KAann ich Probleme mit dem Bauamt bekommen?

4 Antworten

schätze dass du auch das Dach der Garage abdichten musst, es kann sein, dass von dort Wasser ins Hauptgebäude dringen kann

Grenzbebauung dürfte für die Garage erlaubt sein

Kathareina 
Fragesteller
 20.08.2021, 08:12

Die garage an sich ist undicht. Das stört mich aktuell aber nicht, da die Garage auch nicht mit dem Haus verbunden ist.

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peterobm  20.08.2021, 08:13
@Kathareina

Wasser, Frost kann die Substanz der Mauern angreifen, bis zum Abriss

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Kathareina 
Fragesteller
 20.08.2021, 08:16

Grenzbebauung ist in Niedersachsen bei der Größe kein Problem. Falls das garagendach einstürzen sollte, würde es aber natürlich ggf auch die Nachbarn betreffen. Die dachpappe fliegt natürlich auch zu den nachbarn rüber. Das ist aber auch seit Jahren so, beschwert sich bisher niemand. Ich möchte aber auch künftig keinen Ärger mit Nachbarn oder Bauamt.

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Kernfrage war ob das Bauamt zum Zustand der Garage was meckert.

Nein.

Besteht jedoch Gefahr für Leib und Leben kann eine Nutzungs untersagung geben. Im extrem Fall für unbewohnbar erklärt werden mit Auflagen zur Verkehrssicherung

 Das garagendach ist leicht "eingebogen".

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Würde da Sparren Balken holen und dies mit Pfeiler Stützen im Innern der Garage unter das Dach einbringen. Dabei Dach anheben ( Wagenheber ) bis Gefälle wieder hergestellt ist.
Sonst kann es passieren dass dies bei nächstem Schneefall durchbricht

peterobm  20.08.2021, 08:08
das Wasser steht auf dem Dach

tippe auf Flachdach

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newcomer  20.08.2021, 08:12
@Kathareina

trotzdem muss es gegen Einsturz gesichert werden und natürlich auch gegen Schlagregen um andere Gebäudesubstanz nicht zu verschlechtern

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Pappe ab, Verschalung ab, durchgebogene Balken drehen, alles wieder herrichten.

Alles Instandsetzungsarbeiten, damit hat das Bauamt nichts auf dem Hut.

Kathareina 
Fragesteller
 20.08.2021, 08:41

Danke. Es gibt ja Empfehlungen was dachneigungungen bei flachdächern angelangt. Bin mir halt nicht sicher, ob es da auch konkrete Vorschriften gibt...

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