Gasguthaben alg2?
Hallo und zwar wohne ich mit meiner mitmieterin in einem Haus jeder hat seine eigene Wohnung
Sie hat diesen Boiler bei sich unten der über beide Wohnung gesteuert wird
Womit die Heizung alles erwärmt wird
Also ein boiler was 2 wohnungen erwärmt
Somit zahlt das jobcenter ein Teil an meine mitmieterin was für mich gedacht ist und meine mitmieterin bezahlt halt ihren eigenen Anteil an Gas
Jetzt haben wir Gas Guthaben wieder bekommen welches geteilt werden sollte ich sollte eine Hälfte davon wieder bekommen und meine mitmieterin es waren über 200 Euro für mich waren es am ende 113 Euro
Nun sagte man mir ich sollte den Zufluss des Guthabens aus der letzten gasabrechnung vorweisen was soviel heißt wie das die sehen wollen habe die Hälfte davon von meiner mitmieterin erhalten
Von einer Rückzahlung oder sonstiges stand da jetzt nix, meine Frage ist kann das sein das dieses Guthaben auf meine nächsten Leistungen angerechnet wird also das ich dann 113 Euro weniger erhalte oder wie läuft sowas ?
Danke im voraus
4 Antworten
Das gehört zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
Bekommst Du da ein Guthaben aus einer BK - Anrechnung, dann wird diese auf deine laufenden Leistungen für die KDU - angerechnet.
Da kommt es auf den Zufluss an, deshalb auch der Nachweis wann Du es aufs Konto bekommen hast.
Die Anrechnung darf frühsten im Monat nach dem Zufluss erfolgen, wäre das nicht möglich, weil Leistungen für diesen Monat schon erbracht worden, ohne das dieses Guthaben berücksichtigt wurde, dann darf dieses Guthaben mit max.monatlich 10 % von deinem maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt mit deinen Leistungen für die KDU - verrechnet werden.
Bei einem Single derzeit also von 449 Euro Regelbedarf max. 44,90 Euro pro Monat.
Dann würdest Du z.B. 2 x 44,90 Euro = 89,80 Euro und 1 x 23,20 Euro bei einem Guthaben von 113 Euro von deiner KDU - über 3 Monate abgezogen bekommen.
Würde es sich um ein Guthaben für normalen Haushaltsstrom handeln, dann wäre das dir, weil der Abschlag aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.
Wenn dann sicher Bruttokaltmiete, also die Grundmiete und kalte Nebenkosten.
Den Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.
Wird das Gas ausschließlich zum Heizen der Wohnung und ggf.zum erwärmen von Wasser genutzt, dann gehört der Abschlag für Gas zu den Kosten der Unterkunft und muss bei der Berechnung des Grundbedarfs berücksichtigt werden.
Du wirst ja vom Versorger einen entsprechenden Bescheid über die Zahlung des Abschlags für Gas und Haushaltsstrom erhalten haben, den solltest du in Kopie beim Jobcenter einreichen und wenn der Abschlag tatsächlich nicht berücksichtigt wurde, vorsichtshalber einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen.
Bitteschön
Im Dezember wurde das Guthaben ausgezahlt und mir wurde gesagt ich soll bis 5 Januar den Zufluss nachweisen
Habe auch im Januar noch ganz normal Geld bekommen ohne Abzüge
Also heißt das im großen und ganzen das ich jetzt dadurch über 3 Monate hinweg das von meinem regelsatz also den 449 Euro das in Raten abbezahlen muss oder wie darf ich das verstehen
Wenn es dir erst im Januar zugeflossen ist, dann dürfte es erst ab Februar verrechnet werden.
Aber für Februar gab es ja schon laufende Leistungen spätestens am 31. Januar.
Bekommst Du die Miete auch vom Jobcenter überwiesen und überweist dann selber an den Vermieter, dann musst Du den Differenzbetrag selber zuzahlen.
Das müssten dann max. 2 Monate mit je 44,90 Euro sei und 1 Monat mit 23,20 Euro.
Sollte das Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen, dann würde es das auch in diesen 3 Monaten machen.
Dafür würdest Du dann für diese 3 Monate max. 2 x 44,90 Euro und 1 x 23,20 Euro von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt angezogen bekommen.
Was dir erzählt wird ist Unsinn. Die Rückzahlung gehört dem Jobcenter, was aus den Sozialgesetzbuch II hervorgeht.
Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine angemessene Unterkunft sowie Heizkosten . Rückzahlungen und Guthaben wie eine Betriebskostenerstattung bei Hartz-4-Bezug werden in der Regel vom Jobcenter auf den Regelsatz angerechnet. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Quelle: https://www.hartz4.de/guthaben-betriebskostenabrechnung/
Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten. Was monatlich gezahlt wird, ist eine Schätzung. Stimmt die Schätzung nicht, gehört der zuviel gezahlte Betrag dem Jobcenter.
Das nennt sich "Veranlagung". Es wird anhand des letzten Jahresverbrauchs geschätzt was du im kommenden Jahr verbrauchen wirst. Der Betrag wird durch 12 (Monate) geteilt und ist deine monatliche Zahlung. War die Schätzung (Veranlagung) zu niedrig, musst du nachzahlen. War sie zu hoch, bekommst du eine Erstattung.
Woher soll das Versorgungunternehmen am 1. Januar 2022 wissen, was du im Jahr 2022 verbrauchen wirst? Das können sie nur anhand des Verbrauchs von 2021 schätzen. :-)
Eigentlich schon immer, bzw. seitdem es das Sozialgesetzbuch II gibt, und das ist der 24. Dezember 2003.
Am besten einmal durchlesen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 22 Bedarfe für Unterkunft und HeizungBetrachte es einmal so:
Eine Rückzahlung kann man auch als Einkommen betrachten, welches sich auf den Regelsatz auswirkt.
Vor Jahren habe ich einmal einen absurden Fall im TV gesehen.
Da wurde über eine Familie berichtet, die von ALG2 lebte. Die Kinder konnten kein Weihnachtsgeschenk bekommen. Jedenfalls rührte das einen Unternehmer so sehr, dass er der Familie, bzw. den Kindern 100,00 € spendete. Das bekam das Jobcenter mit, und kürzte die Bezüge um 100,00 €. :-((
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ging der Unternehmer dagegen an und bekam Recht. Die Bezüge durften nicht gekürzt werden. Doch das hat ja mit seinem "Fall" nichts zu tun. :-)
Nur eine Story nebenbei. :-)
Seit wann ist das so?
...oder meintest du die Veranlagung des Energieversorgers? Das war schon immer so, selbst bei meinen Eltern 1950. :-))
Besser wäre es, wenn man am Jahresende den tatsächlichen Verbrauch zu zahlen hätte, doch da spielen die Versorger nicht mit. Die wollen das Geld im voraus. :-(
Nein.
Ich bin da schon länger raus, deswegen sollte ich solche Fragen besser nicht beantworten.
Ich habe mal, wegen so einer ähnlicher Frage, rumtelefoniert und man sagte mir wirklich, dass man gewisse Rückzahlungen behalten kann.
Aber mir schwant da gerade etwas... Es ging nicht um alle Posten in der NK.
Ach, ich weiß es nicht mehr.
Klar, viele meinen, dass man das Geld behalten darf. Ist aber nicht so. Das ist nicht nur meine Meinung, es steht so im SGB 2. :-)
Ist aber doch eigentlich logisch. Man hat für den Monat Anspruch auf den Regelsatz und nicht Regelsatz plus Rückzahlung.
Ausserdem hat der Anspruch auf die Rückzahlung, der die Heizkosten bezahlt hat, und das ist das Jobcenter. Eigentlich logisch, oder??
Warum sollte der die Rückzahlung bekommen, der die Zahlung, die Heizkosten nicht bezahlt hat? Ist doch logisch, oder?? :-)
Die Abrechnung von Wasser erfolgt mit der Nebenkostenabrechnung des Vermieters.
Das weiß ich. Aber da kann man das Guthaben behalten.
Ich bin sicher, dass mir das, vor Jahren, so erklärt wurde.
Kommt immer darauf an von wem dir das erklärt wurde. :-)
Manchmal stimmen Erklärungen, manchmal nicht. Es interessiert nur das, was im Gesetz steht.
In der Regel wird die Nebenkostenerstattung bei Hartz IV auf die KdU angerechnet. Dem Hartz IV Hilfebedürftigen entsteht dadurch aber kein Verlust, da die Kosten für die KdU im Voraus vom Jobcenter gezahlt werden. Hat der Hilfebedürftige einen Teil der KdU selbst gezahlt, darf die Nebenkostenerstattung teilweise oder sogar ganz behalten werden.
Quelle: https://www.hartziv.org/nebenkosten/nebenkostenerstattung-bei-hartz-iv.html
Es kommt also immer darauf an, wer was gezahlt hat.
Strom muss man z.B. aus dem Regelsatz bezahlen, das heißt der ALG2 Bezieher zahlt den Strom selbst. Deshalb kann er natürlich auch die Rückzahlung behalten.
Vom Jobcenter. Besser gesagt, der damaligen Leiterin des Jobcenters. Als es noch nicht Jobcenter hieß....
Mir wurde das wirklich so erklärt, ich kann nicht mehr genau sagen, um welche Posten es in der NK ging.
Ich weiß aber, dass gesagt wurde, wenn man sparsam wirtschaftet (deswegen frage ich wegen Wasser), ein evtl. Guthaben behalten kann.
Aber es ist schon Jahre her, deswegen weiß ich es nicht mehr genau.
Egal, ihr kennt euch da besser aus, hoffentlich hilft das dem FS weiter.
Ist schon o.k. Da ich hier ehrenamtlich kostenlose Rechtsberatung mache muss ich mit etwas auskennen. :-))
Aber warum haben die mich nicht direkt aufgefordert das Geld zurück zu zahlen oder an denen zu überweisen? Stattdessen wollten die nur den Zufluss bekommen das ich dieses erhalten habe auch am Telefon mit denen geredet erzählt das ich dieses erhalten habe aber keiner hat iwas gesagt das ich das geld zurück zahlen muss
Wenn das tatsächlich der Fall ist was bedeutet das jetzz das diese 113 Euro von meinen nächsten Geld was ich bekommen komplett abgezogen werden oder nur ein Teil bin verwirrt
Na ja, weil es selbstverständlich ist. Schließlich hast du durch die Rückzahlung keinen Nachteil.
Das Jobcenter zaht die Heizgeld. Wenn du 500,00 € bekommen hast, aber nur 400,00 € verbraucht hast, dann hat das Jobcenter 100.00 € zuviel gezahlt. Du kannst ja versuchen es zu behalten, und darauf warten, dass die sich melden. Eventuell muss du einmal Kontoauszüge vorlegen, und dann fällt es auf. Dann heißt es von denen sehr schnell "Sozialbetrug". :-( :-(
Die verstehen dabei keinen Spaß. Wie gesagt, du hast ja keinen Nachteil dadurch.
Ja Kontoauszüge wurden auch angefordert das ist ja klar die wollten ja wissen ob ich das geld erhalten habe, habe auch die richtigen Angaben dazu gemacht Kontoauszüge gesendet
Ich wurde aufgefordert den Zufluss nachzuweisen natürlich beinhaltet das dass ich Kontoauszüge Nachweise weil die wissen wollen ob ich die Hälfte erhalten habe da meine mitmieterin es bekommen hat und mir die Hälfte abgegeben hat
Ich möchte eig nur wissen was jetzt passiert nachdem ich nachgewiesen habe das ich die Hälfte erhalten habe, wird es mir jetzt von mein kommenden Leistungen abgezogen oder bekommt der Vermieter weniger Geld jetzt das ist meine eigentliche Frage?
Der Vermieter bekommt das, was er von dir fordert. Der Vermieter hat mit dem Jobcenter keinen Vertrag, den hast du. Es dürfte dir vom Regelsatz abgezogen werden. Ich verstehe aber nicht warum dich das so sehr bewegt, einen Nachteil hast du ja nicht. Du bekommst ja keinen Cent weniger.
Ja aber wie soll ich das verstehen es wird mir vom regelsatz abgezogen aber ich habe keinen Cent weniger dadurch ? Also wird es von den kommenden Leistungen abgezogen
Ja von den schon gezahlten Leistungen kann es ja nicht mehr abgezogen werden. Das Geld hast du ja schon. :-)
Regelsatz minus Rückzahlung plus Zahlung vom Vermieter = Regelsatz :-) Du stehst plus minus Null, hast also keinen Cent weniger oder mehr.
Wenn du das Geld einfach behalten dürftest, dann hättest du für den Monat ja mehr als der Bedarf = Regelsatz ist. Das lässt das Gesetz nicht zu. Anspruch für den Monat hast du auf den Regelsatz und nicht auf den Regelsatz plus Rückzahlung.
Ja, es wird dir vom Regelsatz abgezogen, aber der Vermieter zahlt dir doch das, was dir abgezogen wird. Damit hast du genau soviel wie vorher, also keinen Cent weniger. :-)
Weil du Vertragspartner des Vermieters bist. DU hast den Mietvertrag unterschrieben, und nicht das Jobcenter.
Was hat der Vermieter mit dem Jobcenter zu tun? Absolut nichts. :-)
Der Vermieter hat ja Forderungen an dich, und nicht an´s Jobcenter, oder? :-))
... kannst du behalten das Geld.
Behalten schon, wird aber mindernd auf die laufende Warmmiete angerechnet.
Bekommst du ein Guthaben, das heißt einen Überschuss aus deiner HK - Anrechnung, dann wird diese auf deine laufenden Leistungen angerechnet.
Hallo Isomatte,
Wie ist das denn eigentlich wenn man nur Kaltmiete hat und Erdgas und Strom als Mieter separat zahlt. Wird das dann mit dem Regelsatz bezahlt? Bei uns wurde nämlich Gas und Strom nicht gezahlt.