Nebenkostenvereinbarung Mietvertrag?

4 Antworten

Sofern es tatsächlich keine Möglichkeit besteht die Verbräuche getrennt zu erfassen, die Berechnung nachvollziehbar ist (am besten sollte ein Rechenbeispiel genannt sein) und diese Art der Berechnung den Mieter nicht unangemessen benachteiligt, ist das erlaubt.

Es geht letztendlich darum, dass eine Verhältnismäßig gewährt wird und alle auf gleiche Weise abgerechnet werden.

Die Methode hier auf Wohnfläche und Personenzahl einzugehen ist dabei schon etwas ungewöhnlich, aber ok, solange die zuvor genannten Grundsätze eingehalten werden.

Heizung nach m² Wohnfläche, Wasser /Abwasser nach Personenzahl und nix mit "Zusätzlich"

Von Experte Gerhart bestätigt

Kosten die nicht nach Verbrauch umgelegt werden können dürfen entweder Wohnfläche oder, wenn vertraglich vereinbart, nach Personen umgelegt werden.

Das ist rechtlich zulässig.

ja ist zwar nicht an dem Verbrauch orientiert, aber üblich ohne Zähler. Den Verteilerschlüssel zu erläutern ist immer gut, sonst gibt es später wenn die Abrechnung kommt ggf. Streitereien. Du könntest dir alte Abrechnungen zeigen lassen, um einen Vergleich zu haben, was ca. auf einen zukommt.