Heizkosten-Berechnung über Wohnungsgröße?


23.09.2022, 08:22

Update: Ich habe die Wohnung zum Jahresende gekündigt. Nicht nur deswegen, aber auch. Dazu kommt noch, dass ich mit den Mitmietern unter mir nicht besonders kompatibel bin und zwar um des lieben Friedens Willen immer Rücksicht genommen habe, mich aber mehr und mehr eingeschränkt fühle. :-)

4 Antworten

Wie hier schon steht, ist die Anwendung der Heizkostenverordnung Pflicht, da der Vermieter nicht selbst im Haus wohnt.

Ausnahme ist nur dann möglich, wenn es technisch nicht machbar ist, die Verbräuche getrennt zu erfassen. Wenn in den Wohnungen aber ausschließlich mit Heizkörper geheizt wird, ist das technisch überhaupt kein Problem.

Manchmal ist es so, dass in solchen Häusern z. B. im Erdgeschoß ein Kachelofen oder Kaminofen installiert ist, der dann auch fleißig genutzt wird. In diesen Fällen ergibt sich natürlich eine große Ersparnis an den Heizkosten, wenn der EG-Mieter sein Brennmaterial selbst beschafft und sich das nicht erstatten lässt.

In diesem Fall kann der Vermieter nur das aufteilen, was an Aufwand für Öl oder Gas übrig bleibt und dann wärst Du natürlich durch den Fleiß des EG-Mieters sehr im Vorteil. Wenn es so ist, würde ich lieber den Mund halten oder mir die Zunge ab beißen, bevor ich an der bisherigen Aufteilung irgendwas beanstanden würde.

harmoony 
Fragesteller
 29.08.2022, 13:09

Es gibt meines Wissens im Erdgeschoss keinen Kaminofen. Aber das lässt sich ja in Erfahrung bringen.

0
bwhoch2  29.08.2022, 14:08
@harmoony

Ja, da wartest Du die ersten kalten Tage ab und dann schaust Du mal ob neben dem Heizungskamin noch ein anderer Rauch von sich gibt.

Irgendwo müsste dann ja auch Brennmaterial gelagert sein.

0

Das ist gemäß der Heizkostenverordnung in einem Zweifamilienhaus erlaubt. Es ist natürlich für dich absolut unvorteilhaft, aber rechtlich korrekt.

anitari  29.08.2022, 11:43

Nur wenn der Vermieter selbst mit in dem Haus wohnt und das so vertraglich vereinbart ist.

Im Fall der/des FS wohnt der Vermieter aber nicht mit in dem Haus.

1
Vor10Minuten  29.08.2022, 11:57
@anitari

Das stimmt. Hab ich überlesen. Dann darf der Mieter jetzt 15 % abziehen und muss den Vermieter auffordern, Verbrauchsmesser zu installieren.

1

Wenn der Vermieter nicht selbst mit in dem Haus wohnt ist die Umlage rein nach Wohnfläche nicht korrekt.

Hallo harmoony,

Wie anitari schon geschrieben hat ist das so nicht zulässig und da steht der Vermieter in der Pflicht nachzurüsten.

Bei Heizkörpern in der Wohnung ist das am einfachsten zu lösen indem Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper angebracht werden. Hierfür entstehen dem Vermieter keine Kosten wenn er diese mietet. Die Kosten werden dann auf die Mieter umgelegt. Die Montagefirma, sogenannte Abrechnungsunternehmen erstellen auch die Nebenkostenabrechnung und diese Kosten sind ebenfalls umlegbar auf die jeweiligen Mieter.
Wenn eine Fußbodenheizung installiert ist wird es schwieriger, denn dann muss ersten Heizungsfachbetrieb an beiden Fußbodenheizungsverteilern Wärmemengenzähler einbauen und das auf Kosten des Vermieters. Den weiteren Wärmemengenzähleraustausch kann dann wiederum das Abrechnungsunternehmen erledigen oder sie beauftragen einen Fachbetrieb.

Beim Wasserverbrauch könnte man eine Differenzmessung in Erwägung ziehen.

Dann muss einmal in der Kaltwasserzuleitung zum Warmwasserspeicher eine Wasseruhr eingebaut werden und zumindest eine Wohnung komplett an allen Verbrauchstellen mit Wasserzählern ausgestattet werden.

Ob man hierfür einmal an der Steigleitung welche einbauen kann ist per Ferndiagnose nicht zu beantworten. Möglicherweise muss auch an jeder Zapfstelle ein Wasserzähler montiert werden. Die Kosten für den Einbau sind wiederum die Sache des Vermieters.

Ob sich das für dich lohnt hier Beschwerde einzulegen ist auch nicht ganz klar weil ja die Kosten für die Verbrauchserfassungsgeräte und die Abrechnung selbst nochmals mit weiteren Kosten zu Buche schlagen.

Gruß Markus

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
harmoony 
Fragesteller
 29.08.2022, 13:06

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Fußbodenheizung gibt es nicht. Das mit dem Heizkostenverteiler und die Differenzmessung für den Wasserverbrauch sind gute Hinweise und das kann ich mit dem Vermieter einmal durchsprechen.

Bisher war die Berechnnung für mich so ok, da sich die Nebenkosten im Rahmen gehalten haben. Durch die extreme Kostenexplosion gerade für Gas möchte ich ungern weiter für die Mitmieter in der Wohnung unter mir zahlen. Es handelt sich um ein Rentnerehepaar, die dauerhaft im Haus sind und an den Wochenenden noch zusätzlich Besuch von der Tochter bekommen. Das könnte ich mir auch gar nicht leisten. Ich lebe, wie gesagt, allein in meiner Wohnung und bewohne diese derzeit auch nur in ca. 30-40% der Zeit.

Das wichtigste ist deshalb die Berechnung des Gaspreises.

0
HansimGlueck911  29.08.2022, 13:53
@harmoony

Bitteschön , gern geschehen. Ja da solltest du mit dem Vermieter mal diesbezüglich ins Gespräch gehen. Der wird nicht sonderlich begeistert sein wenn er das hört, aber letztendlich bist du im Recht und da muss sich auch ein Vermieter daran halten, schliesslich kassiert er ja auch die Miete.

0