Habe ich eine Einliegerwohnung?
Die Wohnung hat einen eigenen Ausgang nach draußen, allerdings gibt es auch eine Tür zur Wohnung des Vermieters.
1 Antwort
Der eigene, getrennte Ausgang spricht gegen den Begriff Einliegerwohnung.
Die Durchgangs- bzw. Verbindungstür soll möglicherweise verhindern, dass das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus gilt.
"dass die Einliegerwohnung keinen direkt nutzbaren Wohnungszugang vom Freien aus hat, denn sonst wäre sie als zweite Wohnung im Wohnhaus anzusehen."
Die ausführliche Definition findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung