Habe ich eine Einliegerwohnung?

1 Antwort

Der eigene, getrennte Ausgang spricht gegen den Begriff Einliegerwohnung.
Die Durchgangs- bzw. Verbindungstür soll möglicherweise verhindern, dass das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus gilt.

"dass die Einliegerwohnung keinen direkt nutzbaren Wohnungszugang vom Freien aus hat, denn sonst wäre sie als zweite Wohnung im Wohnhaus anzusehen."
Die ausführliche Definition findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung