Welche Tätigkeiten dürfen mit Kleingewerbe ausgeführt werden?
Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. Bin von Beruf Konstrukteur und habe vor, ein Kleingewerbe anzumelden. Entstanden ist die Idee grundsätzlich, weil Bekannte von mir (welche ein Gewerbe haben) mal gefragt haben, ob ich mal bei Ihnen ab und zu einsteigen könnte, wenn "Not am Mann ist". Dabei geht es um unterschiedliche Tätigkeiten wie einem Zimmermann helfen (nur Hilfstätigkeiten), oder Landschaftsgartenbau (Ausheben, Pflastersteine umherschippen).
Natürlich könnte ich mich auch konkret mit Konstruktionsdienstleistungen nebengewerblich tätig machen (ohne jetzt eine genaue Idee zu haben, aber das macht mir grundsätzlich Spaß). Es geht einzig und allein drum, bei verschiedenen Tätigkeiten offiziell helfen zu können, ohne es natürlich schwarz zu machen, deshalb die Kleingewerbeanmeldung.
Ist es ein Problem, mich mit Konstruktionsdienstleistungen anzumelden und dann aber z.B. beim Zimmermann auf dem Bau auf Stunden helfe Holzbalken zu schleppen, was ja nichts mit Konstruktion zu tun hat?
Eine Anmeldung als 450 Euro Kraft bei den jeweiligen Bekannten kommt nicht in Frage, weil die Arbeiten nur sporadisch vorkommen, vielleicht auch nur 3x im Jahr.
Stehe deshalb extrem auf dem Schlauch, wie es für mich denn möglilch ist, offiziell hier mit Hand anzulegen.