Krankenkasse – die neusten Beiträge

Liebe Community, ich bräuchte eure Unterstützung?

Hey😊 ich hoffe, ihr könnt mir nochmal etwas behilflich sein.

Ich bin seit Jahren schon in einer kieferorthopädischen-  sowie chirurgischen Behandlung, bei der die AOK die Kosten übernommen hat. Der Ober- und Unterkiefer sollte operiert werden.

Nach der OP des Oberkiefers ist mein Kiefer jetzt etwas schief, was vorher nicht der Fall war. Der Chirurg würde das nur noch korrigieren, wenn ich 1000€ selbst zahlen würde und er auch dann den Unterkiefer operiert. Was mich etwas irritiert: normalerweise muss er das wieder korrigieren oder was meint ihr?

Deswegen war ich jetzt sehr lange nicht mehr bei meinem Kieferorthopäden, weil er der Meinung ist, das es nicht auffällt. Aber der Chirurg wird doch dafür bezahlt.

Ich habe diesbezüglich ein Schreiben von der AOK erhalten - füge ich gleich bei - das die Behandlung abgebrochen wurde. Aber ich habe die Behandlung nicht abgebrochen.

Ich bekomme auch Mahnungen von Rechtsanwälten und Detekteien meines Kieferorthopäden, obwohl ich meinen Eigenanteil von 20% schon angewiesen habe.

Wie würdet ihr reagieren? Ich werde höchstwahrscheinlich auch meinen Kieferorthopäden wechseln, da dies schon dreist und unverschämt ist.

Bei weiteren Fragen, falls einiges nicht klar ist, werde ich euch dies beantworten.

Füge jetzt das Schreiben der AOK bei und das Schreiben, was ich meinem Kieferorthopäden senden wollten. Vielleicht könnt ihr meine Fehler beheben.

lieben lieben Dank 😘

Das wollte ich zum Kieferorthopäden senden, ist das so schlecht formuliert? Könnte man dies etwas verbessern.......

Sehr geehrter Herr Dr. Marino

Ich bitte Sie freundlichst, Ihrem Rechtsanwalt sowie Detekteien mitzuteilen, mir keine weiteren Mahnungen zukommen zu lassen, die wöchentlich bei mir eintreffen. Sonst bin ich leider gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und ggf. eine Klage beim Amtsgericht einzureichen.

Die Behandlungskosten, die mir in Rechnung gestellt wurden, sind an Sie schon angewiesen.

Ich bitte Sie, auch keine falschen Angaben bei der AOK zu machen, das die Behandlung am 04.09.2019 abgebrochen wurde.

Die Behandlung bei Dr Schneider wurde noch nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dies muss noch geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Krankenversicherung, AOK, Kieferorthopäde, Kieferorthopädie, Krankenkasse, Zahnbehandlung, Zahnfehlstellung

Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

Mein Cousin war auf der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie. Er ging zu einer Institutsambulanz, und nachdem die Befragung vorbei war haben sie gesagt, sie müssen den Krankenwagen rufen, damit er in eine geschlossene Station eingewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrfach bei einem Sozialpsychatrischen Dienst bei einem Facharzt für Psychologie (als Übergang, bis ein Psychotherapeut gefunden wird).

Er lehnte eine Zwangseinweisung ab und betonte, dass er bereits bei dem Sozialpsychatrischen Dienst einen Facharzt und eine Psychologin hat, die ihm übergangsweise unterstützen. Daraufhin wurde angedroht, dass die Polizei gerufen wird, sollte er das Gebäude verlassen und sich weigern. Ihm machte diese Drohung natürlich Angst und so ist er unfreiwillig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde dort nach einem kurzen Gespräch wieder entlassen.

Der psychologische Facharzt vom Sozialpsychatrischen Dienst hat gemeint, die Institutsambulanz sei dazu nicht berechtigt gewesen, schon gar nicht mit der Androhung die Polizei einzuschalten. Mein Cousin erhielt eine Rechnung von seiner Krankenkasse für den Rettungswageneinsatz (Zuzahlung).

Ist die Zuzahlung rechtens, wenn er unter Erpressung gezwungen wurde mitzugehen?

Recht, Krankenkasse, Krankenwagen, Nötigung, Psychiatrie, Strafrecht, Zuzahlung, zwangseinweisung, Zwangseinweisung in Psychatrie

Von der Versicherung abgemeldet wegen Kündigung kein Jobcenter, wie werde ich jetzt wieder versichert?

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir helfen, es ist eine lager Text, aber ich hoffe ein paar Leute lesen es durch...

ich bin bei der AOK Plus (Gesundheitsversicherung) und habe bis vor ca. 2 Monaten gearbeitet. Wurde dann gekündigt, könnte aber kein ALG bekommen, (weil mir damals mein Reisepass, Aufenthaltstitel, Bankkarte und Versicherungskarte gestohlen wurde, also meine Tasche wo alles war und könnte keine Kontoauszüge vorlegen), das heißt ich habe 2 Monate weder gearbeitet noch Leistungen bekommen. Jetzt möchte ich anfangen zu arbeiten und mein Arbeitsgeber braucht eine Kopie meiner Versicherungskarte. Habe bei AOK Plus angerufen und gesagt bekommen, das ich nicht Versichert bin. (??) Und müsste mich erst Rückwirkend für 2 Monate freiwillig versichern und selber bezahlen. Und erst dann werde ich eine neue Karte bekommen können.

  1. Kann man denn in DE nicht Versichert sein? Muss mir meine Versicherung nicht trotzdem erst eine neue Karte senden, damit ich anfange zu arbeiten und mich meine Schulden für die 2 Monate erst nachher ggf. in Raten zahlen lassen??
  2. Kann ich jetzt zur einer anderen Versicherung gehen und mich ab den Tag versichern lassen, wenn meine nächste Arbeitsverhältnis beginnt und das mit der AOK Plus später klären?
  3. Was kann ich nocht in dieser Situation unternehmen?

Bitte schreibt nichts mit Jobcenter, das geht nicht!!!!

Vielen Dank im vorraus!

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Krankenversicherungsnachweis für die Uni?

Hallo, ich will mich endlich an die Uni einschreiben, aber eine Sache verstehe ich nicht.

Was ich bringen soll ist: "aktueller Krankenversicherungsnachweis (gültig ab 01.10.2019)"

Jetzt etwas über mich: Ich arbeite jetzt noch, also ich bin pflichtversichert, aber bald möchte ich kündigen und mit dem Beginn des Studiums werde ich momentan ohne Arbeit. Bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung, dass ich ab 1.10 versichert werde? Und wird sich etwas ändern, nachdem ich mein Job gekündigt habe?

In der Mail von der Uni steht auch:

Studierende bis zum Alter von 30 Jahren fallen an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland unter die

gesetzliche Versicherungspflicht.

Der studentische Tarif bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt etwa 90 € pro Monat.

Sie erhalten von Ihrer Krankenversicherung für die Immatrikulation einen speziellen Versicherungsnachweis namens

„Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“; eine Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Gern können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung direkt bei uns beantragen.

Studierende aus EU-Ländern legen bitte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance

Card, EHIC) bei der Einschreibung vor.

Heißt das, dass ich sowieso 90 Euro pro Monat bezahlen muss? Auch wenn ich während des Studiums arbeite? Mann, worum gehts da uberhaupt? Sorry für die Fehler, ich schreibe nicht in meiner Muttersprache.

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