Bußgeldbescheid Aufbauseminar, Probezeit ?

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Das jetzige Schreiben (Bußgeldbescheid) ist von der Bußgeldstelle und legt die Strafe für den Verstoß fest.

Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (zwei Wochen nach Zustellung), können auch die Probezeitmaßnahmen angeordnet werden.

Erst nach Rechtskraft gibt die Bußgeldstelle der Fahrerlaubnisbehörde Bescheid. Diese legt dann in einem separatem Schreiben die Probezeitmßnahmen fest.

Punkt wird beim KBA eingetragen,
Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort wird informiert, die bittet Dich zum ASF.
Dauert meist 2-4 Monate.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen