Heizkosten – die neusten Beiträge

Heizungsauswahl kleines Doppelhaus?

Ich habe eine kleine Doppelhaushälfte von ca. 85qm gekauft. Baujahr 1939, ungedämmt, Gastherme mindestens 20 Jahre alt.

Es steht eine Kernsanierung an. Also von Heizkörper, Heizungsrohre, Elektrik, Dämmung, Fenster, Dach usw.

Anfang Dezember hatte mir der Bausachverständige noch zu einer Gasbrennwerttherme mit Solarthermie geraten… in der jetzigen Situation bin ich mir nicht mehr sicher, ob das eine gute Entscheidung wäre.

Was kann man denn sonst machen, wo man auf die nächsten 30 Jahre halbwegs zukunftssicher aber nicht komplett unwirtschaftlich unterwegs wäre?

  1. Wärmepumpe + Speicher + PV? Kosten geschätzt irgendwo bei 30T + (Fußbodenheizung, Heizkörper mit niedriger Vorlauftemperatur…?)
  2. Pelletofen + Infrarotheizung + PV?
  3. Gasbrennwert + Solarthermie?

Gaspreis wird nicht mehr sinken, Anschaffungskosten für die Therme relativ gering. Aber sämtliche Leitungen und Heizkörper müssen erneut werden.

Pelletpreis weiß man nicht. Strompreis wird vermutlich auch nicht sinken. Strom wird 1:1 in Wärme gewandelt. PV kann geringfügig unterstützen (kleine Dachfläche). Keine weiteren Installationen/Verrohrung nötig.

WP wandelt den Strom besser um. Nehme mal einfach an die Stromkosten wären nur 1/2 oder 1/3 von der Infrarotheizung. Dafür aber Anschaffung deutlich teurer und Fußbodenheizung nicht billig.

Wie sehr ihr das? Egal welche Heizung, essenziel ist die gute Dämmung.

Das Haus sollte nicht einen unrealistischen Preis verschlingen und damit unverkäuflich werden (in München würde sich die WP lohnen, wenn ich für ne Million wieder verkaufen könnte - auf dem platten Land muss es irgendwo um die 250T bleiben.

Haus, Heizkosten, Heizung, Wärmepumpe, Infrarotheizung, Pelletofen

Eine Frage zu Hartz4/Heizkosten?

Zur Zeit Beziehe ich Hartz 4. Habe aber wieder einen neuen Job in Aussicht(April). Jedenfalls geht es um die Heizkosten+ Warmwasser für Februar + März. Neben dem normalen Regelsatz und der Miete werden ja auch die Heizkosten übernommen,also man zahlt es ja nicht von diesen 449€. Jedenfalls war es so als ich 2018 im Hartz 4 Bezug war,wurde komplett üernommen vom Amt jeden Monat.Bei mir wird Warmwasser+Heizung monatlich Abgerechnet,also ich lese ab und dann wird vom Vermieter Berechnet und dann zahle ich in Bar an den Vermieter(keine Ahnung ist eben deren Entscheidung).

Ich hatte eine Kopie von der monatlichen Abrechnung an das Amt geschickt und das kam zurück:

" Bezüglich der eingereichten Belege 'Monatsabrechnung Heizkosten' möchten wir Ihnen mitteilen, dass dies so nicht akzeptiert werden kann. Es ist üblich dass monatlich eine Vorrauszahlung wie bei den kalten Betriebskosten gezahlt wird und und am Jahresende bzw. im laufe des Folgejahres hierzu eine Abrechnung erstellt wird,wo die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchswerten gegenübergestellt werden. Eine monatliche Prüfung wird nicht Erfolgen aus Zeit- und Kostengründen.Wir möchten Sie bitten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und den Mietvertrag bezüglich einer Vorauszahlung an Heizkosten zu ergänzen. Dieser ist dann beim Jobcenter einzureichen."

Das kam als Antwort zurück.

ABER... wie ist das wenn ich nur insgesamt ca 3 Monate Hartz 4 Beziehe und bald wieder Arbeiten gehe? Müsste man mir diese Heiz/Wasserkosten nicht gleich Auszahlen? Da es ja nur 3 Monate sind und nicht länger. Wenn ich jetzt längere Zeit im Bezug wäre dann verstehe ich es ja noch.

Können diese Heizkosten auch Rückwirkend ausgezahlt werden? Wenn ich z.b. wieder Arbeiten gehe das ich dann diese 3 Monate Rückwirkend bekomme.

Recht, Heizkosten, Hartz IV, Jobcenter, Warmwasser, Wirtschaft und Finanzen

Etagenheizung durch Zentralheizung entdeckt: Trotzdem noch Einzelvertrag mit Gasanbieter?

Hallo allerseits!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes: Wir wohnen seit sechsJahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das gesamte Haus ist im Besitz eines Privatvermieters. Bisher gab es in unserer Wohnung eine Etagenheizung und einen eigenen Boiler, weshalb wir als Mieter separat einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter schließen mussten. Die Kosten für Heizung und Warmwasser waren demnach nicht in unserer Miete enthalten, sondern wurden von uns separat ans Gasunternehmen gezahlt. Dies war von Anfang an im Mietvertrag so geregelt und es gab diesbezüglich nie Unklarheiten. So weit also alles gut.

Nun wurde bei uns jedoch im gesamten Haus eine Zentralheizungsanlage mit Wärmepumpen im Hof installiert. Ich gebe zu, ich bin technisch nicht sonderlich versiert, aber nach meinem Verständnis macht dies doch nun eigentlich unseren Vertrag mit dem Gasanbieter überflüssig, oder? Denn Heizung und Warmwasser kommen ja nun von den Wärmepumpen. Ich hab den Vermieter deshalb vor einigen Wochen gefragt, ob das bedeutet, ich könne nun meinen Gasvertrag kündigen. Er verneinte das jedoch, und auch wenn ich etwas verwundert war, hab ich diese Antwort akzeptiert, denn wie gesagt: Ich kenne mich mit Heizungsanlagen nicht sonderlich gut aus.

Jetzt habe ich gestern eine Nachricht des Vermieters bekommen, dass wir ab nächstem Jahr 60 Euro Miete mehr im Monat zahlen sollen für den Betrieb der neuen Zentralheizung. Mal abgesehen davon, dass ich es begrüßt hätte, wenn diese Erhöhung irgendwann mal erwähnt worden wäre, bin ich grad ziemlich verwirrt: Wozu bitteschön soll ich jetzt noch weiter ans Gasunternehmen zahlen, wenn Heizung und Warmwasser nun offiziell in der Miete enthalten sind?

Hab ich da einen Denkfehler? Oder hat das seine Richtigkeit?

Wäre super, wenn ihr meine Verwirrung beseitigen könnt. Möchte nicht komplett unwissend dastehen, wenn ich dem Vermieter antworte.

Danke!

Wohnung, Recht, Heizkosten, Heizung, Betriebskosten, Heizungsanlage, heizungskosten, Zentralheizung

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