Darf eine Einliegerwohnung einen eigenen Hauseingang besitzen?

6 Antworten

Ähm..., ja, zumindest im Schweizer Baurecht. Wir kennen im Baurecht bloss "Wohnraum" und "die-anden-Hauptnutzarten". Ob der Wohnraum über einen eigenen Zugang erschlossen wird oder nicht, ist irrelevant.
Ebenso ist es im Mietvertrag egal, ob man Zimmer mit separatem Zugang mietet oder über denselben Korridor oder von mir aus auch mit Zugang durchs Wohnzimmer.
Auch vom Brandschutz her spielt es keine sonderliche Rolle, solange die Brandabschnitte geöffnet und korrekt wieder verschlossen werden können.
Vom Steuerrecht her wohl auch. Es wird die Hauptnutzfläche steuerlich erfasst, nicht die Zugänge.

Ja darf sie, für die Einstufung als Einliegerwohnung müssen nur gewisse Überschneidungen gegeben sein, wie z.B. ein gemeinsam genutzter Keller, eine gemeinsame Garage oder sowas. Es darf nur keine komplette Eigenständigkeit der Wohnungen geben, dann wären es eben zwei Wohnungen und kein Haus mit Einliegerwohnung.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 23.06.2020, 18:57

Eigene Haustür aber fehlender Keller wäre also Einliegerwohnung?

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Ich kenn es gar nicht anders. Daher wird es wohl erlaubt sein. Und warum auch nicht?

Ok, hab deinen Link gelesen. Dann behaupte ich ab sofort das Gegenteil. 😁

is macht sie sogar attraktiver