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„Beste“ Freundin meines Freundes weint wegen ihm?

Hallo zusammen,

mein Freund ist gerade in Skiurlaub und die haben sich gestern in einer Bar getroffen wo dann mehrere Grüppchen aus unserer Heimat alle zusammengekommen sind. In einer Gruppe war die sog. Beste Freundin meines Freundes. Sie sind quasi miteinander aufgewachsen und die großen Schwestern sowie die Eltern sind alle jeweils beste Freunde. Mein Freund und sie haben jetzt nicht täglich Kontakt aber sie ist halt das Mädchen mit dem er sich neben mir noch am besten versteht.

Vor einer Weile wurde mein Freund in einen Streit in seiner Freundesgruppe verwickelt über den er dann mit ihr auch telefoniert hat weil sie auch mit dem Rest der Freunde gut befreundet ist. In diesem Telefonat hat er sie darum gebeten es nicht weiterzuerzählen.
Kurze Zeit später wurde ich von einem anderen Mädchen, das denen auch allen bekannt ist, auf den Streit angesprochen und auf meine Frage woher sie davon wüsste meinte sie dass besagte beste Freundin es ihr erzählt hat.
Ich habe natürlich meinem Freund davon erzählt der dann super wütend wurde und gesagt hat er wolle mit seiner besten Freundin nichts mehr zu tun haben.

Nun hat er sie im Skiurlaub in der Bar deswegen komplett ignoriert. Er hat daraufhin von seiner Schwester erfahren, dass diese Freundin einfach deswegen geweint hat. Er hat sie demnach nicht getröstet aber ich gehe mal davon aus, dass sie die Situation irgendwann mal aussprechen müssen.

Ich bin jetzt extrem überfordert mit der Situation. Ich sehe nicht ein, dass ein anderes Mädchen sich von meinem Partner verletzt fühlen kann und mit ihm deswegen ein Gespräch suchen muss. Ich weiß eigentlich dass sie nichts von ihm will da sie einfach wie Geschwister aufgewachsen sind aber ich find die Situation trotzdem mega komisch.

Ich weiß nicht wie ich reagieren und mich fühlen soll, deswegen wollte ich nach eurer Einschätzung zu dieser Situation fragen.

denn gerade bin ich nur schockiert und überfordert

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Kennt ihr dieses Gefühl, erinnerungen?

Als ich 6 Jahre alt war und in Wien gewohnt habe, war ich irgendwie besonders ein einzigartiger Immigrant. Besonders die älteren Omas im Gebäude mochte ich. Wenn ich gesehen habe, dass sie die Stiegen hinaufgingen oder die Aufzugtüre nicht gleich aufbekommen haben, bin ich immer hingelaufen und habe geholfen. Sie haben sich immer bedankt und mich mit einem Lächeln angesehen.

Eines Tages, kurz vor Weihnachten, haben mir 5 ältere Oma's sehr viele weihnachtsschokoladen geschenkt. „Du bist ein ganz besonderer Junge“, haben die gesagt. Das hat mich so glücklich gemacht, weil ich gemerkt habe, dass meine Freundlichkeit zählt!!! Und WEIL ICH EINFACH EIN KLEINES BABY WAR

Es gibt soooo viele erinnerungen die ich euch erzählen kann.... aber mittlerweile bin ich 27 und wohne in Kanada und habe eine Familie... gaar kein Kontakt mehr mit Österreich!!! Und wenn ich zurück Blicke, kommen mir die Tränen!!! 😭 Und diese 5 Omas werde ich nieeeee vergessen!!!!! Ich weiß noch immer wie sie ausgeschaut haben!!! Und ich weiß auch dass die Omas nicht mehr unter uns sind 😭.

Ist irgendwas falsch mit mir? Das alles hat mich doch nicht zu interessieren.??

Manchmal kommen mir die Nostalgie hoch und werde sehr Emotional, obwohl mich ich das ganze nicht zu interessieren hat, weil ich komplett eine andere Umgebung heute habe. Ich bin 27, wohne in Kanada, lebe mit meiner Frau und Eltern, meine Frau ist Schwanger.... was sehr schön ist aber dann denk ich mir so, dass ich jetzt gerade 27 bin und es kam mir vor 14 gestern zu sein...... die Zeit flieht einfach wie der Wind.

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Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
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