Mindestabstand von Grundstück [Zaun] zur Straße?
Guten Tag,
Folgendes Problem ergibt sich aktuell, da bei uns die Hauptstraße für mindestens einen Monat voll gesperrt sein wird, überlegt das Bauamt an unserer Grundstücksgrenze eine neue Straße zu bauen.
Aktuell ist es ein Trampelfahrt, aber ein Auto würde dort sicherlich durchpassen.
Die Straße wäre dann zwischen 2 Grundstücken, unser Grundstück und der Nachbarin und der Trampelfahrt [der mittig durch geht] würde dann in eine Straße umgewandelt werden.
Nun die Frage, gibt es für das Land Hessen, eine genaue Mindestgrenze, vom Grundstücksende, zur Straße und was wäre der Wert?
Dürfen die einfach eine "Straße" dort hinbauen? , noch ist es unklar ob es auch asphaltiert werden soll.
Auch ob die Straße für die Bauzeit gedacht ist oder auf ewig bleiben soll ist noch nicht geklärt.
Falls jmd Tipps hat, wie man sich dagegen weher könnte, bitte alle Infos her :)
Liebe Grüße
2 Antworten
wenn die die straße bauen, bezahlt du auch noch dafür
die nehmen dir auch grundstück weg und rechnen das auf deine schuld an, wenn es not tut
kannst du eigentlich gar nix machen
straßen sind öffentliches interesse, deine persönlichen interessen, wie eigentumsrecht etc, haben da hinten anzustehen
Dürfen die einfach eine "Straße" dort hinbauen?
Ist es ein Privatweg, der im Besitz einer oder beider Parteien ist, darf da auch niemand sonst, ohne Einwillugung einbauen. Egal ob Haus, Straße oder Schrebergarten.
gibt es für das Land Hessen,....
Nein, die Grundstücksgrenze ist die Grenze, die einzuhalten ist.
Dann hast Du auch keine Handhabe, was damit geschieht! Du hast natürlich die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu verfassen. Mit genügend Unterschriften wird dieses dann besprochen.
Leider ist das kein privater Weg, ist leider gemeindegrundstück bzw gehört keiner Privatperson...