Gasguthaben alg2?

4 Antworten

Das gehört zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Bekommst Du da ein Guthaben aus einer BK - Anrechnung, dann wird diese auf deine laufenden Leistungen für die KDU - angerechnet.

Da kommt es auf den Zufluss an, deshalb auch der Nachweis wann Du es aufs Konto bekommen hast.

Die Anrechnung darf frühsten im Monat nach dem Zufluss erfolgen, wäre das nicht möglich, weil Leistungen für diesen Monat schon erbracht worden, ohne das dieses Guthaben berücksichtigt wurde, dann darf dieses Guthaben mit max.monatlich 10 % von deinem maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt mit deinen Leistungen für die KDU - verrechnet werden.

Bei einem Single derzeit also von 449 Euro Regelbedarf max. 44,90 Euro pro Monat.

Dann würdest Du z.B. 2 x 44,90 Euro = 89,80 Euro und 1 x 23,20 Euro bei einem Guthaben von 113 Euro von deiner KDU - über 3 Monate abgezogen bekommen.

Würde es sich um ein Guthaben für normalen Haushaltsstrom handeln, dann wäre das dir, weil der Abschlag aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.

Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 20:51

Im Dezember wurde das Guthaben ausgezahlt und mir wurde gesagt ich soll bis 5 Januar den Zufluss nachweisen

Habe auch im Januar noch ganz normal Geld bekommen ohne Abzüge

Also heißt das im großen und ganzen das ich jetzt dadurch über 3 Monate hinweg das von meinem regelsatz also den 449 Euro das in Raten abbezahlen muss oder wie darf ich das verstehen

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isomatte  05.02.2022, 21:55
@Bro2222

Wenn es dir erst im Januar zugeflossen ist, dann dürfte es erst ab Februar verrechnet werden.

Aber für Februar gab es ja schon laufende Leistungen spätestens am 31. Januar.

Bekommst Du die Miete auch vom Jobcenter überwiesen und überweist dann selber an den Vermieter, dann musst Du den Differenzbetrag selber zuzahlen.

Das müssten dann max. 2 Monate mit je 44,90 Euro sei und 1 Monat mit 23,20 Euro.

Sollte das Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen, dann würde es das auch in diesen 3 Monaten machen.

Dafür würdest Du dann für diese 3 Monate max. 2 x 44,90 Euro und 1 x 23,20 Euro von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt angezogen bekommen.

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Guenimert  11.10.2023, 17:07

Hallo Isomatte,

Wie ist das denn eigentlich wenn man nur Kaltmiete hat und Erdgas und Strom als Mieter separat zahlt. Wird das dann mit dem Regelsatz bezahlt? Bei uns wurde nämlich Gas und Strom nicht gezahlt.

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isomatte  11.10.2023, 17:20
@Guenimert

Wenn dann sicher Bruttokaltmiete, also die Grundmiete und kalte Nebenkosten.

Den Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Wird das Gas ausschließlich zum Heizen der Wohnung und ggf.zum erwärmen von Wasser genutzt, dann gehört der Abschlag für Gas zu den Kosten der Unterkunft und muss bei der Berechnung des Grundbedarfs berücksichtigt werden.

Du wirst ja vom Versorger einen entsprechenden Bescheid über die Zahlung des Abschlags für Gas und Haushaltsstrom erhalten haben, den solltest du in Kopie beim Jobcenter einreichen und wenn der Abschlag tatsächlich nicht berücksichtigt wurde, vorsichtshalber einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen.

Bitteschön

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Was dir erzählt wird ist Unsinn. Die Rückzahlung gehört dem Jobcenter, was aus den Sozialgesetzbuch II hervorgeht.

Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine angemessene Unterkunft sowie Heizkosten . Rückzahlungen und Guthaben wie eine Betriebskostenerstattung bei Hartz-4-Bezug werden in der Regel vom Jobcenter auf den Regelsatz angerechnet. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Quelle: https://www.hartz4.de/guthaben-betriebskostenabrechnung/

Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten. Was monatlich gezahlt wird, ist eine Schätzung. Stimmt die Schätzung nicht, gehört der zuviel gezahlte Betrag dem Jobcenter.

Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 21:08

Aber warum haben die mich nicht direkt aufgefordert das Geld zurück zu zahlen oder an denen zu überweisen? Stattdessen wollten die nur den Zufluss bekommen das ich dieses erhalten habe auch am Telefon mit denen geredet erzählt das ich dieses erhalten habe aber keiner hat iwas gesagt das ich das geld zurück zahlen muss

Wenn das tatsächlich der Fall ist was bedeutet das jetzz das diese 113 Euro von meinen nächsten Geld was ich bekommen komplett abgezogen werden oder nur ein Teil bin verwirrt

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PraesidentTrump  05.02.2022, 21:16
@Bro2222

Na ja, weil es selbstverständlich ist. Schließlich hast du durch die Rückzahlung keinen Nachteil.

Das Jobcenter zaht die Heizgeld. Wenn du 500,00 € bekommen hast, aber nur 400,00 € verbraucht hast, dann hat das Jobcenter 100.00 € zuviel gezahlt. Du kannst ja versuchen es zu behalten, und darauf warten, dass die sich melden. Eventuell muss du einmal Kontoauszüge vorlegen, und dann fällt es auf. Dann heißt es von denen sehr schnell "Sozialbetrug". :-( :-(

Die verstehen dabei keinen Spaß. Wie gesagt, du hast ja keinen Nachteil dadurch.

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Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 21:38
@PraesidentTrump

Ja Kontoauszüge wurden auch angefordert das ist ja klar die wollten ja wissen ob ich das geld erhalten habe, habe auch die richtigen Angaben dazu gemacht Kontoauszüge gesendet

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Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 21:42
@PraesidentTrump

Ich wurde aufgefordert den Zufluss nachzuweisen natürlich beinhaltet das dass ich Kontoauszüge Nachweise weil die wissen wollen ob ich die Hälfte erhalten habe da meine mitmieterin es bekommen hat und mir die Hälfte abgegeben hat

Ich möchte eig nur wissen was jetzt passiert nachdem ich nachgewiesen habe das ich die Hälfte erhalten habe, wird es mir jetzt von mein kommenden Leistungen abgezogen oder bekommt der Vermieter weniger Geld jetzt das ist meine eigentliche Frage?

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PraesidentTrump  05.02.2022, 21:46
@Bro2222

Der Vermieter bekommt das, was er von dir fordert. Der Vermieter hat mit dem Jobcenter keinen Vertrag, den hast du. Es dürfte dir vom Regelsatz abgezogen werden. Ich verstehe aber nicht warum dich das so sehr bewegt, einen Nachteil hast du ja nicht. Du bekommst ja keinen Cent weniger.

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Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 21:56
@PraesidentTrump

Ja aber wie soll ich das verstehen es wird mir vom regelsatz abgezogen aber ich habe keinen Cent weniger dadurch ? Also wird es von den kommenden Leistungen abgezogen

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PraesidentTrump  05.02.2022, 22:16
@Bro2222

Ja von den schon gezahlten Leistungen kann es ja nicht mehr abgezogen werden. Das Geld hast du ja schon. :-)

Regelsatz minus Rückzahlung plus Zahlung vom Vermieter = Regelsatz :-) Du stehst plus minus Null, hast also keinen Cent weniger oder mehr.

Wenn du das Geld einfach behalten dürftest, dann hättest du für den Monat ja mehr als der Bedarf = Regelsatz ist. Das lässt das Gesetz nicht zu. Anspruch für den Monat hast du auf den Regelsatz und nicht auf den Regelsatz plus Rückzahlung.

Ja, es wird dir vom Regelsatz abgezogen, aber der Vermieter zahlt dir doch das, was dir abgezogen wird. Damit hast du genau soviel wie vorher, also keinen Cent weniger. :-)

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Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 22:26
@PraesidentTrump

Danke erstmal für die Antwort alles,

Aber wieso zahlt der Vermieter mir das

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PraesidentTrump  05.02.2022, 22:45
@Bro2222

Weil du Vertragspartner des Vermieters bist. DU hast den Mietvertrag unterschrieben, und nicht das Jobcenter.

Was hat der Vermieter mit dem Jobcenter zu tun? Absolut nichts. :-)

Der Vermieter hat ja Forderungen an dich, und nicht an´s Jobcenter, oder? :-))

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vanillakisskiss  05.02.2022, 21:21

Wieso denn Schätzung?

Aber gut, da habe ich mich vertan.

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PraesidentTrump  05.02.2022, 21:27
@vanillakisskiss

Das nennt sich "Veranlagung". Es wird anhand des letzten Jahresverbrauchs geschätzt was du im kommenden Jahr verbrauchen wirst. Der Betrag wird durch 12 (Monate) geteilt und ist deine monatliche Zahlung. War die Schätzung (Veranlagung) zu niedrig, musst du nachzahlen. War sie zu hoch, bekommst du eine Erstattung.

Woher soll das Versorgungunternehmen am 1. Januar 2022 wissen, was du im Jahr 2022 verbrauchen wirst? Das können sie nur anhand des Verbrauchs von 2021 schätzen. :-)

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PraesidentTrump  05.02.2022, 21:49
@vanillakisskiss

Eigentlich schon immer, bzw. seitdem es das Sozialgesetzbuch II gibt, und das ist der 24. Dezember 2003.

Am besten einmal durchlesen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
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PraesidentTrump  05.02.2022, 22:04
@vanillakisskiss

Betrachte es einmal so:
Eine Rückzahlung kann man auch als Einkommen betrachten, welches sich auf den Regelsatz auswirkt.

Vor Jahren habe ich einmal einen absurden Fall im TV gesehen.

Da wurde über eine Familie berichtet, die von ALG2 lebte. Die Kinder konnten kein Weihnachtsgeschenk bekommen. Jedenfalls rührte das einen Unternehmer so sehr, dass er der Familie, bzw. den Kindern 100,00 € spendete. Das bekam das Jobcenter mit, und kürzte die Bezüge um 100,00 €. :-((

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ging der Unternehmer dagegen an und bekam Recht. Die Bezüge durften nicht gekürzt werden. Doch das hat ja mit seinem "Fall" nichts zu tun. :-)
Nur eine Story nebenbei. :-)

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PraesidentTrump  05.02.2022, 22:09
@vanillakisskiss
Seit wann ist das so?

...oder meintest du die Veranlagung des Energieversorgers? Das war schon immer so, selbst bei meinen Eltern 1950. :-))

Besser wäre es, wenn man am Jahresende den tatsächlichen Verbrauch zu zahlen hätte, doch da spielen die Versorger nicht mit. Die wollen das Geld im voraus. :-(

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vanillakisskiss  05.02.2022, 22:16
@PraesidentTrump

Nein.

Ich bin da schon länger raus, deswegen sollte ich solche Fragen besser nicht beantworten.

Ich habe mal, wegen so einer ähnlicher Frage, rumtelefoniert und man sagte mir wirklich, dass man gewisse Rückzahlungen behalten kann.

Aber mir schwant da gerade etwas... Es ging nicht um alle Posten in der NK.

Ach, ich weiß es nicht mehr.

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PraesidentTrump  05.02.2022, 22:22
@vanillakisskiss

Klar, viele meinen, dass man das Geld behalten darf. Ist aber nicht so. Das ist nicht nur meine Meinung, es steht so im SGB 2. :-)

Ist aber doch eigentlich logisch. Man hat für den Monat Anspruch auf den Regelsatz und nicht Regelsatz plus Rückzahlung.

Ausserdem hat der Anspruch auf die Rückzahlung, der die Heizkosten bezahlt hat, und das ist das Jobcenter. Eigentlich logisch, oder??

Warum sollte der die Rückzahlung bekommen, der die Zahlung, die Heizkosten nicht bezahlt hat? Ist doch logisch, oder?? :-)

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vanillakisskiss  05.02.2022, 22:54
@PraesidentTrump

Das weiß ich. Aber da kann man das Guthaben behalten.

Ich bin sicher, dass mir das, vor Jahren, so erklärt wurde.

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PraesidentTrump  05.02.2022, 23:06
@vanillakisskiss

Kommt immer darauf an von wem dir das erklärt wurde. :-)
Manchmal stimmen Erklärungen, manchmal nicht. Es interessiert nur das, was im Gesetz steht.

Nebenkostenerstattung bei Hartz IV Anrechnung vom Jobcenter

In der Regel wird die Nebenkostenerstattung bei Hartz IV auf die KdU angerechnet. Dem Hartz IV Hilfebedürftigen entsteht dadurch aber kein Verlust, da die Kosten für die KdU im Voraus vom Jobcenter gezahlt werden. Hat der Hilfebedürftige einen Teil der KdU selbst gezahlt, darf die Nebenkostenerstattung teilweise oder sogar ganz behalten werden.

Quelle: https://www.hartziv.org/nebenkosten/nebenkostenerstattung-bei-hartz-iv.html

Es kommt also immer darauf an, wer was gezahlt hat.

Strom muss man z.B. aus dem Regelsatz bezahlen, das heißt der ALG2 Bezieher zahlt den Strom selbst. Deshalb kann er natürlich auch die Rückzahlung behalten.

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vanillakisskiss  05.02.2022, 23:13
@PraesidentTrump

Vom Jobcenter. Besser gesagt, der damaligen Leiterin des Jobcenters. Als es noch nicht Jobcenter hieß....

Mir wurde das wirklich so erklärt, ich kann nicht mehr genau sagen, um welche Posten es in der NK ging.

Ich weiß aber, dass gesagt wurde, wenn man sparsam wirtschaftet (deswegen frage ich wegen Wasser), ein evtl. Guthaben behalten kann.

Aber es ist schon Jahre her, deswegen weiß ich es nicht mehr genau.

Egal, ihr kennt euch da besser aus, hoffentlich hilft das dem FS weiter.

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... kannst du behalten das Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 18:43

Danke für die schnelle Antwort

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isomatte  05.02.2022, 20:38
@Bro2222

Wäre nur gut, wenn sie auch noch richtig gewesen wäre.

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isomatte  05.02.2022, 20:37

Behalten schon, wird aber mindernd auf die laufende Warmmiete angerechnet.

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Bro2222 
Fragesteller
 05.02.2022, 20:45
@isomatte

Meinst du der Vermieter erhält dadurch weniger Miete?

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isomatte  05.02.2022, 21:48
@Bro2222

Musst Du dann selber zuzahlen, oder wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, dann würde das Jobcenter die volle Miete überweisen.

Dafür würde dir das Jobcenter dann diesen Teilbetrag von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt abziehen.

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Bekommst du ein Guthaben, das heißt einen Überschuss aus deiner HK - Anrechnung, dann wird diese auf deine laufenden Leistungen angerechnet.