wir überlegt eine Tür in die Wand zu bauen, wo bis jetzt ein Fenster ist und außen eine Treppe (Holz vom Zimmermann oder Metall) zu montieren. Kennt sich damit jemand baurechtlich aus? Bitte nur Antworten mit sachlichen Hintergrund, nicht raten oder meinen.
Vielen Dank.