Machtmissbrauch bei Bauamt?

2 Antworten

Alle Fakten sachlich zu Papier bringen, inkl. der Versäumnisse, und dem Bürgermeister übergeben. Das muss jeder Betroffene machen, bis es wirkt.

Bei fachlich falscher Entscheidung die übergeordnete Behörde einschalten, Landratsamt oder was auch immer.

Das wird sehr schwer, denn für die Entlassung einer beschäftigten Person ist der Arbeitgeber zuständig und selbst der kann jemanden nicht einfach rausschmeißen, sondern müsste dafür erst eine Schlechtleistung feststellen und mit Abmahnungen gegen diese Person vorgehen. Vor dieser Mühe scheuen viele öffentliche Arbeitgeber zurück. Vor allem natürlich, wenn diese Person wirklich durch Beziehungen ins Amt gehievt worden ist. Wenn diese Person gar verbeamtet ist, sind die Aussichten noch viel geringer.

Mit mächtigen Fürsprechern verdirbt es sich auch in der Freien Wirtschaft niemand gern.

Man kann dem Arbeitgeber deswegen nur mit ständigen Beschwerden auf den Wecker gehen. Je öfter und je substanziierter solche Beschwerden kommen, desto größer wird auch der Druck auf den Arbeitgeber/Dienstherrn.