Grundstücksgrenzen von bestehendem Haus stehen lassen?

5 Antworten

Dann sollte im Bauantrag nicht Abriss und Neubau stehen sondern Umbau.

Es wird erst die linke Seite umgebaut bei der man auch die Grundmauer ertüchtigt. Und wenn das steht wird der rechte Teil "saniert".

Etwas umständlicher aber meistens eine gute Möglichkeit um den Bestand zu wahren.

ABER: Wir leben im Föderalismus... bitte im entsprechenden Bundesland in die Landesbauordnung schauen (lassen).

Hallo,

statt Abriss, wäre Umbau eine Variante.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mir ist bekannt, dass bei einem Neubau eines Hauses drei Meter Abstand zu allen Grundstücksgrenzen gewahrt werden müssen.

Das ist nicht immer so. Herrscht geschlossene Bebauung vor oder setzt ein Bebauungsplan diese fest, ist auch Grenzbebauung möglich.

Ist solch eine Ausnahme was die Grenzen betrifft beim Hausbau wirklich möglich?

Das kommt auf das Bundesland an. In Hessen und NRW z.B. kann ein Ersatzbau gleicher Größe möglich sein, in Bayern und BW nicht.

Nur die zwei Wände stehen zu lassen, führt aber in allen Bundesländern zum Erlöschen des Bestandsschutzes und damit nicht zur Lösung deines Problems.

Nein, sowas geht heute nicht mehr. Wenn überwiegende Teile des Gebäudes abgerissen werden, gilt das als Gesamtabriss und es müssen die heutigen Gesetze befolgt werden.

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