Überführung Verstorbener 19.Jhd und anschließende Trauerzeit?

Guten Morgen liebe Community

Konkretes Beispiel für eine Kurzgeschichte die 1880 spielen soll:

Ein Mitglied einer gut gestellten Familie des viktorianischen Englands kommt in Indien ums Leben. (Malaria). Hätte diese Person direkt in Indien ein Grab bekommen oder wäre sie in die Familiengruft nach England überführt worden?

Und: Da Schifffahrten zu dieser Zeit ja elend lang dauerten:

Hätte man den Toten für diese Zeit in irgendeiner Form konserviert? Oder faulte er in seinem Sarg so vor sich hin und stank das ganze Schiff voll?

Andere Frage die dazugehört, die ich aber nicht für einen neuen Beitrag aus dem Zusammenhang reissen will:

Angenommen die Person wurde tatsächlich überführt: Laut Netz dauerte die Trauerzeit für Eltern ein Jahr, für Geschwister 6 Monate. Wenn wir jetzt von 6 Monaten ausgehen die das Schiff braucht bis es mit dem Toten in England ist, ist ja im Grunde die gesamte Trauerzeit schon rum, bzw. fast rum. Verlängert diese sich nach der Beerdigung?Mit anderen Worten: Ab wann galt es in diesem Fall als schicklich sich nach der Beisetzung in der Gesellschaft zu zeigen und die schwarze Kleidung abzulegen?

Ich möchte möglichst historisch korrekt sein. Also bitte direkt auf den Beispielfall beziehen. Und wenn irgendetwas überhaupt nicht zusammenpasst, wäre ich auch dankbar wenn man mich darauf Aufmerksam macht.

Danke schonmal!

Geschichte, Bestattung, Etikette, Gesellschaft, Historie, Viktorianisches Zeitalter
Wer zahlt die Bestattung, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Guten Abend,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbschaft und Bestattung.

Zur Info:

Meine Oma (Sozialleistungsbezieherin) ist vor drei Wochen verstorben. 

Sie hat drei Kinder. Meine Mutter und meine beiden Onkel.

Meine Mutter ist aus gesundheitl. Gründen Frührentnerin.

Onkel 1 lebt im Ausland, seine finazielle Situation ist unbekannt.

Onkel 2 arbeitet noch und verdient sehr gut.

Meine Oma hatte zu Lebzeiten (im Altenpflegeheim wohnend) einen Betreuer, der seine Arbeit ab ihrem Tod niederlegt.

Kontaktiert bei wichtigen Dingen im Heim (Krankenhauseinlieferungen etc.) wurde jedoch immer meine Mutter. 

Zu ihren beiden Söhnen hatte meine Oma keinen Kontakt.

Meine Oma hatte keine Einnahmen. Lediglich Witwenrente glaube ich, seit dem sie im Heim ist. Sie hatte jedoch auch keine Ausgaben und somit 800 EUR auf dem Heimkonto.

Meine Mutter darf das Zimmer nicht ausräumen, da sie das Erbe ausschlägt. 

Ebenso (ich bin mir sicher), werden ihre beiden Söhne das Erbe ausschlagen.

Im Krankenhaus und nach ihrem Versterben wurde der Betreuer, jedoch auch immer meine Mutter kontaktiert, da ihre Nunner als Kontakt überall hinterlegt war. Nicht so die Nummern der beiden Söhne.

Sie hat sich daher auch um die Bestattung gekümmert. Diese ist so günstig es geht ausgefallen.

Meine Mutter wird jedoch auch diese von ihrer wenigen Rente nicht bezahlen können und hat auch schon das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat einen ihrer Brüder über den Tod meiner Oma in Kenntnis gesetzt. Er verdient sehr gut, will jedoch nichts mit der Bestattung zu tun haben. 

Zum anderen Bruder hat sie keinen Kontakt.

NUN ZU DEN FRAGEN:

  • Meine Mutter hat einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wie wahrscheinlich ist ea, dass die durchgeht, bei ihrer wenigen Rente.
  • Wenn alle drei Kinder das Erbe ausschlägt, wer kommt dann für die Beerdigung auf? Der, der „die Musik bestellt“, sprich die Bestattung organisiert hat, oder der der am meisten verdient? Oder doch der Staat? Oder wird durch drei geteilt, egal wieviel jeder verdient?
  • Und wer bekommt die 800 EUR von Omas Konto? Der Staat, oder der der die Bestattung zahlt, auch wenn keiner Erbe ist?

Danke im Voraus!

Recht, Erbschaft, Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten, Erbe ausschlagen, Jura, Sozialleistungen, Beerdigungskosten
Bestattungskosten Übernahme 3 weitere Monate Auskünfte meiner Koonten?

Guten Tag, 

seit 2010 lebe ich in NRW und meine Mutter in Saarbrücken... leider verstarb Sie im Juni 2019.

Da ich das Einzige Kind bin, musste ich für die Beerdigung sorgen.. Freitags ist Sie verstorben (am gleichen Tag noch bei einem Bestatter angerufen, da sie zu diesem Zeitpunkt schon in einem Hospitz war) Montags, habe ich dann auf dem Sozialamt angerufen und gefragt wie dass alles weiter geht, da ich eine Beerdigung z.Z nicht zahlen kann (bin selbst seit Feb.2019 krankgeschrieben und auch im Krankengeld) Mir wurde ein Antragsformular zugesand, bei dem ich auch meine Kontoauszüge der Letzten 3 Monate (Bis zum Sterbedatum) vorlegen musste! Gesagt, getahn .. Tage später (Beerdigung war schon) kam dann auch die Rechnung vom Beerdigungsinstitut... Diese dann weiter geleitet ans Sozialamt...  Heute kam ein Schreiben, in dem folgendes Steht: 

Guten Tag Hr. 

für die Feststellung der Vorraussetzungn für die Übernahme von Bestattungskosten ist dass Einkommen im Monat der Fälligkeit der Rechnung maßgeblich. Dies ist der Monat August 2019.

Ich benötige daher abschließend noch die Kontoauszüge ihres Kontos für den Zeitraum 31.07. bis 01.09.2019. Bitte lassen Sie mir diese bis zum 06.09.2019 zukommen.

Sobald mir diese vorliegen, werde ich die ihnen zustehenden Leistungen an den Bestatter überweisen und ihnen einen Bescheid zukommen lassen. 

Frage: 

Wieso muss ich nun weitere 3 Monate vorlegen

Was passiert mit dem Geld was meine Mutter noch auf dem Konto hat (ich habe dass Erbe ausgeschlagen) ?! 

Ich habe diesem Monat meine Rückerstattung vom FA bekommen, wird diese mitgerechnet? desweiteren beziehe ich z.Z auch nur Krankengeld da ich wegen Psychischer Belastung nicht arbeiten kann... 

Was kann od. muss ich nun 

l

Recht, Bestattung
Darf der Bestatter mir den Bestattungstermin meines Vaters verschweigen?

Folgendes. Ich habe eine Schwester,14 Jahre älter und sie konnte mich noch nie leiden.Also wir haben im wahren Leben keinen Kontakt,aber wir wohnen auch 200 km voneinander entfernt. Nun ist mein Vater verstorben kürzlich.Und das,als er bei meiner Schwester zu Besuch war,wo er öfter auch über Nacht blieb,bei ihr und seinen Enkeln. Mitgeteilt hat mir das eine entfernte Bekannte. Nun wollte ich den Bestatter ausfindig machen,um den Bestattungstermin zu erfahren. Ich habe lange herumtelefoniert bis ich mal den richtigen an der Leitung hatte. Der Bstatter sagte,das der Termin noch nicht feststehen würde,ich solle in 3 Tagen nochmal anrufen. Das tat ich auch.Doch der Bestatter hatte inzwischen leider meine Schwester informiert,das ich nachgefragt hatte und sagte,das meine Schwester ihm verboten hat,mir den Bestattungstermin zu verraten. Ich sagte,das es schließlich auch mein Vater sei und nicht nur ihrer,mit welchem Recht sie das zu verbieten habe,aber er sagte das sie das in Auftrag gegeben hat und das er ja am Telefon nicht wüßte,ob ich wirklich die Tochter sei.Ich sagte ihm,das ich meinen Ausweis als Kopie hinfaxen kann,da sagte er da bräuchte er schon Geburtsurkunde von mir und letztendlich hat er mir den Termin dennoch nicht verraten. Ich bin sehr entsetzt darüber,denn ich wollte lediglich den Termin,mehr wollte ich doch gar nicht wissen. Nun meine Frage: Ist es rechtens,das der Bestatter mir den Termin verschweigen kann am Telefon,obwohl ich 200 km weit weg wohne und das auch mein Vater war? Meine Mutter starb im Jahr zuvor und meine schwester hat da auch bereits so gehandelt,das sie einfach einen Bestatter nahm und mich nicht mit einbezog und alles alleine aussuchte.Auch die Wohnung meiner Mutter räumte sie heimlich und ohne mich einzubeziehen aus. Ich leide sehr darunter,das meine Schwester im Alleingang handelt.Ich vermute das sie nicht will,das ich den Termin weiß,damit ich nicht zur Trauerfeier kommen kann.Dabei habe ich noch einen Sohn,der auch gern zur Trauerfeier käme. Kann ich gegen den Bestatter vorgehen? Inzwischen habe ich den Termin von der Friedhofsverwaltung bekommen.Dennoch ärgert mich das Verhalten meiner Schwester und des Bestatters sehr.Ist das rechtens?

Familie, Recht, Bestattung, Beerdigung

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