Frisierraum im eigenhaus eröffnen

6 Antworten

Ich vermute mal ins Blaue hinein, dass Geschäftsräume aus steuerlichen Gründen vom Wohnbereich baulich getrennt sein müssen, evtl. sogar einen separaten Eingang haben müssen.

Das Bauamt muss dir Auskunft geben

Brandschutz! Damit steht und fällt alles. Es müssen Fluchtwege vorhanden sein. Die Kunden und die Angestellten dürfen nicht eine Toilette benutzen. Auch deine Frau nicht.

Ich würde wirklich dringend dazu raten, vorher das örtliche Bauamt wegen der Umnutzung anzusprechen. Vorher bitte keinen Cent in die Hand nehmen.

Hallo 70711718, das ist eigentlich nur eine Umnutzung, Baurechtlich würde ich nicht mit so großen Schwierigkeiten rechnen wenn ihr nicht in einem reinen Wohngebiet wohnt. Zuwegung, Fluchtwege ließe sich lösen wenn ihr eine Terassentür einbaut und so einen direkten Zugang von draussen schafft. Frag ruhig im Bauamt nach, meistens sitzen da kompetente und freundliche Leute die dir helfen. Die Handwerkskammer ist für den Handwerksrechtlichen Teil zuständig (Qualifikation deiner Frau) und die Gewerbeaufsicht für Toilettenbenutzung, Türenbreite usw. Die Leute vom Bauamt kennen aber die meisten Regeln.

Viel Erfolg

bei deiner Kommune nachfragen; es gibt da unterschiedliche Regelungen;

Ich war schon bei verschiedenen Friseusen, die das zu Hause in einem eingerichteten Raum gemacht haben, der vom Flur abging. Und ohne Extra-Kundentoilette. Die ist nicht mal in Stehcafés Pflicht.

sie kann doch mal bei ihrer handwerkskammer anfragen was die für vorstellungen haben,wenn du außen nix veränderst ist nur die statik wichtig,kann die jeder fachmann aufgrund des bauplans sagen