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Bekommt man eine Strafe wenn die Polizei die Geschwindigkeit nur schätzt?

Hallo,

ein Freund und ich waren gestern mit unseren Motorrädern unterwegs.

Wir standen an der Ampel sind beide zügig losgefahren. Mein Kumpel ist etwas schneller an mir vorbeigefahren und ca 300-400 Meter nach der Ampel sind wir abgebogen. Kurz darauf kam ein Streifenwagen von hinten mit Blaulicht angerast und hielt uns an.

Es ging erstmal nur um meinen Kumpel sie wollten seine Papiere sehen und fragten ihn was er den falsch gemacht hätte. Er stellte sich dumm und sagte keine Ahnung.

Anschließend fragte er mich und ich konnte wirklich nicht sagen weshalb zu diesem Zeitpunkt und sagte ebenfalls nein.

Der Polizist wurde sehr wütend und wollte von uns ein Geständnis das wir zu schnell gefahren sind, er meinte das sie einige Autos an der Ampel hinter uns waren und mit Blaulicht Gas geben mussten um an allen vorbeizukommen damit sie uns erwischen konnten. Desweiteren behauptete er das mein Kumpel 100 in der 50er Zone gefahren sein soll.

Um mich ging es garnicht. Er meinte wenn wir uns verständlich gezeigt hätten das wir zu schnell gefahren sind hätte er es belassen aber hat sich dann voll aufgeregt das wir es nicht zugegeben haben.

Er hat uns gedroht die Maschienen zu beschlagnahmen wenn wir nicht gestehen, haben wir aber nicht gemacht. Im Anschluss meinte er wir wären ein Straßenrennen gefahren.

letztenendes hat er nur die Personalien von meinem Freund aufgeschrieben und meine nicht. Danach sind sie abgezischt.

Meine Frage nun, können hierdurch überhaupt rechtliche Schritte eingeleitet werden??

Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Kann einem bei mehreren Unfällen die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung darf man sich sofort ohne Vorkenntnisse auf den Roller - 45 km/h - setzen und fahren.

Am ersten Tag nach der Prüfung , das war die erste Fahrt zur Arbeit, bin ich beim Abbiegen aufs Betriebsgelände einem Fahrradfahrer ausgewichen beim abbiegen, bin gegen den Zaun gefahren und mir den Daumen geprellt der dann im Krankenhaus behandelt und operiert werden musste , der Daumen war tatsächlich gebrochen und wäre sonst lebenslang schief .

Ein Bus scherte beim nächsten Unfall aus ich kam beim Bremsen ins schleudern und fiel vom Roller und war so geschockt und hatte Schmerzen an den Beinen und Rücken das ich mich nicht mehr bewegen konnte, eine Passantin war beruflich Arzthelferin und hat einen Autofahrer gerade noch rechtzeitig vor mir gewarnt sonst wäre ich vielleicht überfahren worden. Die Straße war bis zum Eintreffen des Krankenwagens ( mit Blaulicht ) quasi gesperrt auf einer Seite, alle mussten warten, es kam ein Krankenwagen und ich war 3 Tage krank geschrieben danach war ich wieder gesund. Sie hat gesagt zur Sicherheit nicht wegziehen ohne die Verletzungen zu kennen, sondern liegen lassen damit nichts passiert. Auch hier musste da es der Arbeitsweg war wieder die Berufsgenossenschaft zahlen, wie beim ersten Unfall.

Beim dritten Unfall hat es stark geregnet und es ging bergab. Die Ampel schaltete auf gelb, ich habe erst Gas gegeben, und als ich sah dass das Auto vor mir stark abgebremst habe, habe ich abgebremst, kam ins Schleudern bei der nassen Fahrbahn und bin noch gerade rechtzeitig abgesprungen und habe mich nicht verletzt, ich kam gerade noch mit den Füßen zum stehen und konnte mich dann abstützen als ich drohte seitlich zu fallen, mein Roller fuhr dem Auto ins Heck. Der Schaden belief sich hier auf 400€ den die Versicherung gezahlt hat.

Aufgrund dieser dämlichen Bordsteinkante konnte ich nicht während des Bremsens auf dem Fahrrad - und Fußgängerweg ausweichen !!!

Hatte innerhalb von 3 Monaten 3 Unfälle und es aufgegeben, zum Glück hat niemand Polizei gerufen weil ich aus Angst das nicht wollte, was könnte schlimmstenfalls passieren. Mit dem Auto bin ich seit 5 Jahren unfallfrei fahre aber auch nur gelegentlich 1 - 2x im Monat früher war es vielleicht 1x die Woche.

Und das System ist dran Schuld das man Roller fahren darf ohne eine einzige Fahrstunde im Roller gemacht zu haben, Roller und Auto ist ein himmelweiter Unterschied.

Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrschule, Roller, Straßenverkehr

Freischaltung / Entfernung von elektronischer Drossel bei E-LKrads (L1E, 45 km/h) auf B196 [L3e-A1] / ABE / TÜV?

Grüße

Folgende Situation: mittlerweile gibt es genügend elektrische Leichtkrafträder mit L1e Straßenzulassung begrenzt auf 45 km/h. Roller, E-Mopes, etc.

Darunter gibt es auch die allseits bekannte Sur-Ron X oder die Talaria Sting L1e. Diese haben eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung eingebaut, eben auf 45 km/h, damit sie eine L1e Zulassung bekommen; diese lässt sich aber relativ einfach aushebeln, in dem man einfach ein Kabel im Kabelstrang durchtrennt. Damit dürfte nach meinem Verständnis ja erstmal die Zulassung nach L1e wegfallen.

Jetzt haben wir aber in Deutschland ja zumindest den Sonderfall, dass es sowas wie eine B196 Erweiterung gibt, die das fahren von 125ern bzw. bis 11 kW Dauerleistung erlaubt - ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung und zusätzlich dazu, gibt es noch beim TÜV die Möglichkeit eine Einzelbetriebserlaubnis zu erwirken (= Einzelabnahme?). Selbstverständlich muss eine richtige Zulassung her (großes Kennzeichen) anstatt eines Versicherungskennzeichen.

Jetzt versuche ich herauszufinden, ob es wohl möglich wäre, eben jenes E-LKrad von der elektronischen Drossel zu befreien, beim Tüv eine Einzelzulassung zu bekommen und es dann einfach als E-Krad < 11 kW zuzulassen und legal mich damit im öffentlichen Raum zu bewegen?

Ergänzend: wenn das möglich ist, wäre es theoretisch denkbar, dass ich gar keine L1e Version der jeweiligen Bikes kaufen muss (die kosten immer um die 400-500€ Aufpreis, für Spiegel, Schutzbleche, Kennzeichenhalter, Blinker, etc) sondern diese selbst nach meinem Geschmack an die bereits ungedrosselten Offroad Versionen anbaue und damit dann zum Tüv fahre und ebenfalls eine Straßenzulassung bekomme?

Vielen Dank

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Auffahrunfall in der Probezeit?

Hallo zusammen,

da ich im Internet nichts konkretes dazu finden konnte wollte ich mich jetzt mal hier erkundigen. Ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall. Kurzfassung: zwei spurige Fahrbahn. Ich befand mich rechst links war eine Lücke ich wollte mich einschären und der Verkersteilnehmer vor mir musste Verkehrs bedingt bremsen daraufhin bin ich ihm hinten drauf. Erlaubte Geschwindigkeit war 60 Ich hatte ca. 30 drauf. Ich schaffte es eben nicht mehr zu bremsen. Es ist kein großer Schaden ich kam mit ein paar Kratzern am Moped und einer gebrochen Hand davon. Bei ihm war das Rücklicht zerbrochen. Als die Polizei mit erklärte was passierte meinte sie es sei eine Ordnungswidrigkeit da ich nicht den richtigen Abstand gehalten hab. Als meine Eltern fragten welche Auswirkungen das auf meinen Schein hatte meinte der Polzist damals es würde keine Folgen haben. Ich bin da jedoch ein wenig skeptisch und wollte daher mal nachfragen wie das juristisch dann genau aussieht ob es nur ein Bußgeld gibt oder sich auf die Probezeit auswirkt. Möglicherweise kennt sich hier ja wer besser aus aber das beste was ich dazu finden konnte war:

“Begeht der Fahranfänger eine Ordnungswidrigkeit und verursacht dadurch einen Unfall, richten sich die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog“

würde mich das her möglichst viele Meinungen freuen!

mfg

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Wird mir eine MPU angeordnet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit mache ich meinen intensiv Kurs für die Führerschein Klasse B die Praktische Prüfung fehlt noch.

Jedoch bin ich mit einem getunten Elektrotrettroller welche gesetzlich 20 km/h fahren dürfen, schneller als 20 km/h gefahren ungefähr ca. 35 km/h. Mit dem (illegalen) Tuning erlischt sowohl die Betriebserlaubnis des E-Scooter's als auch der Versicherungsschutz. Mache ich es dennoch kann ich mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.

Leider habe ich unbewusst eine Straftat begangen unzwar das fahren ohne Fahrerlaubnis fährt es schneller als 20 km/h gilt es als Kraftfahrzeug d.h. ich bin schwarzgefahren. Ob PKW 3,5 Tonnen oder elektro scooter 10 kg - 20 kg oder 200 oder 30 km/h spielt hier keine Rolle, beides KFZ.

Die Antwort der führerscheinstelle kam unmittelbar danach, ich darf ohne medizinisch psychischer Untersuchung meine Führerschein Prüfung fortfahren, es bleibt bei einer Verwarnung.

Leider wurde kurz darauf hin eine anzeige vom Polizei Beamten bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Meine Praktische Prüfung wurde storniert.

Die Führerscheinstelle rufe ich auch schon seid einer Woche an, Anrufbeantworter.

  • Wird mir eine MPU/Sperre zugeordnet ?
  • Muss ich wenn ich eine MPU/Sperre bekomme die Fahrschule von neu angehen, obwohl ich sie eben noch gemacht habe?
  • Ich habe noch nie eine Straftat begangen spielt das eine Rolle?

Ich bin noch 19 Jahre ich habe 3000 Euro + für den intensiv Kurs gezahlt, die MPU nochmal Fahrschule wird den Preisrahmen Sprengen das könnte ich mir wirklich nicht leisten.

Mir ist bewusst das ich die zuständige Behörde Kontaktieren kann, aber mit einer Antwort kann ich erst in 3-6 Monaten rechnen.

Vielleicht gibt es MPU Prüfer oder Leute die sich mit der Thematik auskennen. Persönliche oder Berufliche Erfahrung würden weiterhelfen.

ich bedanke mich herzlich für jegliche Unterstützung

Schöne Grüße

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