Teile der Heizkosten auf Vermieter umlegen?

6 Antworten

Einen Heizkostenanspruch kannst Du gegen den Vermieter nicht geltend machen. Immerhin sind es Deine Verbrauchskosten, nicht seine.

Ggfs. hat der Vermieter gesetzliche Pflichten zum Dämm- und Dichtheitsszustand zu erfüllen.

Dass es in Deine Wohnung reinleckt, musst Du nicht akzeptieren.

Einen Anspurch darauf, dass die umgebenden Wohnungen für Dich mitheizen, hast Du aber nicht, und auch keinen auf eine Dämmung des Daches.

Was auch immer für Ansprüche gegen den Vermieter hast: Denke dran, dass Du eine Wohnwertverbesserung auch bezahlen musst - über die Miete. Und die kann sehr erheblich steigen.

Ist ja auch angemessen: Wer den Nutzen hat, trägt auch die entsprechenden Kosten.

Versuche am Besten umzuziehen. Die Heizkosten werden Dich erschlagen.

Hast Du eine eigene Heizungsanlage (Therme) in der Wohnung?

Livebythesun 
Fragesteller
 12.07.2022, 16:14

Nein diese steht im Keller, und ist laut Angaben des Vermieters auch nur für meine Wohnung

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Bei einigem, was Du schilderst, handelt es sich nicht um Mängel, sondern um einen Zustand, der schon zu Mietbeginn als bekannt vorausgesetzt werden kann. Auch alten Fenstern sieht man an, bzw. kann man spüren, dass sie nicht ganz dicht sind. Evtl. kann man hier aber mal nachjustieren.

Dach undicht bedeutet für Dich dann einen Mangel, wenn es rein regnet oder schneit und dadurch Nässeschäden in Deiner Wohnung entstehen, aber es ist ja noch eine leere Wohnung drüber.

Dass das Dach nicht isoliert ist, ist aber durchaus nicht nur ein Mangel, sondern ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung von 2014:

  • Nachrüstpflicht Dachbodendämmung: Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, müssen bis Ende 2015 eine Dämmung erhalten. Alternativ kann das Dach den Mindestwärmeschutz erfüllen beziehungsweise gedämmt werden.

Es müsste also bei Dir zumindest die Geschoßdecke der oberen Wohnung oder aber das Dach isoliert sein. Ist das nicht der Fall, verstößt der Vermieter gegen die genannte Verordnung. Du könntest dann das Bauamt Deiner Stadt oder Gemeinde mal informieren, sofern der Vermieter nicht kurzfristig Abhilfe schaffen will.

Ich gehe mal davon aus, dass das Haus mind. 3 Wohnungen umfasst. Das EG, Deine Wohnung und eine Wohnung darüber. Somit gibt es auch keine Ausnahme.

Für die Abrechnung der Betriebskosten ist es wichtig, dass die Heizkosten zumindest zu einem bedeutenden Anteil (30 - 50 %) nach m² Wohnfläche auch auf die leerstehende Wohnung aufgeteilt werden. Somit müsste der Vermieter auf jeden Fall einen guten Teil der Heizkosten mit tragen. Inwieweit, das bei Dir schon berücksichtigt wird, müsstest Du mal prüfen. Hier gilt die Heizkostenverordnung, die zwingend anzuwenden ist.

Wie hoch sind denn die Ablesewerte aus den anderen Wohnungen?

Die sind doch leicht und einfach aus den Abrechnung zu ersehen, der Vermieter verteilt ja lediglich die Kosten und Lasten, die für das Haus angefallen sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du alleine in der Wohnung in einem Haus wohnst der Rest steht leer, warum solltest du dann die gesamten Heizkosten bezahlen ?

Du musst nur bezahlen was du verbrauchst, gibt es den keine Verbrauchsmessgeräte ? dazu ist der Vermieter verpflichtet.

lass dich mal bei einer Verbraucherberatung / Mieterschutzbund beraten.