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Warum gilt es als überheblich und angeberisch teure Klamotten zu kaufen, obwohl man durch den kauf von Billigklamotten moderne Sklaverei unterstützt?

Diese ganzen klamotten von den billigherstellern wie kik, primark und co. sind nur deshalb so billig, weil die hersteller eben bei den produktionskosten sparen und das machen die indem die ihre arbeiter wie sklaven behandeln. In deren Fabriken müssen die näherinnen jeden 15 stunden oder mehr arbeiten und werden sehr schlecht bezahlt und selbst die kinder müssen meistens mithelfen, weil der lohn so gering ist das es nicht reicht. Denn nur so können die billighersteller ihre klamotten auch günstig anbieten, irgendwo muss man ja bei der Produktion sparen um noch profit zu machen.

Und ich persönlich will sowas einfach nicht unterstützen und meide deswegen solche billigmarken und setze wert auf qualität und kaufe teurere sachen, da ich sowas wie moderne sklaverei einfach nicht supporten will und einige leute finden es dann dumm, angeberisch usw. und ich habe auch nichts gegen leute die billige kleidung tragen und von billigherstellern einkaufen und gebe auch nicht an usw wer billigkleidung kaufen will und sowas unterstützen will soll das ruhig machen ist deren entscheidung wenn die das mit ihrem gewissen vereinbaren können. Es gibt allerdings ja auch viele arme leute die auf diese billigkleidung angewiesen sind da die nicht genügend verdienen und denen kann man es auch nicht wirklich übel nehmen, da sie keine andere wahl haben.

Warum? woran liegt das? Wieso gilt das als angeberisch?

Kleidung, Leben, Geld, Mode, Menschen, Qualität, Waren, Philosophie und Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzen

DHL Deutsche Post Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, falsch gerechnet?

Hallo,

ich habe eine ware bekommen aus USA. Der DHL hat mich nachgefragt über die Rechnungen. Ich habe hinzugefügt die Paypal Rechunungen und den Invoice von Verkäufer. Ich habe noch geschrieben extra, dass der Preis inkl. Versand hat mir 1000 Euro gekostet. Dann bekomme ich paar Tage später die Rechnung für Zoll und Mwst was ich Zahlen soll und der Betrag is viel zu viel. Ich habe ein eimal geschrieben, in dem ich gebeten habe, dass die sollen nochmal die Zoll und die Mwst rechnen. Die ware inkl. Versand hat mir gekostet ca 1000 Euro und die haben an 1000 euro + noch 500 Euro Frachtkosten verzollt, also 500 Euro mehr. Also die richtige Zoll + Mwst wäre ca 250 Euro, und jetzt weil die Idioten sind sollte ich ca 370 Euro Zahlen.

Ich füge die Antwort hier, bitte sagen sie mir was soll ich jetzt zu tun. Einfach nur bezahlen? Habe ich andere Wahl?

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In Ihrem Schreiben zur oben genannten Rechnung baten Sie um Überprüfung der vom Zollamt erhobenen Beträge an Einfuhrabgaben.

Die Berechnung der Einfuhrabgaben richtet sich nach den Angaben auf der Commercial Invoice/Zahlungsnachweis.

Wird in der Commercial Invoice/Zahlungsnachweis wie in diesem Fall, keine Fracht- kosten oder Frachtkosten mit 0,00 EUR angegeben, wird vom Zollamt anhand einer Tabelle (IATA) ein Wert angenommen. Dieser Wert bildet zusammen mit dem Warenwert und dem erhobenen Zoll die Grundlage zur Errechnung der zu zahlenden Einfuhrabgaben.

Die richtige Berechnung der Zölle lautet wie folgt:

Rechnungspreis 999.23 EUR + Nicht-EU-Anteil Transportkosten 498.77 = Zollwert 1498 EUR x Abgabensatz laut Warentarifnummer = Zölle 47,00 EUR

Die richtige Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer lautet wie folgt:

Rechnungspreis 999.23 EUR + Transportkosten 584,33 EUR + Zoll 47,00 EUR= EUST-Wert 1630,56 EUR x Einfuhrumsatzsteuersatz 19% = Einfuhrumsatzsteuer 309,80 EUR

Die Berechnung der Einfuhrabgaben ist also korrekt.

Damit Ihre Import-Sendungen ohne Verzögerungen verzollt und zugestellt werden 

können, müssen wir für Ihre Einfuhrabgaben (Zölle/Einfuhrumsatzsteuer) in Vorleistung treten. Die dadurch entstandenen Kapitalbereitstellungskosten werden lt. aktuell geltender Preisliste (siehe Anlage) mit 2% aber mind. 12,50 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Unser beim Zoll geführtes Aufschubkonto wurde bei der Einfuhr belastet, da DHL für Sie in Vorleistung getreten ist. DHL hat also die von Ihnen zu bezahlenden Einfuhr- abgaben bereits an das Hauptzollamt gezahlt. Eine Erstattung von Einfuhrabgaben kann daher nicht erfolgen. "

Recht, Zoll, DHL, MWSt, Einfuhrumsatzsteuer, Wirtschaft und Finanzen

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