Versicherungspflichtig vor Immatrikulation?

4 Antworten

Hallo,

mit Beginn des 1. Semesters wird man als Student versicherungspflichtig. Die häufigste Ausnahme ist die kostenlose Familienversicherung über die gesetzliche Krankenkasse eines Elternteils.

Wenn man sich eine gesetzliche Krankenkasse aussucht, kann man dort den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und dort direkt eine Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung mitnehmen.

Alphabetische Liste aller gesetzlichen Krankenkassen:

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp

Wenn man sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen möchte, geht man zu einer gesetzlichen Krankenkasse, stellt dort einen Befreiungsantrag und nimmt eine Befreiungsbescheinigung direkt mit.

Vor einer Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) dollte man diese Punkte wissen:

  • mit dem 25. Geburtstag entfällt das Kindergeld und damit meist auch die Beihilfe. Der Beitrag der PKV wird dann wesentlich höher (mehr als Verfünffachung?)
  • eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten ist dann für das Studium ausgeschlossen
  • der verbeamtete Elternteil ist Vertragspartner der PKV. Er sieht alle Privatrechnungen (auch Diagnosen) und erhält die Erstattung auf das von ihm angegebene Konto.
  • auch nach dem Ende des Studiums bleibt man in der PKV (nur wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto aufnimmt, wird man krankenversicherungspflichtig.)
  • bei den Leistungen sollte man sich diese Punkte genauer ansehen: Reha, Psychotherapie (z.B. bei Burnout), Heilmittel (genaue Erstattungshöhe? Aussagen von Physiotherapeuten dazu?) ...

Bei der Frage der Hochschule zunächst "versicherungspflichtig" ankreuzen.

In nächster Zeit vor einer Entscheidung sehr genau informieren und dann der Hochschule bei der Einschreibung die Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Die Entscheidung kann fürs ganze Leben relevant sein.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

mit Beginn des Studiums besteht erstmal grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV.

Studenten, die privat versichert sein wollen während des Studiums, müssen zu einer x beliebigen GKV gehen und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. diesen Nachweis von der Kasse braucht dann auch die Uni/FH.

ankreuzen musst du dann privat versichert.

die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt das komplette Studium über. das sollte man berücksichtigen, denn wenn der billige PKV Tarif nicht mehr geht , wegen Alter und Wegfall Kindergeld, ist die PKV während des Studium teurer als die GKV. außerdem kommt man aus der PKV nicht raus, wenn man nach dem Studium nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat. das wird dann noch teurer.

wenn du also die PKV behalten willst einfach zur nächsten Filiale irgendeiner GKV gehen. AOK macht das gerne für dich.

Als Student bist du versicherungspflichtig in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten). Du hast drei Möglichkeiten:

  1. Mitgliedschaft als Student in einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen, die dir sofort eine Versicherungsbescheinigung für die Hochschule ausstellt. Du zahlst dann den studentischen Beitrag von ca. 90 € monatlich
  2. Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen, wenn du privat versichert bleiben willst. Dabei musst du beachten, dass die Befreiung für die gesamte Zeit des Studiums gilt und ab deinem 25. Geburtstag der Beihilfeanspruch erlischt (das kann dann teuerer werden als die GKV) und dass du nur über Eintritt von Versicherungspflicht (z.B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) in die GKV kommst.
  3. Anspruch auf Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Elternteil.

In jedem Fall musst du der Uni eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sassenach4u  26.08.2019, 09:19

Und dabei bitte daran denken- wenn du dich befreien lassen willst, MUSST du zwingend 1. persönlich diese Befreiung beantragen und 2. einen aktuellen Bescheid der privaten Krankenversicherung dort vorlegen. Der Versicherungsvertrag reicht nicht aus. Es muss eine aktuelle Bescheinigung der PKV sein, aus der hervorgeht, dass du dort analog der GKV vollversichert bist! WICHTIG!

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Als Student bleibst du dann auch als beihilfeberechtigtes Familienmitglied privat versichert.

Versicherungspflicht bedeutet in dem Fall, dass du überhaupt krankenversichert sein musst.

e3384 
Fragesteller
 25.08.2019, 19:11

Vielen Dank für die Antwort! Ganz verstanden habe ich es noch nicht, muss ich denn krankenversichert sein? Soll ich jetzt also "krankenversicherungspflichtig" oder "nicht krankenversicherungspflichtig" angeben

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okieh56  25.08.2019, 23:18
@e3384

Das musst du auch nicht verstehen, weil die Antwort leider falsch ist!

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okieh56  25.08.2019, 23:16

Das stimmt nicht! Als Student ist man pflichtversichert in der KVdS, es sei denn, man lässt sich zugunsten der privaten Versicherung auf Antrag bei einer gesetzlichen KK davon befreien.

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